Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 14.01.2005 - 10 U 410/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 6 Abs. 3; AUB 1961 § 15 Abs. 2 § 17
Rechtsfolgen des Verschweigens weiterer Unfallversicherungen in der privaten Unfallversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückzahlungen von Unfallversicherungsleistungen; Nichtanzeige bestehender weiterer Versicherungen; Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 24.02.2004 - 16 O 43/03
- OLG Koblenz, 14.01.2005 - 10 U 410/04
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1524
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2005 - 10 U 410/04
Diese führt nach den Grundsätzen der Relevanz-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Anschluss BGH, 7. Juli 2004, IV ZR 265/03, VersR 2004, 1117) zur Leistungsfreiheit des Versicherers, sofern dadurch z.B. Kosten verursachende Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben und infolgedessen Leistungen erbracht wurden, die Pflichtverletzung mithin nicht folgenlos geblieben ist.Dann kommt es auch nicht darauf an, ob der Versicherer in dem Schadenanzeigeformular den Versicherungsnehmer ausdrücklich und unmissverständlich über die Rechtsfolgen seiner Obliegenheitsverletzung belehrt hat (Anschluss BGH, 7. Juli 2004, IV ZR 265/03, VersR 2004, 1117).
Diese steht unter der weiteren Voraussetzung, dass die Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers folgenlos geblieben ist, dem Versicherer also bei der Feststellung des Versicherungsfalls oder des Schadensumfangs keine Nachteile entstanden sind (BGH VersR 2004, 1117;… Römer-Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6, Rdnr. 49, 51).
- OLG Köln, 07.06.1984 - 5 U 280/83
Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2005 - 10 U 410/04
Diese Möglichkeiten zur sachgerechten Behandlung des Schadensfalls werden dem Versicherer bei Verschweigen von weiteren Unfallversicherungen verstellt (vgl. OLG Köln, VersR 1986, 544).
- OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 14 U 26/06
Private Unfallversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei …
Schon aus diesen Gründen ist eine Folgenlosigkeit der Obliegenheitsverletzung zu verneinen (vgl. OLG Koblenz VersR 2005, 1524).Ist aber - wie im vorliegenden Fall - die Obliegenheitsverletzung nicht folgenlos geblieben, so ist die Relevanzrechtsprechung des BGH nicht einschlägig und es kommt auf eine ordnungsgemäße Belehrung des Versicherungsnehmers über die Folgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung nicht mehr an (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1395; OLG Koblenz VersR 2005, 1524).
- OLG Saarbrücken, 22.11.2006 - 5 U 269/06
Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei Verneinung der Frage in …
dd) Daher kann es dahinstehen, ob die Obliegenheitsverletzung folgenlos geblieben ist, weil sich ein Leistungsanspruch auf Grund eines tatsächlichen unfreiwilligen Unfallereignisses bestand, oder ob ein relevanter Nachteil jedenfalls dadurch entstanden ist, dass die Beklagte infolge der Unkenntnis von der weiteren Unfallversicherung keinen Anlass gesehen hat, vor einer Auszahlung die Glaubwürdigkeit der Unfallschilderung des Klägers näher zu prüfen (so OLG Koblenz, VersR 2005, 1524). - OLG Saarbrücken, 12.11.2008 - 5 U 122/08
Rechtsfolgen der Verneinung weiterer Unfallversicherungen in der Schadensanzeige …
Die Belastung mit zusätzlichen, sonst nicht oder nicht in der Höhe entstandenen Kosten stellt einen Nachteil für den Versicherer bei der Regulierung des Versicherungsfalls dar (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - IV ZR 95/07, VersR 2008, 241 ; OLG Koblenz, VersR 2005, 1524 ). - LG Leipzig, 20.05.2010 - 3 O 1554/09 Diese Möglichkeiten zur sachgerechten Behandlung des Schadenfalls werden dem Versicherer bei einem Verschweigen von weiteren Unfallversicherungen verstellt (vgl. hierzu OLG Koblenz VersR 2005, 1524).
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