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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6535
OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03 (https://dejure.org/2003,6535)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.12.2003 - 5 U 114/03 (https://dejure.org/2003,6535)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 5 U 114/03 (https://dejure.org/2003,6535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankentagegeldversicherung: Voraussetzung für eine Vertragsbeendigung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wegfall der Versicherungsfähigkeit; Auslegung von Versicherungsbedingungen; Beendigung des Arbeitsverhältnisses / Rentenbezug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 822
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in …

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. nur BGH VersR 2001, 576) sind Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein mit den jeweiligen Versicherungsbedingungen konfrontierter durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und bei verständiger Würdigung die jeweils gewählte Wortfassung unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss.
  • OLG Oldenburg, 13.10.1999 - 2 U 179/99

    Ende eines Versicherungsverhältnisses mit dem Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente …

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist § 15 a AVB wirksam, weil dem Kläger im Bedingungswerk das Recht auf Abschluss einer Anwartschaftsversicherung eingeräumt worden ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 2000, 752; OLG Koblenz VersR 2000, 1008).
  • OLG Koblenz, 24.03.2000 - 10 U 700/99

    Rückzahlung des Krankentagegeldes; Beendigung der Krankentagegeldversicherung …

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist § 15 a AVB wirksam, weil dem Kläger im Bedingungswerk das Recht auf Abschluss einer Anwartschaftsversicherung eingeräumt worden ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 2000, 752; OLG Koblenz VersR 2000, 1008).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2018 - 5 U 37/17

    Rückzahlung von Krankentagegeld bei Bezug von Berufsunfähigkeitsrente

    Die Bedingungen enthalten damit eine ausdrückliche Regelung, wonach der Rentenbezug als Beendigungsgrund des Versicherungsverhältnisses vereinbart wurde (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1997 - IV ZR 67/96, VersR 1997, 481; OLG Oldenburg, VersR 2000, 752; OLG Köln, VersR 2005, 822; KG RuS 2017, 362) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird in den Bedingungen nur für den Fall des "Bezuges einer Rente aufgrund lediglich vermuteter Berufsunfähigkeit (z.B. § 2 Abs. 3 BUZ)" gemacht: dann endet das Versicherungsverhältnis nicht.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Wegfall von Leistungen aus einer …

    Das genügt nicht, um eine bedingungsgemäß relevante Einschränkung der Erwerbsfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" anzunehmen (vgl. OLG Köln VersR 2005, 822).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.06.2011 - 8 O 10129/10

    Krankentagegeldversicherung: Rückgewähranspruch bei Versicherungsleistung trotz …

    Der Bezug einer Rente führt in diesem Zusammenhang nur dann zum Wegfall der Versicherungsfähigkeit, wenn dies in den Bedingungen ausdrücklich geregelt ist (BGH 30.6.2010 - IV ZR 163/09, VersR 2010, 1171; OLG Köln 22.12.2003 - 5 U 114/03, VersR 2005, 822).

    Die Klausel kann deshalb nur dann Bestand haben, wenn dem Versicherungsnehmer die Option offensteht, z.B. über eine Anwartschaftsversicherung, seine Ansprüche zu bewahren (BGH 22.1.1992 - IV ZR 59/91, VersR 1992, 477; BGH 27.2.2008 - IV ZR 219/06, VersR 2008, 628; OLG Köln 22.12.2003 - 5 U 114/03, VersR 2005, 822; OLG Karlsruhe 6.7.2006 - 12 U 89/06, VersR 2007, 51).

  • LG Amberg, 28.02.2024 - 24 O 400/23

    Beendigung einer Krankentagegeldversicherung bei Bewilligung von …

    Der Bezug einer Rente führt in diesem Zusammenhang nur dann zum Wegfall der Versicherungsfähigkeit, wenn dies -- wie vorliegend der Fall - in den Bedingungen ausdrücklich geregelt ist (BGH, Urteil vom 30.6.2010, IV ZR 163/09, VersR 2010, 1171; OLG Köln, Urteil vom 22.12.2003, 5 U 114/03, VersR 2005, 822).

    Die Klausel kann deshalb nur dann Bestand haben, wenn dem Versicherungsnehmer die Option offensteht, z.B. über eine Anwartschaftsversicherung, seine Ansprüche zu bewahren (BGH, Urteil vom 22.01.1992, IV ZR 59/91, VersR 1992, 477; BGH, Urteil vom 27.02.2008, IV ZR 219/06, VersR 2008, 628; OLG Köln, Urteil vom 22.12.2003, 5 U 114/03, VersR 2005, 822; OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.2006, 12 U 89/06, VersR 2007, 51).

  • LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Aus der Tatsache, dass die Beklagte dem Kläger für den Fall des Bezugs einer Rente und der damit verbundenen Beendigung der Versicherungsfähigkeit bedingungsgemäß einen Anspruch auf eine Anwartschaftsversicherung einräumt, liegt noch keine (konkludente) Regelung über das Erlöschen der Leistungspflicht bei Rentenbezug vor (OLG Köln, VersR 2005, 822).
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