Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07 - 16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
MB/KT § 1 Abs. 1; ; MB/KT § 1 Abs. 2; ; MB/KT § 1 Abs. 3; ; MB/KT § 9; ; MB/KT § 9 Abs. 3; ; MB/KT § 10; ; VVG § 6 Abs. 3
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen des Leistungsanspruchs aus einer Krankentagegeldversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Der Versicherungsnehmer muss zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit substantiiert die Unmöglichkeit der weiteren konkreten Berufsausübung darlegen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bindung des Krankenversicherers an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Bindung des Versicherers an seine Entscheidung zum vorzeitigen Erbringen von Krankentagegeld im Hinblick auf eine bei ihr zugrunde liegende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Umfassende ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Krankentagegeldversicherung - Arbeitsunfähigkeit: Was Sie zur Schlüssigkeit der Klage vortragen müssen
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 09.02.2007 - 12 O 305/05
- OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07 - 16
- BGH, 12.11.2008 - IV ZR 273/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 951
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97
Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07
Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die den Eingang rechtserheblicher Erklärungen als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1997, VIII ZR 22/97. BGHZ 137, 205; KG, VersR 2004, 1298). - KG, 14.05.2004 - 6 W 8/04
Krankenversicherung: Anzeigepflichtverletzung bei erheblicher Verharmlosung einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07
Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die den Eingang rechtserheblicher Erklärungen als nahe liegend erscheinen lassen (…vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1997, VIII ZR 22/97. BGHZ 137, 205; KG, VersR 2004, 1298). - OLG Köln, 09.08.2000 - 5 U 20/00
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07
Im Prozess muss der Versicherungsnehmer zur Schlüssigkeit seiner Klage unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vortragen, warum er den zuletzt konkret ausgeübten Beruf in keiner Weise mehr in dem streitgegenständlichen Zeitraum ausüben konnte (…Senat, aaO; OLG Köln, RuS 2000, 473;… Tschersich, aaO, § 45, Rdnr. 81). - BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07
Diesen Beweis führt der Versicherungsnehmer nicht bereits mit der - wiederholten - Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des ihn behandelnden Arztes (BGH, Urt. v. 3.5.2000, IV ZR 110/99, VersR 2000, 841;… Senat, Urt. v. 3.5.2006, 5 U 580/05-88, m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 29.06.2011 - 5 U 297/09
Krankentagegeldversicherung: Verweigerung der vom Versicherer verlangten …
Rn. 44 Zur Schlüssigkeit der Klage gehört deshalb, dass der Kläger unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vorträgt, warum er den zuletzt konkret ausgeübten Beruf in keiner Weise mehr ausüben kann (allgemein hierzu: Senat, Urt. v. 29.08.2007 - 5 U 163/07-16; OLG Köln, VersR 2008, 912). - OLG Köln, 26.03.2010 - 20 U 198/09
Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht des Versicherers bzgl. …
Zur schlüssigen Darlegung der Arbeitsunfähigkeit ist es erforderlich, dass der Versicherungsnehmer eine konkrete Beschreibung seines Berufsbildes vorlegt (vgl. OLG Köln - 5. Zivilsenat - vom 18.02.2008, VersR 2008, 912; OLG Saarbrücken vom 29.08.2007, VersR 2008, 951). - LG Coburg, 04.02.2016 - 22 O 330/15
Voraussetzungen der Schlüssigkeit eines Anspruchs auf Krankentagegeld
Diese muss so präzise sein, dass sie im Prozess als Grundlage für eine sachverständige Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit dienen kann (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteile vom 29.08.2007, AZ.: 5 U 163/07; BGH, Beschluss vom 12.11.2008, AZ.: IV ZR 273/07). - LG Mühlhausen, 15.03.2012 - 1 O 241/11
Krankentagegeldversicherung - Nichtausübung Beruf - Leistungsanspruch
Weiter erfordert eine schlüssige Klage eine substantiierte Darlegung der Beschwerden und in Bezug auf die Berufstätigkeit den Vortrag, warum der Kläger den zuletzt konkret ausgeübten Beruf in keiner Weise mehr in dem streitgegenständlichen Zeitraum ausüben konnte (Saarl.OLG vom 29.08.2007, Az.: 5 U 163/07). - OLG Köln, 14.04.2010 - 20 W 10/10 Im Deckungsprozess gegen seine Krankentagegeldversicherung muss der Versicherungsnehmer zur Schlüssigkeit seiner Klage unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vortragen, warum er den zuletzt konkret ausgeübten Beruf in keiner Weise mehr in dem streitgegenständlichen Zeitraum ausüben konnte (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2008, 951; OLG Köln VersR 2008, 912).
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