Rechtsprechung
| OLG Celle, 02.07.2007 - 1 U 106/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 823
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Behandlungsfehler- Frühgeburt
- gesr.de
Aufklärung vor Cerclage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Aufklärungspflichten des behandelnden Arztes vor Legen einer Cerclage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Krankenhaus muss Unterhalt für schwerstbehindertes Kind zahlen
- IWW (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht: strenger Maßstab
- juraforum.de (Kurzinformation)
Krankenhaus muss Unterhalt für schwerstbehindertes Kind zahlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Krankenhaus muss Unterhalt für schwerstbehindertes Kind zahlen - Arzt klärte nicht umfassend über die Risiken einer "Cerclage" auf
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 01.10.2006 - 2 O 390/04
- LG Lüneburg, 11.10.2006 - 2 O 390/04
- OLG Celle, 02.07.2007 - 1 U 106/06
Papierfundstellen
- VersR 2008, 123
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 02.02.2011 - 5 U 15/09
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung einer Schwangeren hinsichtlich …
Rn. 27 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Wahl der Behandlungsmethode zwar primär Sache des behandelnden Arztes; gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechender vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will [vgl. hierzu etwa: BGH, Urteil vom 15. März 2005, VersR 2005, 836, Juris-Rn. 10 m. w. N. - st. Rspr.; vgl. hierzu auch das Urteil des OLG Celle vom 2. Juli 2007, VersR 2008, 123, in dem für den dortigen Streitfall das Legen einer Cerclage und die konservative Behandlung als echte Behandlungsalternativen bewertet werden, über die die betroffene Patientin vor der Entscheidung für die eine oder andere Methode aufzuklären ist], wobei dies gleichermaßen für die Entscheidung der Frage gilt, ob eine begonnene Behandlung fortgesetzt oder ob zu einer anderen Therapie übergegangen werden soll [vgl. hierzu etwa: BGH, a. a. O., Juris-Rn. 13].
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 20.07.2007 - 5 U 880/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Gericht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Haftung eines Arztes für einen Diagnosefehler; Beweislastverteilung im Zusammenhang einer ergänzenden Befunderhebungspflicht; Parteivernehmung im Prozess aus Gründen der Waffengleichheit
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 10 O 281/06
- OLG Koblenz, 20.07.2007 - 5 U 880/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 342
- VersR 2008, 123
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