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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 17.08.2004 - 3 U 103/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17213
OLG Bremen, 17.08.2004 - 3 U 103/03 (https://dejure.org/2004,17213)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17.08.2004 - 3 U 103/03 (https://dejure.org/2004,17213)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17. August 2004 - 3 U 103/03 (https://dejure.org/2004,17213)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Darlegungs- und Beweislast des Wohngebäudeversicherers hinsichtlich einer Eigenbrandstiftung; Versicherungsschutz für Schäden aufgrund einer Gasexplosion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung einer Schadensregulierung durch den Versicherer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung einer Gasexplosion durch den Versicherungsnehmer; Verursachung einer Explosion und damit der Zerstörung eines Hauses durch den Austritt von Gas aus einer zu ...

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 788
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2021 - 4 U 150/19

    Brandstiftung nach Erbstreit unter Brüdern in Kerken: Versicherungsfall?

    Das Gericht darf und muss sich für die Gewinnung der vollen Überzeugung von der Wahrheit behaupteter Tatsachen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH VersR 2007, 1429; OLG Düsseldorf VersR 2008, 529; RuS 2002, 379; OLG Bremen VersR 2005, 788).

    Auch ist es für die Feststellung vorsätzlichen Handelns nicht erforderlich, dass bewiesen ist, in welcher konkreten Art und Weise der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant an der Brandentstehung mitgewirkt hat (vgl. BGH RuS 1997, 294; OLG Bremen VersR 2005, 788).

    Vielmehr muss ein alternatives Geschehen ernsthaft in Betracht kommen und außerdem in sich widerspruchslos möglich sein (vgl. OLG Bremen VersR 2005, 788).

  • OLG Hamburg, 14.10.2016 - 9 U 96/16

    Feuerversicherung in der Geschäfts- und Betriebsunterbrechungsversicherung: …

    Die bloße Möglichkeit eines alternativen Geschehensablaufs darf nicht dazu führen, den dem Versicherer obliegenden Nachweis als nicht geführt anzusehen; vielmehr muss das alternative Geschehen ernsthaft in Betracht kommen und außerdem in sich widerspruchslos möglich sein (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 17.08.2004 - 3 U 103/03).
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