Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 7 U 91/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Private Krankenversicherung: Außenseitermethoden als medizinisch notwendige Heilbehandlung bei Hautkrebs
- Judicialis
MB/KK 94 § 1 Abs. 2; ; MB/KK 94 § 4 Abs. 6
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MB/KK 94 § 1 Abs. 2; MB/KK 94 § 4 Abs. 6
Krankheitskostenversicherung: Medizinisch notwendige Heilbehandlung oder Außenseitermethode bei Behandlung von Hautkrebs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Hautkrebs-Therapie - Welche Therapien muss die Krankenversicherung als "medizinisch notwendige Heilbehandlung" finanzieren?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inanspruchnahme wegen Leistungen aus der Krankheitskostenversicherung; Medizinische Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen; Therapie eines malignen Melanoms; Methoden der alternativen Medizin
Besprechungen u.ä.
- medizinrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)
"Off-Label-Use" in der PKV
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 14.04.2005 - 22 O 531/02
- OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 7 U 91/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 244
- VersR 2007, 974
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 7 U 91/05
Die Behandlung ist dann notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGHZ 133, 208 ff = VersR 1996, 1224). - LG Berlin, 13.10.1998 - 7 O 265/97
Ersatz der medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten; Medizinische …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 7 U 91/05
Die Behandlung der Versicherten mit Ney- und Thymus-Produkten ist jedenfalls im streitgegenständlichen Zeitraum erstattungsfähig (vgl. zur Erstattungsfähigkeit einer Behandlung mit Thymus-Produkten bei metastasierendem Prostatakrebs LG Berlin NVersZ 1999, 266).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06 - 64 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichten bei Abschluss des Versicherungsvertrages; Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen einer konkreten Verweisung
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorbereitungsdienst - Berufsunfähigkeitsversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Panikattacken und Angstzustände im Job reichen allein nicht für eine Berufsunfähigkeit - OLG Saarbrücken zur Substantiierungslast hinsichtlich des Vorliegens von Berufsunfähigkeit
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 17.07.2006 - 14 O 202/06
- OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06 - 64
- OLG Saarbrücken, 04.11.2006 - 5 W 220/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 755
- VersR 2007, 974
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.1994 - IV ZR 300/93
Darlegungs- und Beweislast des Versicherten im Hinblick auf eine tatsächlich …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06
Denn die Voraussetzungen der Verweisung müssen zum Zeitpunkt des behaupteten Versicherungsfalls gegeben sein (BGH, Urt. 30.11.1994 - IV ZR 300/93 -, VersR 1995, 159). - OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05
Verwirkung des Versicherungsanspruches gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 VVG
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06
Rn. 12 Ein Versicherungsnehmer, der, wie die Antragstellerin, Berufsunfähigkeit wegen psychischer Befindlichkeitsstörungen behauptet, kann gehalten sein näher darzulegen, welche gesundheitlichen Hindernisse ihn in welcher konkreten Weise beeinträchtigen, Anforderungen eines Berufs zu erfüllen (Senat, Urt. 8.3.2006 - 5 U 269/05 -). - OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01
Lebensversicherung: Unterlassen der Anzeige einer gefahrerheblichen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06
Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft). - OLG Hamm, 22.03.1995 - 20 U 316/94
Krankenversicherer; Rücktritt; Angeratene Operation; Gefahrerhebliche Umstände; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06
Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft). - OLG Oldenburg, 30.08.2000 - 2 U 70/99
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06
Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft).
- OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18
Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit
Deshalb muss ein Versicherungsnehmer, der Berufsunfähigkeit wegen psychischer Probleme behauptet, darlegen, wann, wie oft, wie lange, mit welcher Intensität und Dauer welche tatsächlichen Störungen seiner beruflichen Tätigkeit aufgetreten sind, und aus welchen Gründen es ihm nicht möglich ist, seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch zugängliche und ohne weiteres zumutbare eigene Anstrengungen "in den Griff" zu bekommen (Senat, Urt. v. 02.11.2006 - 5 W 220/06-64 - NJW-RR 2007, 755). - OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23
Voraussetzungen der Eintrittspflicht aus einer "Schulunfähigkeitsversicherung"
Allerdings muss auch hier konkret dargelegt werden, welche gesundheitlichen Hindernisse der Fortführung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit entgegenstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 5 W 5/18, ZfS 2018, 523 = RuS 2019, 38 Ls.; Beschluss vom 2. November 2006 - 5 W 220/06-64, NJW-RR 2007, 755).
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