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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 27.01.2005

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04 - 42   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3457
OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04 - 42 (https://dejure.org/2005,3457)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.01.2005 - 5 U 356/04 - 42 (https://dejure.org/2005,3457)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 5 U 356/04 - 42 (https://dejure.org/2005,3457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die rückschauende Feststellung von Berufsunfähigkeit

  • Judicialis

    BUZ § 1 Abs. 1; ; BUZ § 2 Abs. 1; ; BUZ § 2 Abs. 3; ; BUZ § 2 Nr. 1

  • IWW
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ § 1 Abs. 1; BUZ § 2 Abs. 1; BUZ § 2 Abs. 3
    Anspruch auf Leistungen aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - rückschauende Feststellung der Berufsunfähigkeit nach Arbeitsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Anspruchs aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei rückschauender Feststellung; Feststellung des Zeitpunkts des Beginns des Versicherungsfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 966
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 25.01.1995 - 20 U 252/94

    Prognose für dauernde Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04
    Es widerspricht diesem Verständnis, wenn bereits bei der Prognose, dass eine Arbeit jedenfalls innerhalb eines halben Jahres nicht wieder aufgenommen werden kann, von Berufsunfähigkeit auszugehen sein soll; vielmehr kommt es darauf an, ob eine Veränderung des aktuellen Berufsunfähigkeit begründenden Zustands "nicht absehbar" ist (vgl. BGH, VersR 95, 1039;… Oberlandesgericht Hamm, r+s 1988, 90, Voit, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rdn. 318).

    (Oberlandesgericht Hamm, VersR 1995, 1039, 1040) oder räumt er ein, keine, möglicherweise nicht von anderen geteilten oder auch "objektiv" unvernünftig erscheinende, aber doch subjektiv verständliche Gründe gehabt zu haben, sich einem ärztlichen Eingriff zu verweigern, so kann er nicht im Nachhinein anführen, die Bestimmung des Zeitpunkts des Eintritts von dauernder Berufsunfähigkeit müsse die Chancen einer bei alsbaldiger Operation zu erwartenden Gesundung gewissermaßen "ausblenden".

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. nur BGH, VersR 2003, 454, m.w.N.).
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04
    Dieser Zeitpunkt ist "rückschauend" zu ermitteln (BGH, a.a.O., BGH, VersR 1989, 903, 904; BGH, VersR 1990, 724, 730).
  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82

    Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04
    Denn sie bleibt als bloße Arbeitsunfähigkeit so lange unbeachtlich, bis ein Zustand erreicht wird, dessen Besserung zumindest bis zur Wiederherstellung der halben Arbeitskraft in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist (BGH, Urt. v. 22.2.1984 - IVa ZR 63/82, VersR 1984, 630).
  • OLG Bremen, 25.06.2010 - 3 U 60/09

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen

    Danach ist für die Ermittlung des genauen Zeitpunktes des Eintritts der Berufsunfähigkeit weder auf die Prognose der den Versicherungsnehmer in der Vergangenheit behandelnden Ärzte noch auf den Zustand des Versicherungsnehmers bei Entscheidung des Gerichts abzustellen, sondern vielmehr darauf, wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig behandelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erstmals einen Zustand des Versicherungsnehmers als gegeben angesehen hätte, der keine Besserung erwarten ließ (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.01.2005, 5 U 356/04;… Voit/Neuhaus, a.a.O., Rn 9 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen …

    Rn. 41 Der Versicherungsnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er zu der versicherten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr imstande ist, welches nach den Versicherungsbedingungen einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen begründet (…vgl. BGH, Urt. v. 26.2.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631; Senat, Urt. v. 26.1.2005 - 5 U 356/04-42 - VersR 2005, 966).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Rn. 44 Anschließend ist eine rückschauende Betrachtung vorzunehmen, d. h. es ist darauf abzustellen, wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig handelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erstmals einen Zustand des Versicherungsnehmers als gegeben angesehen hätte, der dauerhaft bzw. innerhalb des von den Bedingungen vorgesehenen Zeitraums - hier 6 Monate - keine Besserung mehr erwarten ließ (vgl. Senat, Urt. v. 26.01.2005 - 5 U 356/04-42 - VersR 2005, 966).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen …

    Dabei ist weder auf die Prognose der die versicherte Person in der Vergangenheit behandelnden Ärzte noch auf ihren Zustand zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen, sondern vielmehr darauf, wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig handelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erstmals einen Zustand der versicherten Person als gegeben angesehen hätte, der keine Besserung mehr erwarten ließ (Senat, Urt.v. 26.1.2005 - 5 U 356/04-42 - VersR 2005, 922 {n.rkr.}; Urt.v. 20.4.2005 - 5 U 463/01 - 34 n.v.).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 5 U 578/00

