Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.04.2008 - I-20 W 11/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Beweisverfahren (selbstständiges) - Zulässigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 485 Abs. 2 S. 2; VVG § 12 Abs. 3
Wahrung der Klagefrist durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens; Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Klärung des Tätigkeitsbildes des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abhängigkeit der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens von der Schlüssigkeit eines etwaigen Klagebegehrens bei einem evident nicht bestehenden Anspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Unzulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Selbstständiges Beweisverfahren muss geeignet sein, einen Rechtsstreit zu vermeiden
Verfahrensgang
- LG Aachen - 9 OH 19/07
- OLG Köln, 11.04.2008 - I-20 W 11/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 431
- VersR 2008, 1340
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04
Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …
Auszug aus OLG Köln, 11.04.2008 - 20 W 11/08
Grundsätzlich ist zwar die Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens nicht von der Schlüssigkeit eines etwaigen Klagebegehrens abhängig, eine Ausnahme gilt allerdings für Fälle, in denen es evident ist, dass ein Anspruch nicht bestehen kann (BGH MDR 2005, 162).Ob ein rechtliches Interesse, das grundsätzlich weit zu verstehen ist (BGH MDR 2005, 162), gegeben ist, entscheidet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles (BGH MDR 2003, 590).
- BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02
Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche
Auszug aus OLG Köln, 11.04.2008 - 20 W 11/08
Ob ein rechtliches Interesse, das grundsätzlich weit zu verstehen ist (BGH MDR 2005, 162), gegeben ist, entscheidet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles (BGH MDR 2003, 590). - BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91
Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger …
Auszug aus OLG Köln, 11.04.2008 - 20 W 11/08
Dem Sachverständigen im Prozess um eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind klare, detaillierte und unverrückbare Vorgaben hinsichtlich des Berufsbildes zu machen (BGHZ 119, 263, 266 f.; std. Rspr., zuletzt MDR 2008, 448). - BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07
Vorgaben für den zur Frage der Ausübung eines Verweisungsberufs beauftragten …
Auszug aus OLG Köln, 11.04.2008 - 20 W 11/08
Dem Sachverständigen im Prozess um eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind klare, detaillierte und unverrückbare Vorgaben hinsichtlich des Berufsbildes zu machen (BGHZ 119, 263, 266 f.; std. Rspr., zuletzt MDR 2008, 448). - OLG Koblenz, 02.02.2006 - 10 W 799/05
Selbstständiges Beweisverfahren zu Wahrung der Klagefrist gegen einen Versicherer
- OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 12 W 21/25
Selbstständiges Beweisverfahren im Bereich der privaten …
Rn. 57 Ob anderes in Ausnahmefällen gilt, in denen es "praktisch auf alle Feinheiten des Berufsbildes" ankommt und nach einem vorgerichtlichen Gutachten "die bislang ausgeübte Tätigkeit (…) ohne weiteres möglich" sein soll (OLG Köln, Beschluss vom 11.04.2008 - I-20 W 11/08, juris Rn. 4), bedarf hier keiner Entscheidung.Soweit das OLG Köln (Beschluss vom 11.04.2008 - I-20 W 11/08) die Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens verneint hat, beruht dies auf besonderen Umständen und deren tatrichterlicher Würdigung, wie oben dargelegt.
- OLG Celle, 18.10.2010 - 8 W 32/10
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der …
Die abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 11. April 2008 (VersR 2008, 1340) ändert daran nichts. - OLG München, 10.11.2025 - 14 W 1459/25
Berufsunfähigkeit, Gesundheitszustand, Sachverständigengutachten, …
Rn. 20 Daran, dass - quasi auf Vorrat - Sachverständigenbeweis auf der Basis seiner streitigen Angaben zu Berufsbild und Leistungsanforderungen vorab ein medizinisches Sachverständigengutachten erholt würde, habe der Antragsteller kein "rechtliches Interesse" iSd § 485 Abs. 2 ZPO, da ein solcherart gestaltetes selbständiges Beweisverfahren keinen Rechtsstreit vermeiden werde (iSd § 485 Abs. 2 S. 2 ZPO), sondern der Hauptsacherechtsstreit dennoch geführt werden und erneut Sachverständigenbeweis erhoben werden müsste, dann nämlich auf der Grundlage der (über Zeugen) beweiskräftig festgestellten Tatsachen betreffend Berufsbild und Leistungsanforderungen (Blatt 51 LGA; OLG Koblenz 10 W 799/05 = BeckRS 2006, 15169; OLG Köln 20 W 11/08). - LG Osnabrück, 06.02.2012 - 9 OH 136/11
Berufsunfähigkeitsversicherung: selbstständiges Beweisverfahren wegen streitigem …
Dem zieht die Kammer die Begründungen in den Entscheidungen des OLG Köln mit Beschluss vom 11.04.2008 (Az. 20 W 11/08, VersR 2008, 1340 = OLGR Köln 2009, 318) und des Landgerichts Marburg mit Beschluss vom 01.10.2008 (Az. 1 OH 14/08, VersR 2009, 201) vor.
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