Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.11.2005 - 20 U 158/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AKB § 13 Abs. 2; ; AKB § 13 Abs. 10
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 13 Abs. 2 § 13 Abs. 10
Neupreisentschädigung: Sicherstellung der Verwendung der Entschädigung zur Wiederherstellung oder zur Wiederbeschaffung eines anderen Fahrzeuges innerhalb von 2 Jahren nach Feststellung der Entschädigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Neupreisentschädigung (Neuwertspitze) aus einer Teilkaskoversicherung; Sicherstellung der Verwendung der Entschädigung zur Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs als Voraussetzung; Vorlage des rechtsverbindlichen Kaufvertrags als Nachweis der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Neuwertiger Reimportwagen - kein Ersatz des deutschen Händlerpreises
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kaskoversicherung - Diebstahl eines neuwertigen Reimportwagens - Zur Durchführung der Neupreisentschädigung bei Reimportfahrzeugen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kfz-Versicherung - Neupreisentschädigung bei Entwendung: Diese Voraussetzungen müssen Sie beachten
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 09.06.2005 - 2 O 89/04
- OLG Hamm, 25.11.2005 - 20 U 158/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 531
- NZV 2006, 156
- VersR 2006, 355
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 197/84
Voraussetzungen des Anspruchs auf Neuwertentschädigung
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2005 - 20 U 158/05
Die Feststellung, ob eine zweckentsprechende Verwendung der erhöhten Entschädigungssumme "sichergestellt" ist, ist aufgrund einer Prognose dahingehend zu treffen, ob hinreichend sicher angenommen werden kann, daß die Verwendung bestimmungsgemäß erfolgen werde (BGH, Urt.v. 28.05.86 - IV a ZR 197/84 - VersR 1986, 756). - OLG Hamm, 08.02.1995 - 20 U 244/94
Sicherstellung; Entschädigung; Kaufvertrag; Zahlungsvorbehalt; Schuldsaldo; …
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2005 - 20 U 158/05
Der Senat hat bereits entschieden, daß trotz Vorlage eines Kaufvertrages von einer gesicherten Verwendung der Entschädigung zur Wiederbeschaffung auch dann nicht ausgegangen werden kann, wenn wegen der wirtschaftlichen Verhältnissen des Versicherungsnehmers Bedenken dagegen bestehen, daß der Kaufvertrag durchgeführt wird (Urt.v. 08.02.1995 20 U 244/94 - VersR 1996, 193 = ZfS 1995, 221). - OLG Hamm, 29.12.1980 - 20 W 39/80
Sicherstellung der Verwendung der höheren Entschädigung zur Wiederbeschaffung …
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2005 - 20 U 158/05
Die Rechtsprechung geht davon aus, daß zum Nachweis der Sicherstellung der Verwendung der erhöhten Entschädigungsleistung im Regelfall die Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags für ein Ersatzfahrzeug ausreicht (so schon Senat, Entscheidung vom 29.12.80 20 W 39/80 VersR 1981, 273; Urt.v. 15.06.84 20 U 382/83 - VersR 1984, 1140), da die Vorlage eines Kaufvertrags in aller Regel geeignet ist, den ernsthaften Willen eines Versicherungsnehmers zu belegen, ein Ersatzfahrzeug zu erwerben. - OLG Hamm, 15.06.1984 - 20 U 382/83
Sicherstellung; Vorschußzahlung; Abschlagszahlung; Versicherungsleistung; …
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2005 - 20 U 158/05
Die Rechtsprechung geht davon aus, daß zum Nachweis der Sicherstellung der Verwendung der erhöhten Entschädigungsleistung im Regelfall die Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags für ein Ersatzfahrzeug ausreicht (so schon Senat, Entscheidung vom 29.12.80 20 W 39/80 VersR 1981, 273; Urt.v. 15.06.84 20 U 382/83 - VersR 1984, 1140), da die Vorlage eines Kaufvertrags in aller Regel geeignet ist, den ernsthaften Willen eines Versicherungsnehmers zu belegen, ein Ersatzfahrzeug zu erwerben.
- OLG Hamm, 08.05.2019 - 20 U 109/18
Anspruch gegen eine Versicherung auf eine Neuwertspitze für die Wiederbeschaffung …
Rn. 40 Ausreichend ist es auch, wenn der Versicherungsnehmer einen Wiederbeschaffungsvertrag nur aufschiebend bedingt auf die Zahlung der Versicherungsleistung schließt, solange es sich nicht um ein Scheingeschäft handelt (vgl. Senat Urt. v. 25.11.2005 - 20 U 158/05, VersR 2006, 355 = juris Rn. 27, 26) und der Vertragspartner des Versicherungsnehmers sich überhaupt auf diese Bedingung einlässt (…vgl. OLG Celle Beschl. v. 10.10.2016 - 8 U 94/16, r+s 2017, 357 = juris Rn. 30).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".