    Berufsunfähigkeit im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 BB-BUZ

    Dabei ist weder auf die Prognose der die versicherte Person in der Vergangenheit behandelnden Ärzte noch auf ihren Zustand zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen, sondern vielmehr darauf, wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig handelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erstmals einen Zustand der versicherten Person als gegeben angesehen hätte, der keine Besserung mehr erwarten ließ (vgl. Senat, Urt. v. 26.01.2005 - 5 U 356/04-42 - VersR 2005, 922 - n. rkr. - Urt. v. 20.04.2005 - 5 U 463/01 - 34 n.v.).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2025 - 5 U 80/24

    Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit im Falle einer Depressionserkrankung

    Rn. 40 Das Landgericht hat im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass die Frage, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, nach den hier jeweils vereinbarten Bedingungen eine Prognose erfordert, wonach der Versicherte "voraussichtlich dauernd" außer Stande sein wird, seinen zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere, in den Bedingungen näher umschriebene Tätigkeit auszuüben, und dass die Voraussetzung "voraussichtlich dauernd" jedenfalls dann erfüllt ist, wenn eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verloren gegangenen Fähigkeiten in einem überschaubaren Zeitraum bzw. in absehbarer Zeit nicht gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2006 - IV ZR 66/05, VersR 2007, 383; Senat, Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 U 356/04-42, VersR 2005, 966).
  • OLG Brandenburg, 10.09.2025 - 11 U 169/24
    Es kommt weder auf eine geäußerte Prognose der den Versicherten in der Vergangenheit behandelnden Ärzte noch auf den Zustand des Versicherten im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts an (vgl. Saarländisches OLG, Urt. v. 26.01.2005 - 5 U 356/04, Rn. 22 nach juris).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2025 - 11 U 192/24
    Es kommt weder auf eine geäußerte Prognose der den Versicherten in der Vergangenheit behandelnden Ärzte noch auf den Zustand des Versicherten im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts an (vgl. Saarländisches OLG, Urt. v. 26.01.2005 - 5 U 356/04, Rn. 22 nach juris).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2024 - 11 U 20/23

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Beginn und Ende der Leistungspflicht des …

    Inhaltlich ist darauf abzustellen, ab wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig handelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft bis zum Zeitpunkt der Leistungsablehnung (erstmals) einen Zustand des Versicherungsnehmers als gegeben angesehen hätte, der eine Berufsausübung im Umfang von zumindest 50 % verhindert und keine Besserung mehr erwarten ließ (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 26.1.2005 - 5 U 356/04 -, Rn. 22 nach juris).
  • OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 11 U 20/23

    Ansprüche eines selbständigen Coaches auf Versicherungsleistungen wegen …

    Inhaltlich ist darauf abzustellen, ab wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig handelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft bis zum Zeitpunkt der Leistungsablehnung (erstmals) einen Zustand des Versicherungsnehmers als gegeben angesehen hätte, der eine Berufsausübung im Umfang von zumindest 50 % verhindert und keine Besserung mehr erwarten ließ (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 26.1.2005 - 5 U 356/04 -, Rn. 22 nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14741
OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04 (https://dejure.org/2005,14741)
OLG München, Entscheidung vom 27.01.2005 - 14 U 273/04 (https://dejure.org/2005,14741)
OLG München, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 14 U 273/04 (https://dejure.org/2005,14741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsrente - Voraussetzungen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an einen zur Unfallzeit Auszubildenden; Begriff des Berufs im Sinne der privatrechtlichen Berufsunfähigkeits - Zusatzversicherung ; Verweigerung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Maurerlehrling verunglückt - Berufsunfähigkeitsversicherung kann ihn auf eine andere Lehre verweisen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BB-BUZ § 1 § 2
    Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 966
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

    Rn. 13 b) Deshalb ist der Berufsbegriff, sofern der Versicherer einen Auszubildenden versichert, auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen (OLG Zweibrücken VersR 1998, 1364; OLG München VersR 2005, 966; OLG Dresden VersR 2008, 1251;… Bruck/Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2 Anm. G 19;… Höra in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 2. Aufl. § 26 Rdn. 83;… Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 11;… Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 46 Rdn. 32).
  • OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt des Wegfalls der Berufsunfähigkeit

    Unproblematisch ist noch der Ausgangspunkt, dass - wenn eine Versicherung - wie hier - in einem Vertrag ohne Sonderklauseln einen Auszubildenden gegen Berufsunfähigkeit versichert, damit zumindest stillschweigend der Berufsbegriff auf die Ausbildung ausgedehnt wird, letztere mithin wie ein Beruf anzusehen ist (OLG Zweibrücken, VersR 1998, 1364; OLG München, VersR 2005, 966;… Voit/Knappmann in: Prölss/Martin, Versicherungsrecht 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 11;… Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. 2009 F Rdn. 34).

    Das OLG München stellt allein auf die konkrete Tätigkeit in der Ausbildung ab (OLG München VersR 2005, 966).

  • LG München I, 21.09.2009 - 12 O 8407/09
    Dies ist nur Kraft Vereinbarung der Fall (OLG München VersR 2005, 966).
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