Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 17.02.2006 - 10 U 664/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
MB-KK 94 § 1 (2); ; MB-KK 94 § 1 (2) Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MB-KK 94 § 1 (2) Satz 1
Krankheitskostenversicherung: Kostenübernahme durch Krankenversicherung für sogenannte Fratzer-Diät zugunsten eines an Multipler Sklerose Erkrankten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Fratzer-Diät nicht zur Behandlung von Multipler Sklerose notwendig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit von Kosten der Behandlung einer mulitplen Sklerose mit der sog. Fratzer-Diät; Abgrenzung eines erstattungsfähigen Arzneimittels von einem nicht erstattungsfähigen Nahrungsergänzungsmittel; Geltendmachung von Ansprüchen aus einem ...
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 25.04.2005 - 16 O 460/99
- OLG Koblenz, 17.02.2006 - 10 U 664/05
Papierfundstellen
- VersR 2007, 680
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2006 - 10 U 664/05
Steht es - wie hier - außer Streit, dass die ärztliche Behandlung wegen einer Krankheit im Sinne dieser Klausel durchgeführt worden ist, muss der Versicherungsnehmer darlegen und im Bestreitensfall beweisen, dass es sich bei der Behandlung um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung gehandelt hat (BGH VersR 1996, 1224).Demgemäß stellt sich die Sachlage im vorliegenden Fall anders dar als in dem von dem BGH in VersR 1996, 1224 entschiedenen Fall.
- OLG Koblenz, 09.02.2001 - 10 U 604/99
Zeitliche Zurechnung posttraumatischer Kopfschmerzen zu einem Unfallereignis; …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2006 - 10 U 664/05
Von der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung wird im Allgemeinen dann auszugehen sein, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt worden ist, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegen zu wirken (BGH a.a.0.; Senatsurteil vom 9. Februar 2001 - 10 U 604/99 -, VersR 2001, 1417).
- OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 1437/07
Leistungen der privaten Krankenversicherung - Erstattungspflicht auch für neue …
Von der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung wird im Allgemeinen dann auszugehen sein, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt worden ist, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegen zu wirken (BGH a.a.o.; Senatsurteile vom 9. Februar - 10 U 604/99-, VersR 2001, 1417 und vom 17. Februar - 10 U 664/05 -, VersR 2007, 680). - OLG Koblenz, 19.03.2010 - 10 U 1328/03
Private Krankenversicherung: Eignung einer mittels Osteopathie und manueller …
Von der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung wird im Allgemeinen dann auszugehen sein, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt worden ist, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken (BGH a. a. 0.; Senatsurteil vom 17. Februar 2006 - 10 U 664/05 -, VersR 2007, 680 = OLGReport 2007, 159; Senatsurteil vom 9. Februar 2001 - 10 U 604/99 -, VersR 2001, 1417). - OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 269/12
Krankheitskostenversicherung: Anerkennung einer "retrobulbären …
Rn. 36 Das Erfordernis eines wissenschaftlichen Ansatzes als Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit der Heilbehandlungskosten besteht jedoch auch dann, wenn es für eine schwere, lebensbedrohende oder gar lebenszerstörende Krankheit keine unbestritten wirksame und lebensverlängernde Therapie gibt und es selbst für eine auf Verhinderung einer Verschlimmerung der Krankheit abzielende Heilbehandlung keine in der Praxis angewandte Behandlungsmethode gibt, bei der nach medizinischen Erkenntnissen davon ausgegangen werden kann, dass sie zur Herbeiführung wenigstens dieses Behandlungsziels geeignet ist (BGH VersR 1996, 1224; Senatsurteil vom 17. Februar 2006 - 10 U 664/05 - in VersR 2007, 680). - VGH Bayern, 18.02.2015 - 14 ZB 13.1022
Beihilfe
Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung davon ausgegangen wird, dass es wirksame schulmedizinisch wissenschaftlich belegte Therapien zur Behandlung (nicht Heilung) der Multiplen Sklerose gibt (vgl. OLG Koblenz, U.v. 17.2.2006 - 10 U 664/05 - VersR 2007, 680 unter Bezugnahme auf ärztliche Stellungnahmen). - LG Nürnberg-Fürth, 05.04.2024 - 8 O 5013/21
Medizinische Notwendigkeit einer HIFU-Therapie bei Prostata-Karzinom
Von der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung wird im Allgemeinen dann auszugehen sein, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt worden ist, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegen zu wirken (BGHZ 133, 208 = NJW 1996, 3074 = VersR 1996, 1224; Senat, NVersZ 2001, 269 = VersR 2001, 1417 und NJOZ 2007, 172 = VersR 2007, 680).
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