Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.11.2007 - 9 U 82/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AERB 87 § 13 Nr. 1 a; ; AERB 87 § 13 Nr. 1 b; ; AERB 87 § 13 Nr. 2; ; AERB 87 § 13 Nr. 3; ; AERB 87 § 13 Nr. 3 1. HS; ; VVG § 6 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Feststellungsklage unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit; Verletzung der vertraglichen Obliegenheit einer unverzüglichen Vorlage der Stehlgutliste bei der Polizei; Generelle Gefährdung der Interessen des Versicherers durch eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Einbruch in Arztpraxis - Wer die "Stehlgutliste" nicht sofort bei Polizei und Hausratversicherung abgibt, geht leer aus
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.02.2007 - 20 O 294/06
- OLG Köln, 20.11.2007 - 9 U 82/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 819
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05
Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der …
Auszug aus OLG Köln, 20.11.2007 - 9 U 82/07
Das hat der BGH bereits mehrfach u.a. dann angenommen, wenn es sich bei der beklagten Partei - wie hier - um ein großes Versicherungsunternehmen handelt (BGH VersR 2006, 830 ff, juris-Rz.19 m.w.N.). - OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99
Rechtsstreitigkeit der Einreichung der Stehlgutliste
Auszug aus OLG Köln, 20.11.2007 - 9 U 82/07
Der Versicherungsnehmer soll sich zum Schadensumfang frühzeitig festlegen müssen, um zu verhindern, dass er den Schaden nachträglich zu Unrecht aufbauscht (vgl. OLG Köln, RuS 2000, 248 sowie NVersZ 2001, 90). - OLG Hamm, 17.01.2001 - 20 U 101/00
Führung des Beweises für das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahls
Auszug aus OLG Köln, 20.11.2007 - 9 U 82/07
Auch liegt keine Abweichung von der vom Kläger angeführten Entscheidung des OLG Hamm vom 17.01.2001 - Az. 20 U 101/00 - vor.
- OLG Köln, 05.10.2010 - 9 U 76/10
Begriff des Einbruchsdiebstahls
Dies ist etwa bei großen Versicherungsunternehmen anzunehmen (vgl. Senat VersR 2008, 819 unter Bezugnahme auf BGH VersR 2006, 830).Die Frist zur Vorlage der Liste ist auch danach zu bemessen, wie viel Zeit der Versicherungsnehmer zu ihrer Anfertigung benötigt, regelmäßig wird dies binnen weniger Tage zu bewerkstelligen sein (vgl. Senat, VersR 1996, 1534; Senat, r+s 2000, 248 und 339; Senat, VersR 2008, 819).
Die Polizei hatte vorliegend keine Möglichkeit eine alsbaldige und gezielte Sachfahndung nach den sehr gut individualisierbaren Schaustücken der Fa. U. einzuleiten (vgl. Senat, r+s 2000, 339 und VersR 2008, 819).
- OLG Hamm, 21.10.2011 - 20 U 62/11
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls; …
Selbst bei großzügigster Auslegung wird man dies nicht mehr als "unverzüglich" im Sinne des § 26 Nr. 1 c) VHB 2005 ansehen können: die hierzu vertretenen Meinungen reichen von "wenige Tage" bis "ca. 4 Wochen" (…vgl. die Rspr.-Nachweise bei Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 26 VHB 2000, Rn 8; vgl. a. OLG Köln VersR 2008, 819 - 7 Wochen nicht mehr "unverzüglich"). - OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung für einen Leitungswasserschaden
Dies ist etwa bei großen Versicherungsunternehmen anzunehmen (vgl. Senat VersR 2008, 819 unter Bezugnahme auf BGH VersR 2006, 830). - OLG Köln, 01.03.2011 - 9 U 166/10
Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des Leistungsanspruchs gegenüber einem …
Dies ist bei großen Versicherungsunternehmen anzunehmen (vgl. Senat VersR 2008, 819 unter Bezugnahme auf BGH VersR 2006, 830).
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