Rechtsprechung
| LG Mannheim, 04.03.2008 - 8 O 320/07 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Keine medizinische Notwendigkeit einer LASIK-Operation
- anwalt24.de (Kurzinformation)
LASIK-Operation nicht erstattungspflichtig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für eine LASIK-Operation bei Fehlsichtigkeit; Auswirkungen des Bestehens der Möglichkeit der Behebung der Fehlsichtigkeit durch eine Brille; Möglichkeit der Einordnung einer einfachen ...
Papierfundstellen
- VersR 2008, 1200
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes …
Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2008 - 8 O 320/07
Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein objektiv nach ärztlichem Urteil bestehender anormaler, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand (BGH, VersR 2005, 1673 ff.).Steht die (generelle) Eignung einer Behandlung, eine Krankheit zu heilen oder zu lindern nach medizinischen Erkenntnissen fest, folgt daraus in der Regel auch die Eintrittspflicht des Versicherers (BGH VersR 2005, 1673).
Vielmehr sind, soweit der Sachverhalt dazu Anlass bietet, die "im Einzelfall maßgeblichen objektiven Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und auf sie bezogenen Heilbehandlung" zu beachten (BGH VersR 2005, 1673, ebenso Hütt, Anm. zu LG Köln, VersR 2007, 1402).
- LG Köln, 28.03.2007 - 23 S 15/06
Anforderungen an den Beweis der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung
Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2008 - 8 O 320/07
Insbesondere kann aus der o.g. Definition der medizinischen Notwendigkeit nicht gefolgert werden, dass die bloße Geeignetheit zur Erzielung eines Behandlungserfolgs stets genügt, um die medizinische Notwendigkeit zu bejahen (Hütt, Anm. zu LG Köln, VersR 2007, 1402).Vielmehr sind, soweit der Sachverhalt dazu Anlass bietet, die "im Einzelfall maßgeblichen objektiven Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und auf sie bezogenen Heilbehandlung" zu beachten (BGH VersR 2005, 1673, ebenso Hütt, Anm. zu LG Köln, VersR 2007, 1402).
Kein durchschnittlicher Versicherungsnehmer - auf dessen Verständnismöglichkeiten bei der Auslegung der MB/KK 94 abzustellen ist - würde bei verständiger Würdigung des Begriffs "notwendig" im Rahmen der Definition des Versicherungsfalles diesen mit "geeignet" gleichsetzen (vgl. Hütt, Anm. zu LG Köln, VersR 2007, 1402).
- BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS
Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2008 - 8 O 320/07
Eine Heilbehandlungsmaßnahme ist dann medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (BGHZ 133, 208 ff. = VersR 1996, 1224).-8- insoweit, wenn die medizinischen Befunde und Erkenntnissen es im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar erscheinen lassen, die Behandlung als notwendig anzusehen (BGHZ 133, 208, 2 112 f.).
- LG Dortmund, 05.10.2006 - 2 S 17/05
Lasik - Operation
Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2008 - 8 O 320/07
Der von der Klägerin vorgenommene Auslegung des Begriffs "notwendig" im Sinne einer bloßen "Eignung" zur Erreichung des Behandlungserfolges - so auch LG Dortmund, VersR 2007, 1401 - widerspricht demgegenüber bereits dem allgemeinen.Mit diesen medizinischen Fakten ist die Ansicht der Klägerin, in Anlehnung an das LG Dortmund, VersR 2007, 1401, die Lasik-Operation biete die Möglichkeit, den natürlichen Zustand des Auges wieder herzustellen, und sei daher medizinisch notwendig, nicht vereinbar.
- BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten …
Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2008 - 8 O 320/07
Aufgrund des Umstandes, dass das private Versicherungsverhältnis in besonderem Maß den Grundsätzen von Treu und Glauben untersteht, hat der Versicherungsnehmer bei Inanspruchnahme besonders kostenträchtiger und nicht vital notwendiger Behandlungen in angemessener Weise Rücksicht auf den Versicherer und die Versichertengemeinschaft zu nehmen hat (vgl. im Grundsatz BGH VersR 1987, 278 ff.). - BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03
Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer …
Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2008 - 8 O 320/07
Namentlich die dort im Zusammenhang mit der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft aufgestellten Grundsätze (vgl. BGH, VersR 2004, 588) lassen sich nicht als Grundregel auf andere medizinische Fragestellungen übertragen. - OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 32/03
Private Krankheitskostenversicherung: Ersatzfähigkeit der Kosten einer …
Auszug aus LG Mannheim, 04.03.2008 - 8 O 320/07
Insbesondere hat daher bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer ärztlichen Behandiungsmaßnahme auch das damit verbundene Risiko grundsätzlich in die Abwägung einzufließen, so dass namentlich solche Behandlungen, die mit einem übergroßen Risiko eines letalen Ausgangs oder schwerwiegender gesundheitlicher Folgen verbunden sind, nicht mehr als medizinisch notwendig charakterisiert werden können (OLG Karlsruhe, NJW 2003, 3279).
