Rechtsprechung
| BGH, 03.05.2006 - IV ZR 252/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
ARB 94 § 3 (2) c
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ARB 94 § 3 (2) c
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung - ARB
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen; Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Recht der Handelsgesellschaften; Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen im Vertragsrecht; Beteiligungsentscheidung nach ...
- RA Kotz
Rechtsschutzversicherung: Deckungszusage bei Prospekthaftungsansprüchen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB 94 § 3 (2) c
Eintrittspflicht der Rechtschutzversicherung für die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsschutz Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- zbb-online.com (Leitsatz)
ARB 94 § 3 Abs. 2 Buchst. c
Kein Ausschluss der Rechtsschutzversicherung für Prospekthaftungsklage - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
- fiala.de
(Kurzinformation)
Rechtsschutzversicherung muss Prozesskosten tragen
- kanzlei-klumpe.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Rechtsschutz für Ansprüche aus Prospekthaftung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Rechtsschutzversicherung umfasst auch Prospekthaftungsansprüche
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 20.02.2004 - 9 O 242/03
- OLG Frankfurt, 28.10.2004 - 3 U 55/04
- BGH, 03.05.2006 - IV ZR 252/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1405
- ZIP 2006, 1450
- MDR 2006, 1407
- VersR 2006, 1119
- WM 2006, 1733
- DB 2006, 1727
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98
Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern
Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 252/04
Insoweit ist die Haftung an standardisiertes, diesen Personen typischerweise entgegengebrachtes Vertrauen geknüpft und nicht davon abhängig, dass die jeweiligen Personen und ihr Einfluss im Prospekt offenbar werden oder den Anlegern sonst bekannt geworden sind (BGHZ 145, 187, 196). - BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92
Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen
Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 252/04
Dieser soll in seinem vor dem Erwerb gefassten Vertrauen auf einen richtigen Prospekt geschützt werden, und zwar unabhängig davon, ob im Sinne der bügerlich-rechtlichen culpa in contrahendo Vertragsverhandlungen stattgefunden haben oder ihm die Prospektverantwortlichen persönlich gegenüber getreten sind (vgl. BGHZ 123, 106, 109; 79, 337, 341 f., 348). - BGH, 21.05.2003 - IV ZR 327/02
Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage …
Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 252/04
a) Der Senat hat mit Urteil vom 21. Mai 2003 (IV ZR 327/00 - VersR 2003, 1122) zur Auslegung des in den ARB 75 in § 4 (1) c enthaltenen Risikoausschlusses "Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Rechts der Handelsgesellschaften" festgestellt, dass es sich bei dieser Bereichsumschreibung, um keinen fest umrissenen Begriff der Rechtssprache handelt.
- BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91
Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung
Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 252/04
Damit sind vom Versicherungsschutz, wie sich aus dem Zusammenhang von § 28 (1) a und b ARB 94 ergibt, solche Tätigkeiten ausgenommen, die den privaten Bereich überschreiten und sich bereits als selbständige Tätigkeit darstellen (vgl. zu § 25 (1) 2 ARB 75; BGHZ 119, 252). - BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80
Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu …
Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 252/04
Dieser soll in seinem vor dem Erwerb gefassten Vertrauen auf einen richtigen Prospekt geschützt werden, und zwar unabhängig davon, ob im Sinne der bügerlich-rechtlichen culpa in contrahendo Vertragsverhandlungen stattgefunden haben oder ihm die Prospektverantwortlichen persönlich gegenüber getreten sind (vgl. BGHZ 123, 106, 109; 79, 337, 341 f., 348). - OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
Einordnung einer selbständigen Tätigkeit in den Risikoausschluss einer …
Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 252/04
Das Berufungsgericht hat entgegen der Auffassung der Revision zu Recht angenommen, dass die maßgeblichen Abgrenzungskriterien für den Begriff "selbstständige Tätigkeit" bei der Auslegung der Versicherungsbedingungen nicht an Hand des Steuerrechts vorgenommen werden können, die Auslegung vielmehr jeweils nach dem Zweck der Vorschrift zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 1/77 - VersR 1978, 816 unter I 2 a; OLG Celle VersR 2005, 1139, 1141). - BGH, 28.06.1978 - IV ZR 1/77
Auslegungsfragen allgemeiner Versicherungsbedingungen - Anforderungen an einen …
Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 252/04
Das Berufungsgericht hat entgegen der Auffassung der Revision zu Recht angenommen, dass die maßgeblichen Abgrenzungskriterien für den Begriff "selbstständige Tätigkeit" bei der Auslegung der Versicherungsbedingungen nicht an Hand des Steuerrechts vorgenommen werden können, die Auslegung vielmehr jeweils nach dem Zweck der Vorschrift zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 1/77 - VersR 1978, 816 unter I 2 a; OLG Celle VersR 2005, 1139, 1141).
- OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 4 U 131/09
Umfang der Ausschlussklausel für Gesellschaftsrecht in einem …
Schadensersatzansprüche sind insoweit nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen, was sich daraus ergibt, dass durch den letzten Halbsatz der Klausel ("soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthalten ist") klargestellt ist, dass es insoweit Überschneidungen geben kann (vgl. hierzu BGH VersR 2006, 1119).Geht es dabei um den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, der durch unrichtige Angaben beeinflusst worden ist, und werden hieraus Schadensersatzansprüche hergeleitet, liegt der haftungsbegründende Vorgang vor der Beteiligungsentscheidung; dieser Bereich ist (noch) nicht dem vom Rechtsschutz ausgeschlossenen Gesellschaftsrecht zuzuordnen (BGH VersR 2006, 1119).
- OLG Hamm, 29.06.2018 - 20 U 56/18
Ausschluss von Deckungsschutz bei Inanspruchnahme eines Kommanditisten wegen …
Rn. 9 Wirksamkeitsbedenken gegen diese Ausschlussklausel bestehen nicht (vgl. BGH Urt. v. 3.5.2006 - IV ZR 252/04, r+s 2006, 373 Rn. 10 ff.;… BGH Urt. v. 21.5.2003 - IV ZR 327/02, r+s 2003, 362 = juris Rn. 7 ff.). - LG Stuttgart, 07.11.2017 - 16 O 146/17
Urteil gegen WGV Rechtsschutzversicherung: Ausschlussklausel greift nicht
Dieser soll in seinem vor dem Erwerb gefassten Vertrauen auf einen richtigen Prospekt geschützt werden, und zwar unabhängig davon, ob im Sinne der bürgerlich-rechtlichen culpa in contrahendo Vertragsverhandlungen stattgefunden haben oder ihm die Prospektverantwortlichen persönlich gegenüber getreten sind (BGH, Urteil vom 03.05.2006 - IV ZR 252/04, juris Rn 12). - OLG Stuttgart, 05.07.2013 - 7 U 75/13
Rechtsschutzversicherung: Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht einer Klage …
Eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung liegt erst dann vor, wenn der Umfang der Vermögensverwaltung einen planmäßigen Geschäftsbetrieb erfordert, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung der Geschäfte (vgl. BGH…, Urteil vom 23. September 1992 - IV ZR 196/91, BGHZ 119, 252 Rn. 15; Urteil vom 3. Mai 2006 - IV ZR 252/04, VersR 2006, 1119 Rn. 14 f;… Prölss/Martin/Armbrüster, Versicherungsvertragsrecht, 28. Auflage, § 23 ARB 2008 Rn. 11 ff.).
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