Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 28.04.2006 - 9 U 157/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Einbruchdiebstahls
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 306 O 406/04
- OLG Hamburg, 28.04.2006 - 9 U 157/05
Papierfundstellen
- VersR 2006, 1121
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 22.04.2005 - 25 U 151/04
Leistungsfreiheit der Hausratversicherung: Beweisanzeichen für einen …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2006 - 9 U 157/05
Für diesen Gegenbeweis ist kein Vollbeweis erforderlich, sondern lediglich der Nachweis konkreter Tatsachen erforderlich, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. zuletzt OLG Frankfurt/M VersR 06, 68, 69 mwN).
- AG Berlin-Mitte, 18.03.2015 - 9 C 184/14
Steuergerät eines Automatikgetriebes als Verschleißteil
Aus den vorstehenden Gründen war auch den Angeboten des Klägers nach Vernehmung der von ihm benannten Zeugen beziehungsweise nach Einholung eines Sachverständigengutachtens hier nicht nachzugehen (vergleiche Bundesgerichtshof, NJW-RR 1995, 1340, 1341 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, am angegebenen Ort;… Greger, in Zöller, Zivilprozessordnung, 29. Auflage (2012), § 286, Randnummer 14 mit weiteren Nachweisen; sowie Bundesgerichtshof, NJW 2007, 372 mit weiteren Nachweisen; NJW-RR 2007, 466 f.; Kammergericht, Urteil vom 24. Juli 2007, Geschäftszeichen: 6 U 82/06, mit weiteren Nachweisen, in: ZfS 2008, 516; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28. April 2006, Geschäftszeichen: 9 U 157/05, in: VersR 2006, 1121; Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 01. Februar 2011, Geschäftszeichen: 9 U 125/10, in: NJW-RR 2011, 1179 ff.; Amtsgericht Mitte, Urteil vom 04. März 2015, Geschäftszeichen: 9 C.
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