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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.07.2004 - 3 U 219/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5429
OLG Frankfurt, 22.07.2004 - 3 U 219/03 (https://dejure.org/2004,5429)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.07.2004 - 3 U 219/03 (https://dejure.org/2004,5429)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 3 U 219/03 (https://dejure.org/2004,5429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 VVG, § 123 BGB
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistige Täuschung durch falsche Angaben zu den "Gesundheitsfragen"

  • Judicialis

    DÜG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DÜG § 1
    Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch falsche Angaben zu den "Gesundheitsfragen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Falschangaben bei Gesundheitsfragen; Beeinträchtigung eines Physiotherapeuten bei seiner Berufsausübung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1136
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 162/98

    Anfechtung und Rücktritt bei unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers und …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2004 - 3 U 219/03
    Eine arglistige Täuschung über Gefahrumstände liegt vor, wenn der Antragsteller, um auf die Entschließung des Versicherers Einfluss zu nehmen, über diese Umstände zumindest mit bedingtem Vorsatz falsche Angaben in dem Bewusstsein macht, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (vgl. OLG Hamm, VersR 2000, 878; OLG Frankfurt am Main, Recht und Schaden 2001, 401; OLG Saarbrücken, VersR 96, 488).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.1993 - 5 U 56/92

    Berufsunfähigkeit; Arglistig; Täuschung; Gesundheitsangabe; Teilanfechtung; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2004 - 3 U 219/03
    Eine arglistige Täuschung über Gefahrumstände liegt vor, wenn der Antragsteller, um auf die Entschließung des Versicherers Einfluss zu nehmen, über diese Umstände zumindest mit bedingtem Vorsatz falsche Angaben in dem Bewusstsein macht, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (vgl. OLG Hamm, VersR 2000, 878; OLG Frankfurt am Main, Recht und Schaden 2001, 401; OLG Saarbrücken, VersR 96, 488).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    Anfechtung eines Risiko-Lebensversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung …

    Dem steht der Fall gleich, dass der Versicherungsnehmer mit seiner Unterschrift eine eigene Erklärung zu den Gesundheitsfragen abgibt, obwohl ihm, wie die Klägerin vorträgt, der diesbezügliche Inhalt des Formulars zu diesem Zeitpunkt unbekannt gewesen sein soll (OLG Frankfurt, VersR 2005, 1136;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 22 Rn. 26).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19

    1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen, …

    Er nimmt hier nämlich in Kauf, dass der Versicherer letztlich nicht zutreffend informiert wird und dadurch Nachteile erleidet (…Senat, a.a.O.; OLG Frankfurt, VersR 2005, 1136;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 22 Rn. 26).
  • LG Siegen, 27.09.2017 - 1 O 213/16

    Schuldhafte Anzeigepflichtverletzung; arglistige Täuschung

    Die Klägerin hat nämlich mit der Unterschrift eine eigene Erklärung zu den Gesundheitsfragen abgegeben, obwohl ihr der diesbezügliche Inhalt des Formulars zu diesem Zeitpunkt unbekannt war (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2005, 1136).
  • LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06

    Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Arglistig täuscht im Sinne des § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2006, 205; OLG Frankfurt/Main, VersR 2005, 1136; r+s 2001, 401; OLG Hamm, VersR 2000, 878; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 488).
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