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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.06.2007 - 5 U 21/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34638
OLG Köln, 04.06.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,34638)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.06.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,34638)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,34638)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Schadensersatzansprüche gegen den Lebensversicherer wegen steuerrechtlicher Falschberatung

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1683
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 3 U 140/10

    Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters von Fußballspielen

    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise - hier: der Sportveranstalter - für ausreichend halten darf, um andere Personen - hier: Zuschauer und andere im Stadion anwesende Personen - vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. BGH VersR 1963, 532; BGH VersR 1967, 801; BGH VersR 2002, 247, 248; BGH VersR 2003, 1319; BGH VersR 2006, 233; BGH VersR 2006, 1083 und BGH VersR 2007, 1683).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 7 U 187/10

    Abschluss einer Lebensversicherung zur Immobilienfinanzierung: Ansprüche auf …

    Danach war sie erst recht nicht verpflichtet, über alternative Gestaltungsmöglichkeiten wie etwa eine Risikolebensversicherung nebst Sparvertrag zu beraten (so auch OLG Köln, Urteil vom 04.06.2007, Az. 5 U 21/07 = VersR 2007, 1683).
  • OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Rn. 108 Eine solche Pflicht zu umfassender Vermögens- und Anlageberatung, trifft den Versicherer - jedenfalls nach dem im Streitfall maßgeblichen Rechtszustand - grundsätzlich nicht (vgl. OLG Köln [5. Zivilsenat] VersR 2007, 1683).
  • OLG Köln, 15.04.2011 - 20 U 182/09

    Beratungspflichten eines Versicherungsunternehmens in Fragen der betrieblichen …

    Im übrigen hängt der Umfang der Beratungspflicht vom Beratungsbedürfnis ab, das umso geringer ist, je sachkundiger der Versicherungsnehmer dem Versicherer gegenübertritt (so zusammenfassend zum alten Recht: OLG Köln, - 5. Zivilkammer - VersR 2007, 1683, 1684;… vgl. auch MK-VVG/Armbrüster, § 6, Rn. 160); insbesondere reduzieren sich die Beratungspflichten des Versicherers, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Makler unterstützt wird (s. jetzt § 6 Abs. 6 VVG n.F.).
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