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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 14.05.2007 - 11 O 205/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10693
LG Düsseldorf, 14.05.2007 - 11 O 205/06 (https://dejure.org/2007,10693)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2007 - 11 O 205/06 (https://dejure.org/2007,10693)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 11 O 205/06 (https://dejure.org/2007,10693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grob fahrlässiges Verhalten bei einem in Kippstellung belassenen und für ca. 10 Stunden unbeobacht gebliebenen Schlafzimmerfenster mit zweiflügeliger Bauart

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gekipptes Fenster = Objektive Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kausalität bei gekipptem Fenster

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Hausratversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Einbruchdiebstahls bei Zurücklassen des Schlafzimmerfensters der Erdgeschosswohnung in Kippstellung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausratversicherung: Gekipptes Fenster kann beim Einbruch den Versicherungsschutz kosten - Haus bei gekippten Schlafzimmerfenster im Erdgeschoss über mehrere Stunden unbeobachtet gelassen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fenster in Kippstellung: Muss der Versicherer bei Einbruch zahlen? (IMR 2008, 1042)

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 347
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 04.12.1998 - 20 U 149/98

    Ersatz eines Einbruchsschadens durch Hausratversicherung; Leistungsfreiheit wegen …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.05.2007 - 11 O 205/06
    Allerdings reicht für die Annahme einer objektiven Sorgfaltspflichtverletzung nach einem Teil der Rechtsprechung allein das Belassen eines Fensters in Kippstellung nicht aus, gefordert werden vielmehr weitere Umstände, die das Verhalten als im gesteigerten Maße pflichtwidrig erscheinen lassen (vgl. OLG Hamm OLG Report 1999, 356, 357; OLG Karlsruhe NJWE 1998, 200 m.w.Nw.; LG München II NJW-RR 1988, 215; LG Duisburg VersR 1988, 483).

    Allerdings setzt die Kausalität nach einem Teil der Rechtsprechung bei einem Verhalten des Versicherungsnehmers, das erst ab einem bestimmten Zeitpunkt als grob fahrlässig zu bewerten ist, voraus, dass der Versicherungsfall nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde (vgl. OLG Hamm OLG Report 1999, 356, 357; OLG Report 1992, 265, 266).

  • LG Duisburg, 25.03.1988 - 10 O 580/87
    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.05.2007 - 11 O 205/06
    Allerdings reicht für die Annahme einer objektiven Sorgfaltspflichtverletzung nach einem Teil der Rechtsprechung allein das Belassen eines Fensters in Kippstellung nicht aus, gefordert werden vielmehr weitere Umstände, die das Verhalten als im gesteigerten Maße pflichtwidrig erscheinen lassen (vgl. OLG Hamm OLG Report 1999, 356, 357; OLG Karlsruhe NJWE 1998, 200 m.w.Nw.; LG München II NJW-RR 1988, 215; LG Duisburg VersR 1988, 483).

    Letztendlich war das Eindringen durch das in Kippstellung belassene Fenster deshalb besonders leicht, weil es sich um ein zweiflügeliges Fenster handelte (vgl. hierzu: LG Duisburg VersR 1988, 483).

  • OLG Karlsruhe, 20.11.1997 - 12 U 211/97
    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.05.2007 - 11 O 205/06
    Rn. 15 Grob fahrlässig im Sinne der genannten Bestimmung handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und das unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall zu beachten jedem hätte einleuchten müssen; die grobe Fahrlässigkeit setzt damit sowohl in objektiver Hinsicht eine über das normale Maß hinausgehende Sorgfaltspflichtverletzung, wie auch in subjektiver Hinsicht ein das gewöhnliche Maß übersteigendes Fehlverhalten voraus (OLG Karlsruhe NJWE-VHR 1998, 200).
  • LG München II, 22.09.1987 - 1 O 3880/87
    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.05.2007 - 11 O 205/06
    Allerdings reicht für die Annahme einer objektiven Sorgfaltspflichtverletzung nach einem Teil der Rechtsprechung allein das Belassen eines Fensters in Kippstellung nicht aus, gefordert werden vielmehr weitere Umstände, die das Verhalten als im gesteigerten Maße pflichtwidrig erscheinen lassen (vgl. OLG Hamm OLG Report 1999, 356, 357; OLG Karlsruhe NJWE 1998, 200 m.w.Nw.; LG München II NJW-RR 1988, 215; LG Duisburg VersR 1988, 483).
  • LG Osnabrück, 20.04.2012 - 9 O 762/10

    Wohngebäudeversicherung grob fahrlässige Herbeiführung eines …

    Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und jenes unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, OLG Oldenburg in VersR 2005, 976 ff.; OLG Karlsruhe in NJWE 1998, 200 ff.; LG Düsseldorf in VersR 2008, 347 ff.; Langheid in Römer/Langheid, VVG, 3. Auflage, § 81, Rdnr. 47; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 81, Rdnr. 15 mit Verweis auf § 28, Rdnr. 121 ff.
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