Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.02.2009 - 2 U 10/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
StrG § 9 Abs. 3; ; StrG § 49 a Abs. 3; ; ZPO § 288; ; ZPO § 290
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Glatteisunfall - wirksame Übertragung von Winterdienstpflichten durch eine Stadt an eine GmbH - Erfüllung der verbleibenden Überwachungs- und Kontrollpflicht - keine Amtshaftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Übertragung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des Winterdienstes einer kommunalen Gebietskörperschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wirksamkeit der Übertragung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des Winterdienstes einer kommunalen Gebietskörperschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 01.02.2007 - 5 O 17/06
- OLG Brandenburg, 12.02.2009 - 2 U 10/07
Papierfundstellen
- VersR 2009, 682
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 2 U 15/07
Umfang der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden in Brandenburg bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2009 - 2 U 10/07
Die Übertragung von Winterdienstpflichten ist - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 05.08.2008 (2 U 15/07) erkannt hat - grundsätzlich möglich.Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 05.08.2008 (2 U 15/07) erkannt hat, sind Intensität und Umfang der bei dem Sicherungspflichtigen verbleibenden Überwachungspflicht abhängig vom Einzelfall zu beurteilen.
- LG Karlsruhe, 30.05.2006 - 2 O 324/06
Haftungfreiheit des Wohnraumvermieters bei Glatteisunfall auf einer Zuwegung: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2009 - 2 U 10/07
Der zum Teil vertretenen Auffassung, der Übertragende dürfe sich mangels gegenteiliger Anhaltspunkte, welche der Geschädigte darzulegen und zu beweisen hat, auf eine ordnungsgemäße Erfüllung der übertragenen Winterdienstpflicht verlassen (LG Karlsruhe, Urteil vom 30. Mai 2006, 2 O 324/06, dokumentiert bei Juris, Rn. 22) folgt der Senat jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht. - OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 308/04
Prüfungsmaßstab bei Eintragung in das Vereinsregister
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2009 - 2 U 10/07
Vielmehr ist auch insoweit zu fordern, dass sich der Übertragende durch stichprobenartige Kontrollen jedenfalls zu Beginn der Tätigkeit des Übernehmenden ein Bild davon macht, ob dieser seinen Pflichten grundsätzlich nachkommt (vgl. zu Stichproben auch OLG Celle, OLG-Report, 2005, 209).
- BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83
Streupflicht von Wohnungseigentümern
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2009 - 2 U 10/07
Im letzteren Fall hängt die Erfüllung der (übertragenen) Pflicht auch von den körperlichen Fähigkeiten der jeweiligen Mietpartei und je nach Regelung unter Umständen auch noch von einer Absprache zwischen mehreren Mietparteien ab (so etwa bei einer Regelung, die eine "etagenweise" Zuständigkeit für den Winterdienst und eine dementsprechende Abstimmung zwischen den betroffenen Wohnungsinhabern vorsieht, vgl. BGH NJW 1985, 484, 485). - BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95
Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2009 - 2 U 10/07
Danach kann eine Übertragung den originär Verkehrssicherungspflichtigen nur dann entlasten, wenn sie umfassend und eindeutig ist und keine Lücken und Unklarheiten lässt (vgl. BGH NJW 1996, 2646). - BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92
Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2009 - 2 U 10/07
Für alle Verkehrssicherungspflichten ist unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung als privatrechtliche Pflicht oder als Amtspflicht von einer haftungsrechtlichen Gleichbehandlung auszugehen (vgl. etwa BGH NJW 1993, 2612, 2613). - BGH, 30.09.1986 - VI ZR 274/85
Sorgfaltspflichten des Gasversorgungsunternehmens bei Umstellung von Stadt- auf …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2009 - 2 U 10/07
Weiterhin sind die Anforderungen an die Kontrollintensität auszurichten am Schadensrisiko, wobei sowohl auf die Schadenshäufigkeit als auch auf die Wahrscheinlichkeit besonders gravierender Schäden abzustellen ist (vgl. etwa BGH NJW-RR 1987, 147f. - Gefahr von Todesfällen beim Austausch von Gasventilen).
- OLG Brandenburg, 28.08.2023 - 2 U 1/23
Schadensersatz aus Glatteisunfall Haftung der Stadt für Glatteisunfall an …
Das kann dadurch erfolgen, dass der Vertrag auf eine Straßenreinigungssatzung verweist, die diese Angaben im Einzelnen enthält (Senat, Urteil vom 12. Februar 2009 - 2 U 10/07 -, VersR 2009, 682; Urteil vom 5. August 2008 - 2 U 15/07 -, VersR 2009, 221).Derartige für Fußgänger besonders verkehrswichtige und gefährliche Stellen müssen vorrangig und nötigenfalls auch wiederholt geräumt und bestreut werden; hiermit verbunden ist die Pflicht zu engmaschigeren Kontrollen zur weiteren Wirksamkeit der getroffenen Sicherungsmaßnahmen (BGH, Urteil vom 1. Juli 1993 - III ZR 88/92 -, NJW 1993, 2802; Urteil vom 27. Januar 1987 - VI ZR 114/86 -, NJW 1987, 2671 = MDR 1987, 656; Beschluss vom 11. Juli 1985 - III ZR 137/84 -, VersR 1985, 973 = ZfSch 1986, 37; Urteil vom 21. Februar 1972 - III ZR 134/68 -, NJW 1972, 903; Urteil vom 21. November 1963 - III ZR 148/62 -, BGHZ 40, 379; Senat, Urteil vom 30. September 2014 - 2 U 7/14 -, Rdnr. 43; Urteil vom 12. Februar 2009 - 2 U 10/07 -, Rdnr. 21 bei juris; Urteil vom 5. August 2008 - 2 U 15/07 -, Rdnr. 25 bei juris; Reinert ebd.
- AG Hamburg-Wandsbek, 04.09.2012 - 716b C 53/12
Glatteis: WEG kann die Streu- und Räumpflicht an Dritte übertragen!
Bei der Räum- und Streupflicht handelt es sich um eine Verkehrssicherungspflicht, die grundsätzlich auf Dritte übertragen werden kann (BGH NJW 2008, 1440; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2008, 1476; BbgOLG VersR 2009, 682). - AG Neuruppin, 08.06.2012 - 42 C 390/08
Gemeindliche Übertragung der Winterstreupflicht auf Anlieger in Brandenburg: …
Die Straßenreinigungssatzung des Amtes Fehrbellin vom 3. September 1996 enthält in ihren §§ 1 bis 3 detaillierte Vorgaben über die Ausführung der Winterwartung auf den Gehwegen (vgl. OLG Brandenburg VersR 2009, 682). - LG Potsdam, 10.11.2009 - 4 O 228/09 Eine solche Übertragung von Verkehrssicherungspflichten ist, wenn sie hinreichend eindeutig erfolgt, grundsätzlich möglich und erfasst insbesondere auch die öffentlich-rechtlichen Amtspflichten (OLG Brandenburg, NJOZ 2009, S. 2232).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".