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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6734
OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06 (https://dejure.org/2006,6734)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.11.2006 - 5 U 209/06 (https://dejure.org/2006,6734)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. November 2006 - 5 U 209/06 (https://dejure.org/2006,6734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Arzthaftung: Unrichtige Deutung von Aufnahmen als grober Behandlungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Nur ein grober ärztlicher Diagnosefehler führt zur Beweislastumkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bewertung als grober Behandlungsfehler; Unrichtige Deutung einer mit bildgebendem Verfahren hergestellten Aufnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 532
  • VersR 2007, 1565
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht …

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06
    Gelingt dem Patienten zwar der Beweis eines Behandlungsfehlers in der Form eines Diagnosefehlers oder eines Fehlers in der Befunderhebung, nicht aber der Nachweis der Ursächlichkeit diese Fehlers für den geltend gemachten Gesundheitsschaden, kommen ihm Beweiserleichterungen nur zur Hilfe, wenn der objektive Fehler der Behandlungsseite entweder als grob zu werten ist (fundamentaler Diagnosefehler - BGH NJW 1996, 1589 ), ein grober Fehler in der Befunderhebung vorliegt oder wenn die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr wegen eines lediglich einfachen Fehlers bei der Befunderhebung oder Befundsicherung gegeben sind (BGH NJW 1996, 1589 m.w.N.; siehe auch BGH NJW 1995, 778 zur Fehlinterpretation von Befunden und deren Nichterhebung und OLG München MedR 2006, 174 zu groben Diagnosefehlern und der Beweislastumkehr; zur Problemstellung ausführlich Feifel GesR 2006, 308 in Anm. zu OLG Köln, Urteil vom 20.7.2005, 5 u 200/04).

    Die Tatsachen ergeben sich in der Regel aus der medizinischen Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen (BGH NJW 1996, 1589 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 2001, 2794 ).

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06
    Muss bereits die Unterlassung der Befunderhebung als grober ärztlicher Fehler beurteilt werden, wie das der Fall sein kann, wenn die Befunderhebung aus medizinischen Gründen zweifelsfrei geboten war, so greifen im Hinblick auf diesen groben Fehler auch für die Kausalitätsfrage die Regeln über Beweiserleichterungen ein, die generell im Falle grob behandlungsfehlerhaften Verhaltens anzuwenden sind (BGH NJW 1998, 1780 ; vgl. dazu auch BGH NJW 2004, 2011 - "Zweistufentheorie").
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06
    Grundsätzlich ist zwar das Nichterkennen einer erkennbaren Erkrankung und der für sie kennzeichnenden Symptome als Behandlungsfehler zu werten (BGH NJW 2003, 2827 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im …

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06
    In diesen Fällen steht bei der Beurteilung im Vordergrund, dass die beweisrechtliche Situation des Patienten bereits durch die Nichterhebung der Befunde beeinträchtigt wird (vgl. BGH NJW 2004, 1871 ).
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06
    Muss bereits die Unterlassung der Befunderhebung als grober ärztlicher Fehler beurteilt werden, wie das der Fall sein kann, wenn die Befunderhebung aus medizinischen Gründen zweifelsfrei geboten war, so greifen im Hinblick auf diesen groben Fehler auch für die Kausalitätsfrage die Regeln über Beweiserleichterungen ein, die generell im Falle grob behandlungsfehlerhaften Verhaltens anzuwenden sind (BGH NJW 1998, 1780 ; vgl. dazu auch BGH NJW 2004, 2011 - "Zweistufentheorie").
  • BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06
    Die Tatsachen ergeben sich in der Regel aus der medizinischen Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen (BGH NJW 1996, 1589 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 2001, 2794 ).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben …

