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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6535
OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04 (https://dejure.org/2005,6535)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.02.2005 - 12 U 227/04 (https://dejure.org/2005,6535)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 12 U 227/04 (https://dejure.org/2005,6535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 152; VermSchAVB § 4 Nr. 5
    Begriff der wissentlichen Pflichtverletzung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsleistungen aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (hier: Versicherung gegen die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Insolvenzverwalter entstehenden Vermögensschäden); Auslegung des Begriffs der "wissentlichen Pflichtverletzung" in Allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1681
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 166/85

    Voraussetzungen eines Risikoausschlusses für gesetz-, vorschrifts- oder sonst …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04
    Nur wer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss sich den Risikoausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung entgegenhalten lassen (BGH VersR 1986, 647; VersR 1987, 174; VersR 1991, 176 u. VersR 1992, 994).

    Wusste der Versicherte gar nicht, was er hätte tun und unterlassen müssen, um dem Vorwurf pflichtwidrigen Verhaltens zu entgehen, so kommt ein bewusster Pflichtenverstoß nicht in Betracht (BGH VersR 1987, 174).

    Voraussetzung für einen wissentlichen Verstoß im Sinne von § 4 Nr. 5 AVB ist nur, dass dem Versicherungsnehmer ein bestimmtes Verhalten - wie hier - vorgeschrieben ist, er seine Pflicht gekannt hat und der Pflichtenverstoß für den Schaden ursächlich war (BGH VersR 1987, 174; BGH RuS 1991, 45; OLG Köln RuS 1997, 496).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04
    Wegen dieser Ausgestaltung verstößt die Auslegungsklausel der § 4 Nr. 5 AVB Vermögen nicht gegen das AGBG und ist rechtswirksam (BGH NJW-RR 1991, 145).

    Nur wer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss sich den Risikoausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung entgegenhalten lassen (BGH VersR 1986, 647; VersR 1987, 174; VersR 1991, 176 u. VersR 1992, 994).

    Voraussetzung für einen wissentlichen Verstoß im Sinne von § 4 Nr. 5 AVB ist nur, dass dem Versicherungsnehmer ein bestimmtes Verhalten - wie hier - vorgeschrieben ist, er seine Pflicht gekannt hat und der Pflichtenverstoß für den Schaden ursächlich war (BGH VersR 1987, 174; BGH RuS 1991, 45; OLG Köln RuS 1997, 496).

  • OLG Köln, 28.01.1997 - 9 U 62/96

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen wissenlichem Pflichtverstoß bei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04
    Voraussetzung für einen wissentlichen Verstoß im Sinne von § 4 Nr. 5 AVB ist nur, dass dem Versicherungsnehmer ein bestimmtes Verhalten - wie hier - vorgeschrieben ist, er seine Pflicht gekannt hat und der Pflichtenverstoß für den Schaden ursächlich war (BGH VersR 1987, 174; BGH RuS 1991, 45; OLG Köln RuS 1997, 496).

    In derartigen Fällen lässt der objektive Verstoß gegen eine fundamentale Grundregel der beruflichen Tätigkeit der versicherten Person auf ein wissentliches Handeln schließen (OLG Köln RuS 1997, 496).

  • BGH, 17.12.2004 - IX ZR 185/03

    Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichteintreten der Annahmen eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04
    Rn. 40 Der Insolvenzverwalter muss sich anhand eines Liquiditätsplans Gewissheit darüber verschaffen, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neuen Masseverbindlichkeiten wahrscheinlich befriedigt werden können (BGH Urt. v. 17.12.2004 - IX ZR 185/03 - OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267; OLG Celle ZIP 2003, 587).
  • OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02

    Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04
    Rn. 40 Der Insolvenzverwalter muss sich anhand eines Liquiditätsplans Gewissheit darüber verschaffen, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neuen Masseverbindlichkeiten wahrscheinlich befriedigt werden können (…BGH Urt. v. 17.12.2004 - IX ZR 185/03 - OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267; OLG Celle ZIP 2003, 587).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 112/02

    Insolvenzverwalter: Persönliche Haftung bei Nichterfüllbarkeit von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04
    Rn. 40 Der Insolvenzverwalter muss sich anhand eines Liquiditätsplans Gewissheit darüber verschaffen, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neuen Masseverbindlichkeiten wahrscheinlich befriedigt werden können (BGH Urt. v. 17.12.2004 - IX ZR 185/03 - OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267; OLG Celle ZIP 2003, 587).
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04
    Bei der Auslegung dessen, was im Sinne von § 4 Nr. 5 AVB unter wissentlichem Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (Berechtigten) oder sonstigen wissentlichen Pflichtverletzungen zu verstehen ist, ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Ausschlussklauseln nicht weiter ausgedehnt werden dürfen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zweckes und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGHZ 65, 142; BGH VersR 1986, 132; Senat VersR 2002, 842).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01

