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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 1 U 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13990
OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 1 U 4/06 (https://dejure.org/2006,13990)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.05.2006 - 1 U 4/06 (https://dejure.org/2006,13990)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 1 U 4/06 (https://dejure.org/2006,13990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Zugang der Bezugsrechtsänderung erst nach Tod der versicherten Person ist wirklungslos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 242/92

    Testamentarischer Widerruf der Bezugsberechtigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 1 U 4/06
    Eine erst nach dem Eintritt des Versicherungsfalles zugegangene Änderungsmitteilung ist unwirksam (vgl. BGH DNotZ 1994, 377; VersR 1994, 586; NJW-RR 1999, 898;… Benkel/Hirschberg ALB § 13 Rdnr. 42 jew.m.w.N.).

    Im Übrigen ist der Bundesgerichtshof ebenso wie die Obergerichte bei seiner Rechtsprechung erkennbar von der Wirksamkeit des § 13 Abs. 1 Satz 2 ALB ausgegangen und zwar ausdrücklich in Ansehen der Regelung des § 130 Abs. 2 BGB (vgl. BGH DNotZ 1994, 377; VersR 1994, 586 m.w.N.).

  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 7/93

    Zeitpunkt des Zugangs außerhalb der Geschäftsstunden zugetragener Geschäftspost

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 1 U 4/06
    Eine erst nach dem Eintritt des Versicherungsfalles zugegangene Änderungsmitteilung ist unwirksam (vgl. BGH DNotZ 1994, 377; VersR 1994, 586; NJW-RR 1999, 898;… Benkel/Hirschberg ALB § 13 Rdnr. 42 jew.m.w.N.).

    Im Übrigen ist der Bundesgerichtshof ebenso wie die Obergerichte bei seiner Rechtsprechung erkennbar von der Wirksamkeit des § 13 Abs. 1 Satz 2 ALB ausgegangen und zwar ausdrücklich in Ansehen der Regelung des § 130 Abs. 2 BGB (vgl. BGH DNotZ 1994, 377; VersR 1994, 586 m.w.N.).

  • BGH, 10.02.1999 - IV ZR 324/97

    Wirksamkeit einer Schriftformklausel in einem Lebensversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 1 U 4/06
    An der Zulässigkeit dieser Regelung bestehen keine Bedenken (vgl. BGH VersR 1999, 565).

    Er hat jedoch - wie bereits ausgeführt - § 13 Abs. 4 ALB als ausdrücklich wirksam angesehen (vgl. BGH VersR 1999, 565 zu den inhaltsgleichen §§ 9, 11 AGBG).

  • OLG Hamm, 14.11.1979 - 20 U 7/79

    Erbrechtliche Qualifizierung einer durch Erklärung unter Lebenden erfolgten …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 1 U 4/06
    In Anbetracht der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 739; 1981, 228; OLG Frankfurt VersR 1993, 171) kann der gegenteiligen, von der Klägerin für sich in Anspruch genommenen Rechtsprechung des Landgerichts Freiburg aus dem Jahre 1952 (vgl. VersR 1952, 256) nicht gefolgt werden.

    Damit fehlt es aber an der Verfügungsberechtigung des Versicherungsnehmers bzw. seiner Erben im Zeitpunkt des Zugangs der Änderungserklärung, sofern dieser nach dem Todeszeitpunkt liegt (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 739; 1981, 228).

  • OLG Hamm, 24.09.1980 - 20 U 120/80

    Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistung aus dem …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 1 U 4/06
    In Anbetracht der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 739; 1981, 228; OLG Frankfurt VersR 1993, 171) kann der gegenteiligen, von der Klägerin für sich in Anspruch genommenen Rechtsprechung des Landgerichts Freiburg aus dem Jahre 1952 (vgl. VersR 1952, 256) nicht gefolgt werden.

    Damit fehlt es aber an der Verfügungsberechtigung des Versicherungsnehmers bzw. seiner Erben im Zeitpunkt des Zugangs der Änderungserklärung, sofern dieser nach dem Todeszeitpunkt liegt (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 739; 1981, 228).

  • OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 13 U 100/91

    Zugang des Widerrufs einer Bezugsberechtigung nach dem Tod des VN

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 1 U 4/06
    In Anbetracht der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 739; 1981, 228; OLG Frankfurt VersR 1993, 171) kann der gegenteiligen, von der Klägerin für sich in Anspruch genommenen Rechtsprechung des Landgerichts Freiburg aus dem Jahre 1952 (vgl. VersR 1952, 256) nicht gefolgt werden.

    Denn § 130 Abs. 2 BGB enthält dispositives Recht, dass durch die §§ 12 und 13 ALB ersetzt worden ist (vgl. OLG Frankfurt VersR 1993, 171).

  • BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 1 U 4/06
    Eine erst nach dem Eintritt des Versicherungsfalles zugegangene Änderungsmitteilung ist unwirksam (vgl. BGH DNotZ 1994, 377; VersR 1994, 586; NJW-RR 1999, 898;… Benkel/Hirschberg ALB § 13 Rdnr. 42 jew.m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.06.2012 - 20 U 160/11

    Rechtsfolgen der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hinsichtlich …

    Rn. 18 Ein Widerruf ist nicht durch das auf den 29. April 2009 datierte Schreiben erfolgt, da dieses der Beklagten erst am 6. Mai 2009 und somit verspätet zugegangen ist; die Widerruferklärung muss dem Versicherer vor dem Versicherungsfall zugegangen sein (BGH, VersR 1993, 1219; OLG Köln - 5. Senat - VersR 1983, 1181; OLG Zweibrücken, VersR 2007, 195), der mit dem Tod der Frau W bereits am 3. Mai 2009 eingetreten war.
  • LG Dortmund, 28.02.2008 - 2 O 214/07

    Bezugsrecht, Lebensversicherung

    Diese Klausel begegnet, wie die allgemeine Regelung in § 9 Abs. 1 S. 1 AVB, wonach Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, stets schriftlich erfolgen müssen, keinen Wirksamkeitsbedenken (BGH, VersR 1993, 1219 zu § 13 Abs. 3 ALB 57; VersR 1999, 565 zu §§ 12 Abs. 1, 13 Abs. 4 ALB; OLG Zweibrücken, VersR 2007, 195 = r+s 2007, 515 zu § 13 Abs. 4 ALB;… Kollhosser, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 13 ALB 86 Rn. 15).
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