Rechtsprechung
| LG Köln, 29.06.2005 - 23 O 476/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Bedingungsänderung, Veränderung des Gesundheitswesens, Sachkostenliste
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 178 g VVG
Bedingungsänderung, Veränderung des Gesundheitswesens, Sachkostenliste - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung als Bestandteile des Versicherungsvertrags; Materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Bedingungsanpassung; Vorliegen einer nicht nur als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.06.2005 - 23 O 476/04
- OLG Köln, 25.04.2006 - 5 U 127/05
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1421
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 30.09.1998 - 5 U 168/96
Keine "Luxusbehandlung" bei Zahnersatz
Auszug aus LG Köln, 29.06.2005 - 23 O 476/04
Das Argument, 90% aller zahntechnischen Leistungen würden im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und nach diesem Leistungsverzeichnis abgerechnet , verkennt, dass die Üblichkeit auf die jeweilige Leistung und Qualität des Produkts bezogen ist, und dass der Privatversicherte eine höhere Qualität der Leistung erwarten darf (OLG Köln VersR 99, 302).
- OLG Celle, 15.06.2006 - 8 U 26/06
Wirksamkeit einer Regelung, die dem Versicherer eine Änderung der Allgemeinen …
Ob dieses Vorgehen den gesetzlichen Anforderungen an Bedingungsänderungen nach § 178 g Abs. 3 VVG entspricht, ist indessen höchst streitig (verneinend etwa LG Köln VersR 2005, 1421; Schünemann VersR 2004, 817, 818 - 821; bejahend dagegen LG NürnbergFürth VersR 2005, 492; Langheid/Grote VersR 2003, 1469, 1471 - 1474 und 2004, 823).Zutreffend weist das LG Köln darauf hin, dass Änderungen der Rechtsprechung zwar zu einer Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens führen können, diese selbst aber noch nicht darstellen (VersR 2005, 1421; so auch Schünemann VersR 2004, 817, 818).
Dieser hat nämlich durch das Urteil des BGH zunächst einer Verbesserung seiner Rechtsstellung erreicht, weil er bei unveränderten Prämien höhere Leistungen erhalten kann (vgl. zu diesem Aspekt auch LG Köln VersR 2005, 1421;… Schünemann, a. a. O., 819 f., 821).
- LG Stuttgart, 10.11.2009 - 16 O 494/08
Die Angemessenheit von Zahnlaborkosten bestimmt sich nicht nach dem BEL
Die von sozial- und wirtschaftspolitischen Erwägungen mitbestimmten Sätze der BEL-Liste enthalten Vorgaben an die gesetzliche Krankenkasse, welche für die Erstattungspflicht des privaten Krankenversicherers gegenüber dem Privatpatienten grundsätzlich nicht maßgebend sind (vgl. BGH, VersR 2006, 497, unter II b) 2; OLG Celle, 10.01.2000, 1 U 100/98; LG Suttgart, VersR 1999, 1101; LG Hamburg, VersR 2001, 224; LG Köln, VersR 2005, 1421; LG Köln, 29.03.2006, 23 O 269/03; LG Wiesbaden, 15.03.2006, 9 O 243/03; aA LG Heidelberg, VersR 2008, 911).
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