Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen einer Leistungsablehnung für die Zeit nach Wegfall der Berufsunfähigkeit
- Judicialis
BUZ § 2; ; BUZ § 5; ; BUZ § 7
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBUZ § 1 § 2 § 4 § 5 § 7
Voraussetzungen für Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Wegfall der Leistungspflicht; Ende der Berufsunfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarung einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit; Entfallen einer Leistungspflicht der Versicherung aufgrund fiktiv prognostizierter Berufsunfähigkeit
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 22.03.2006 - 10 O 65/04
- OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
Papierfundstellen
- VersR 2007, 344
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88
Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
Die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit des Nachprüfungsverfahrens bei fingiertem Anerkenntnis (BGH VersR 1989, 1182 f.; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355) kann jedenfalls dann nicht zur Anwendung kommen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Berufsunfähigkeit geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, und die Versicherungsbedingungen für den Versicherer - wie im vorliegenden Versicherungsvertrag - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Leistungsanerkenntnisses vorsehen.Von diesen Regeln soll er sich durch die unberechtigte Leistungsablehnung nicht freistellen können (BGH VersR 1989, 1182, 1183).
- OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 4 U 176/97
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
Mit dem Ende des Monats, in dem die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit entfiel, ist eine etwaige Leistungspflicht der Beklagten aufgrund (fiktiv) prognostizierter Berufsunfähigkeit gemäß § 1 Ziff. 1, 2, 4 oder 5 i.V.m. § 4 Ziff. 4 der Bedingungen entfallen (vgl. OLG Düsseldorf RuS 1999, 431 f.).Berufsunfähigkeit hat jedenfalls ab dem 12.06.2002 nicht mehr bestanden; dem Regelungszusammenhang (§§ 1 Ziff. 4, 4 Ziff. 4) der Bedingungen ist zu entnehmen, dass die Leistungspflicht bei einem in der Vergangenheit liegenden Wegfall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit frühestens zu Beginn des darauffolgenden Rentenabschnitts endet (vgl. OLG Düsseldorf RuS 1999, 431 f.).
- BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
- BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88
Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
Daher ist auch ein Teilurteil, das die Klage hinsichtlich bestimmter Zeitabschnitte abweist, nach § 301 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. ZPO zulässig, da keine Unklarheit darüber bestehen kann, in welchem Umfang über den Klaganspruch (ggf. rechtskräftig) entschieden ist und in welchem Umfang er noch anhängig ist (vgl. zum Ganzen BGH VersR 1989, 603; BGHZ 108, 256 ff.). - BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97
Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
b) Aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.11.1997 (BGHZ 137, 178 ff. = VersR 1998, 173 f.) folgt nicht anderes. - BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83
Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
Zwar ist eine auf Schadensersatz gerichtete Haftung des Verwenders unwirksamer allgemeiner Geschäftsbedingungen grundsätzlich möglich (BGH NJW 1984, 2816 ff., sub II.5.a.bb). - OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
Anerkenntnis der Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
Die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit des Nachprüfungsverfahrens bei fingiertem Anerkenntnis (BGH VersR 1989, 1182 f.; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355) kann jedenfalls dann nicht zur Anwendung kommen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Berufsunfähigkeit geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, und die Versicherungsbedingungen für den Versicherer - wie im vorliegenden Versicherungsvertrag - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Leistungsanerkenntnisses vorsehen. - BGH, 10.01.1989 - VI ZR 43/88
Erlaß eines Grundurteils bei unstreitigem Anspruchsgrund
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
Daher ist auch ein Teilurteil, das die Klage hinsichtlich bestimmter Zeitabschnitte abweist, nach § 301 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. ZPO zulässig, da keine Unklarheit darüber bestehen kann, in welchem Umfang über den Klaganspruch (ggf. rechtskräftig) entschieden ist und in welchem Umfang er noch anhängig ist (vgl. zum Ganzen BGH VersR 1989, 603; BGHZ 108, 256 ff.). - BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 156/86
Befristung eines Leistungsanerkenntnisses in der BB-BUZ
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
Diese Befristung des Anerkenntnisses war nach den im dortigen Fall vereinbarten Bedingungen (entsprechend §§ 2, 5, 7 Musterbedingungen BUZ 1975) unzulässig (vgl. auch BGH VersR 1988, 281 f.). - OLG Hamm, 11.12.1998 - 20 U 148/98
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen für die Ablehnung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
Allerdings könnten Anerkenntnis und Nachprüfungsverfahren miteinander verbunden werden; dann müsse der Versicherer aber nachvollziehbar machen, wie er trotz zunächst nachgewiesener Berufsunfähigkeit zu der Annahme gelangt sei, die Berufsunfähigkeit sei bereits wieder entfallen (ebenso OLG Hamm RuS 1999, 294).
- BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18
Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Erfordernis einer …
Rn. 9 1. Das Berufungsgericht hat die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen, da es meinte, von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VersR 2007, 344) abzuweichen.Rn. 20 Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, wenn der Versicherungsnehmer erst nach Ende der Berufsunfähigkeit Versicherungsleistungen beantragt und so gegebenenfalls die Leistungspflicht des Versicherers durch sein eigenes Verhalten verlängern könnte, wenn man diesen an der Notwendigkeit einer Änderungsmitteilung festhielte (so OLG Karlsruhe VersR 2007, 344 [juris Rn. 35]), kann hier offen bleiben.
Rn. 26 cc) Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht entgegen dessen Ansicht nicht von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VersR 2007, 344) ab, die auf einem anderen Sachverhalt beruht.
- BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20
Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen …
Rn. 19 Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, wenn der Versicherungsnehmer erst nach Ende der Berufsunfähigkeit Versicherungsleistungen beantragt und so gegebenenfalls die Leistungspflicht des Versicherers durch sein eigenes Verhalten verlängern könnte, wenn man diesen an der Notwendigkeit einer Änderungsmitteilung festhielte (so OLG Karlsruhe VersR 2007, 344 unter 1 a [juris Rn. 35]), kann hier offenbleiben (…vgl. Senatsbeschluss vom 13. März 2019 - IV ZR 124/18, VersR 2019, 1134 Rn. 20). - OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der …
Rn. 68 Der Senat verkennt nicht, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 24. Oktober 2006 (Az. 12 U 109/06) eine abweichende Auffassung vertreten hat.Mit seiner Entscheidung weicht der Senat von einem tragenden abstrakten Rechtssatz in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Oktober 2006 (Az. 12 U 109/06) ab.
- BGH, 31.08.2022 - IV ZR 223/21
Berufsunfähigkeitsversicherung: Rückwirkend befristetes Anerkenntnis für einen …
Rn. 13 b) Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, wenn der Versicherungsnehmer erst nach Ende der Berufsunfähigkeit Versicherungsleistungen beantragt und so gegebenenfalls die Leistungspflicht des Versicherers durch sein eigenes Verhalten verlängern könnte, wenn man diesen an der Notwendigkeit einer Änderungsmitteilung festhielte (so OLG Karlsruhe VersR 2007, 344 unter 1 a [juris Rn. 35]), kann hier offenbleiben (…vgl. Senatsbeschluss vom 13. März 2019 - IV ZR 124/18, VersR 2019, 1134 Rn. 20). - OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14
Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen Nachprüfungsverfahren
Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Senats vom 24.10.2006 (12 U 109/06, juris). - OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08
Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Soweit ersichtlich hat die Rechtsprechung den Versicherungsnehmer in Bezug auf das Erfordernis einer nachvollziehbaren Begründung der Leistungseinstellung bislang nur dann als nicht schutzbedürftig angesehen, wenn feststeht, dass die Berufsunfähigkeit bereits geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, Berufsunfähigkeit also allenfalls für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit bestanden haben kann; dann gibt es aber auch keine Rechtfertigung für die Fiktion eines Anerkenntnisses (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2007, 344). - LG Stuttgart, 26.08.2014 - 16 O 483/13
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Leistungsanerkenntnis und …
Die beklagtenseits zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.10.2006 (12 U 109/06; zit. nach juris) betraf hingegen unter mehreren Aspekten einen anderen Sachverhalt: Zum einen sahen die dort einschlägigen Versicherungsbedingungen - wie hier nicht - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Anerkenntnisses vor, zum zweiten war dort - wie hier nicht - der Versicherungsfall bereits entfallen, als der Versicherungsnehmer seine Ansprüche anmeldete, und schließlich war das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem von ihm entschiedenen Fall davon ausgegangen, dass die Versicherung einen Vertrauenstatbestand durch Anerkenntnis nicht geschaffen hatte.
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