- LG Köln, 10.12.2008 - 23 S 6/08
Erstattungsfähigkeit einer Lasik-Augenoperation durch eine private …
Ob das Vorliegen eines Krankheitsfalles bei einer einfachen Fehlsichtigkeit bereits verneint werden kann (so LG Mannheim, VersR 2008, 1200), kann dahinstehen.Bei der Lasik-Behandlung, die mittlerweile eine anerkannte Methode zur Verbesserung der Sehfähigkeit darstellt, ist die bloße Geeignetheit zur Linderung der Krankheit allerdings nicht gleichbedeutend mit einer medizinischen Notwendigkeit (vgl. LG Mannheim, VersR 2008, 1200; Hütt, VersR 2007, 1402; anders LG Dortmund, VersR 2007, 1401).
Es sind die im Einzelfall bestehenden Risiken und Erfolgsaussichten einer Behandlung mit dem Grad der Belastung durch die Erkrankung abzuwägen (LG Mannheim, VersR 2008, 1200; vgl. LG München, VersR 2007, 1073).
Zugleich ist zweifelhaft, ob mittels einer Lasik-Behandlung - soweit die Behandlung zum vollständigen Ausgleich der Fehlsichtigkeit führt - eine Heilung der Erkrankung erreicht werden kann (so LG Dortmund, VersR 2007, 1401; Gedigk/Zach, VersR 2008, 993) oder ob die Behandlung lediglich - ähnlich einer Brille - eine Korrektur der Fehlsichtigkeit durch einen operativen Eingriff in die Hornhaut bedeutet, ohne die Ursache der Fehlsichtigkeit zu beheben (LG Mannheim, VersR 2008, 1200).
- LG Köln, 13.05.2009 - 23 S 53/08 Insoweit kann dahinstehen, ob bei einer einfachen Fehlsichtigkeit bereits das Vorliegen eines Krankheitsfalles verneint werden kann (so LG Mannheim VersR 2008, 1200).
Bei der Lasik-Behandlung, die mittlerweile eine anerkannte Methode zur Verbesserung der Sehfähigkeit darstellt, ist die bloße Geeignetheit zur Linderung der Krankheit allerdings nach Auffassung der Kammer nicht gleichbedeutend mit der medizinischen Notwendigkeit (vgl. LG Mannheim VersR 2008, 1200; Hütt VersR 2007, 1402; anders LG Dortmund VersR 2007, 1401).
Es sind die im Einzelfall bestehenden Risiken und Erfolgsaussichten einer Behandlung mit dem Grad der Belastung durch die Erkrankung abzuwägen (LG Mannheim VersR 2008, 1200; vgl. LG München VersR 2007, 1073).
Zugleich ist zweifelhaft, ob mittels einer Lasik-Behandlung - soweit die Behandlung zum vollständigen Ausgleich der Fehlsichtigkeit führt - eine Heilung der Erkrankung erreicht werden kann (so LG Dortmund VersR 2007, 1401; Gedigk/Zach VersR 2008, 993) oder ob die Behandlung lediglich - ähnlich einer Brille - eine Korrektur der Fehlsichtigkeit durch einen operativen Eingriff in die Hornhaut bedeutet, ohne die Ursache der Fehlsichtigkeit zu beheben (LG Mannheim VersR 2008, 1200).
- LG Hannover, 11.08.2009 - 2 S 85/08
Medizinische Notwendigkeit der LASIK-Operation zur Korrektur der Fehlsichtigkeit
Rn. 25 Da danach auch die LASIK-Operation die Fehlsichtigkeit des Klägers nicht heilen kann, müssen bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit die im Einzelfall bestehenden Risiken und Erfolgsaussichten mit dem Grad der Belastung durch die Erkrankung abgewogen werden (vgl. LG Mannheim, VersR 2008, 1200; LG Köln, VersR 2009, 535).Rn. 26 Unter diesen Umständen ist eine LASIK-Operation nur dann medizinisch notwendig, wenn die Fehlsichtigkeit nicht durch die Versorgung mit einer Brille oder Kontaktlinsen ausgeglichen werden kann oder eine solche Versorgung nicht zumutbar ist (so auch LG Mannheim, VersR 2008, 1200; LG Köln, VersR 2009, 535).
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