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06
    Gelingt dem Patienten zwar der Beweis eines Behandlungsfehlers in der Form eines Diagnosefehlers oder eines Fehlers in der Befunderhebung, nicht aber der Nachweis der Ursächlichkeit diese Fehlers für den geltend gemachten Gesundheitsschaden, kommen ihm Beweiserleichterungen nur zur Hilfe, wenn der objektive Fehler der Behandlungsseite entweder als grob zu werten ist (fundamentaler Diagnosefehler - BGH NJW 1996, 1589 ), ein grober Fehler in der Befunderhebung vorliegt oder wenn die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr wegen eines lediglich einfachen Fehlers bei der Befunderhebung oder Befundsicherung gegeben sind (BGH NJW 1996, 1589 m.w.N.; siehe auch BGH NJW 1995, 778 zur Fehlinterpretation von Befunden und deren Nichterhebung und OLG München MedR 2006, 174 zu groben Diagnosefehlern und der Beweislastumkehr; zur Problemstellung ausführlich Feifel GesR 2006, 308 in Anm. zu OLG Köln, Urteil vom 20.7.2005, 5 u 200/04).
  • OLG Koblenz, 31.08.2006 - 5 U 588/06

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06
    "Zur Frage, ob die unrichtige Deutung einer mit bildgebenden Verfahren hergestellten Aufnahme stets als grober Behandlungsfehler zu werten ist (Klarstellung zu OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1612 = VersR 2006, 1547 m. abl. Anm. Jaeger).«.
  • OLG München, 23.09.2004 - 1 U 5198/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06
    Gelingt dem Patienten zwar der Beweis eines Behandlungsfehlers in der Form eines Diagnosefehlers oder eines Fehlers in der Befunderhebung, nicht aber der Nachweis der Ursächlichkeit diese Fehlers für den geltend gemachten Gesundheitsschaden, kommen ihm Beweiserleichterungen nur zur Hilfe, wenn der objektive Fehler der Behandlungsseite entweder als grob zu werten ist (fundamentaler Diagnosefehler - BGH NJW 1996, 1589 ), ein grober Fehler in der Befunderhebung vorliegt oder wenn die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr wegen eines lediglich einfachen Fehlers bei der Befunderhebung oder Befundsicherung gegeben sind (BGH NJW 1996, 1589 m.w.N.; siehe auch BGH NJW 1995, 778 zur Fehlinterpretation von Befunden und deren Nichterhebung und OLG München MedR 2006, 174 zu groben Diagnosefehlern und der Beweislastumkehr; zur Problemstellung ausführlich Feifel GesR 2006, 308 in Anm. zu OLG Köln, Urteil vom 20.7.2005, 5 u 200/04).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 122/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Abgrenzung zwischen Diagnose- und …

    Rn. 56 Ein Diagnosefehler - wie hier - wird nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären bzw. solche hätten empfohlen werden müssen (vgl. BGH VersR 2011, 400 ; VersR 2007, 541; OLG Köln VersR 2005, 1740 = NJW 2006, 69; OLG Koblenz VersR 2007, 1565).
  • OLG Hamm, 02.03.2011 - 3 U 92/10

    Haftung des Arztes für Befunderhebungs- und Diagnosefehler

    Ein Diagnosefehler wird aber nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (…vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2007, 541; OLG Köln, NJW 2006, 69 f.; OLG Koblenz, VersR 2007, 1565).
  • OLG Koblenz, 24.03.2011 - 5 U 167/09

    Anforderungen an die Behandlungsaufklärung vor einer Herzkatheteruntersuchung bei …

    Da die gebotene Befunderhebung reaktionspflichtige Erkenntnisse geliefert hätte, erstreckt sich die daran anknüpfende Haftung auf alle Schäden des Klägers, die möglicherweise auf das Versäumnis zurückzuführen sind, soweit der Ursachenzusammenhang nicht äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 1999, 3408 ; BGH NJW 2004, 790; Senat NJW-RR 2007, 532 ;… Sprau in Palandt, BGB , 70. Aufl., § 823 Rn 162).
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