    Rechtsschutzversicherung für Prozess gegen Kreditgeber bei Neubauwohnungskauf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04
    Bei der Auslegung dessen, was im Sinne von § 4 Nr. 5 AVB unter wissentlichem Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (Berechtigten) oder sonstigen wissentlichen Pflichtverletzungen zu verstehen ist, ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Ausschlussklauseln nicht weiter ausgedehnt werden dürfen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zweckes und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGHZ 65, 142; BGH VersR 1986, 132; Senat VersR 2002, 842).
  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04
    Bei der Auslegung dessen, was im Sinne von § 4 Nr. 5 AVB unter wissentlichem Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (Berechtigten) oder sonstigen wissentlichen Pflichtverletzungen zu verstehen ist, ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Ausschlussklauseln nicht weiter ausgedehnt werden dürfen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zweckes und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGHZ 65, 142; BGH VersR 1986, 132; Senat VersR 2002, 842).
  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 179/84

    Wissentliche Pflichtverletzung - Sozienklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04
    Nur wer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss sich den Risikoausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung entgegenhalten lassen (BGH VersR 1986, 647; VersR 1987, 174; VersR 1991, 176 u. VersR 1992, 994).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.1991 - 5 U 69/90

    Anforderungen an eine wissentliche Pflichtverletzung

  • LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für durch die Insolvenzmasse nicht …

  • OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05

    Berufshaftpflichtversicherung: Einbeziehung eines nach den Bedingungen generell …

    Versicherungsschutz besteht bei Vorliegen dieser Voraussetzung auch dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer überzeugt war oder hoffte, durch sein Handeln werde kein Schaden entstehen (Senat, VersR 2005, 1681; BGH VersR 1987, 174; OLG Köln r + s 1997, 496).

    Ihre Darlegungslast ist allerdings eingeschränkt, soweit es sich um den Verstoß gegen grundsätzliche Berufspflichten handelt (Senat VersR 2005, 1681).

  • OLG Karlsruhe, 24.09.2009 - 12 U 47/09

    Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung: Wissentliche Pflichtverletzung des …

    Nur wer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss sich den Risikoausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung entgegenhalten lassen (…BGH VersR 1986, a.a.O.; 1987, 174; 1991, 176; 1992, 994; Senat Urteil vom 04.02.2005 - 12 U 227/04 - VersR 2005, 1681).
  • OLG Köln, 16.11.2021 - 9 U 253/20

    Voraussetzungen der Deckungspflicht aus einer Betriebshaftpflichtversicherung …

    Unterlässt etwa ein Insolvenzverwalter bei Fortführung des Betriebs die Erstellung eines Liquiditätsplans vor Begründung neuer Verbindlichkeiten, wird grundsätzlich von einer wissentlichen Pflichtverletzung auszugehen sein, weil dies eine fundamentale Grundregel der beruflichen Tätigkeit des Insolvenzverwalters darstellt (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2005, 1681 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 4 U 5/18

    Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung bei Haftung des Insolvenzverwalters …

    Unterlässt ein Insolvenzverwalter bei Fortführung des Betriebs die Erstellung eines Liquiditätsplans vor Begründung neuer Verbindlichkeiten, mag grundsätzlich von einer wissentlichen Pflichtverletzung auszugehen sein, weil dies eine fundamentale Grundregel der beruflichen Tätigkeit des Insolvenzverwalters darstellt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 04. Februar 2005 - 12 U 227/04 -, juris; vgl. auch Laws, MDR 2004, 1149, 1154: Kardinalpflicht zur Eingehung von Verbindlichkeiten nur bei günstiger Erfüllungsprognose).
  • AG Düsseldorf, 01.03.2010 - 231 C 16403/09

    Baurisikoausschluss ohne sachlichen Zusammenhang

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH vom 25.04.2007 - IV ZR 85/05; BGH VersR 2005, 682; NJW-RR 2003, 672; OLG Hamm VersR 2005, 1678/80; OLG Karlsruhe VersR 2005, 1681).
  • LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10

    Wissentliche Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters i.S.d. Bedingungen für …

    Rn. 42 Wissentlich im Sinne von A § 4 Nr. 4 AVB-I bedeutet dolus directus (BGH VersR 2001, 1103; VersR 1991, 176; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994), bedingter Vorsatz reicht nicht aus (…BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe VersR 2005, 1681).
  • LG Dortmund, 28.06.2007 - 2 O 97/07

    Rechtsschutzversicherung: Ausschluss des Erwerbsrisikos

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH vom 25.04.2007 - IV ZR 85/05; BGH VersR 2005, 682; NJW-RR 2003, 672; OLG Hamm VersR 2005, 1678/80; OLG Karlsruhe VersR 2005, 1681).
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