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| LG Köln, 18.10.2006 - 26 S 24/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 26.10.2005 - 112 C 268/05
- LG Köln, 18.10.2006 - 26 S 24/05
Papierfundstellen
- VersR 2007, 343
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für …
Auszug aus LG Köln, 18.10.2006 - 26 S 24/05
An dieser Auffassung hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.07.2005 (NJW 2005, 2376) nichts geändert. - BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93
Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung
Auszug aus LG Köln, 18.10.2006 - 26 S 24/05
Denn für die Frage, ob für die Überschussberechnung der jeweilige Geschäftsplan eingehalten wurde und die Ausschüttung tatsächlich auf dessen Grundlage erfolgt ist, ist die Aufsichtsbehörde die vertraglich bestimmte Kontrollinstanz und der vertraglich vorgesehene Auskunftsempfänger zugunsten aller Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer (vgl. BGH, NJW 1995, 589; OLG Stuttgart, NVersZ 2000, 21). - AG Köln, 26.10.2005 - 112 C 268/05
Auszug aus LG Köln, 18.10.2006 - 26 S 24/05
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.10.2005 - Aktenzeichen 112 C 268/05 - wird zurückgewiesen.
- BGH, 07.11.2007 - IV ZR 116/04
Fortzahlung von Überschüssen aus einer Lebensversicherung; Ansprüche deutscher …
Auch in der Instanzrechtsprechung wird die Ansicht vertreten, in derartigen Fällen sei für die Überschussbeteiligung bis zur gesetzlichen Neuregelung die gegenwärtige Rechtslage maßgeblich (OLG Karlsruhe VersR 2007, 1256 f.; OLG Celle VersR 2007, 930, 932 f.; LG Köln VersR 2007, 343 f.). - LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 1293/07
Anspruch auf eine individuelle Erhöhung der Überschussbeteiligung einer …
Rn. 15 In Fällen, in denen die Lebens- oder Rentenversicherungsbedingungen eine Überschussbeteiligung entsprechend dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan vorsehen, stehen dem Versicherungsnehmer keine zivilrechtlichen Ansprüche auf individuelle Überschussbeteiligung zu (OLG Köln VersR 2007, 343; OLG Stuttgart VersR 1999, 1223).
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