Rechtsprechung
| LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtshaftungsanspruch durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Baumbeschau; Fachwissenschaftlich fundierte Konkretisierung des Kontrollturnusses für einen Baumbestand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hugo-gebhard.de (Kurzmitteilung/Auszüge/Zusammenfassung)
Parkstreifen-Baumunfall
Papierfundstellen
- VersR 2010, 1329
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- OLG Brandenburg, 12.02.2002 - 2 U 37/01
Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen
Auszug aus LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08
Rn. 25 Aber auch wenn mit Teilen der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467, OLG Brandenburg, MDR 2002, 1067, OLG Celle - OLGR 2002, 164, OLG Hamm, NZV 2005, 371) eine zweimalige Kontrolle pro Jahr, einmal im belaubten, einmal im unbelaubten Zustand gefordert würde, so läge zwar eine Verletzung der Kontrollpflichten der Beklagten vor, jedoch scheiterte ein Anspruch des Klägers an der nicht bewiesenen Kausalität dieses nach dieser Auffassung als ungenügend zu beurteilenden Beschau-Turnusses.Grundsätzlich bedarf es aber nur einer solchen Kontrolle auf Sicht vom Boden aus, jedenfalls im Winterhalbjahr, soweit nicht die Sicht auf den Baum eingeschränkt ist (vgl. OLG Köln, VersR 1990, 287, OLG Brandenburg, MDR 2002, 1067).
- BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05
Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche
Auszug aus LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08
Rn. 23 Die Beklagte hat in den Grenzen des technisch Möglichen und ihr wirtschaftlich Zumutbaren (vgl. BGH NJW 2007, 762) dafür zu sorgen, dass von Straßenbäumen keine Gefahr für den fließenden und ruhenden Verkehr ausgeht. - BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92
Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Auszug aus LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08
Auch ein Ausnahmefall, vergleichbar den den Urteilen BGH NJW 2005, 2454 und BGH NJW 1994, 945 zugrundeliegenden Sachverhalten, ist nicht anzunehmen.
- BGH, 02.06.2005 - III ZR 358/04
Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer Gefahrenstelle für den …
Auszug aus LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08
Auch ein Ausnahmefall, vergleichbar den den Urteilen BGH NJW 2005, 2454 und BGH NJW 1994, 945 zugrundeliegenden Sachverhalten, ist nicht anzunehmen. - OLG Dresden, 28.02.2001 - 6 U 3035/00
Verkehrssicherungspflicht; Straßenbaum; Anscheinsbeweis
Auszug aus LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08
Rn. 26 Dabei ist zunächst festzustellen, dass entgegen der Ansicht des OLG Dresden (NVwZ-RR 2001, 497) keine Berechtigung für die Annahme eines Anscheinsbeweises für die Kausalität einer unterlassenen Baumkontrolle zu sehen ist, als dass das Tatbestandsmerkmal der Kausalität damit ausnahmecharakterhaft faktisch leerliefe. - OLG Hamm, 24.09.2004 - 9 U 158/02
Verkehrssicherungspflicht, Straßenbäume, Defektsymptome, Sichtprüfung, …
Auszug aus LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08
Rn. 25 Aber auch wenn mit Teilen der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467, OLG Brandenburg, MDR 2002, 1067, OLG Celle - OLGR 2002, 164, OLG Hamm, NZV 2005, 371) eine zweimalige Kontrolle pro Jahr, einmal im belaubten, einmal im unbelaubten Zustand gefordert würde, so läge zwar eine Verletzung der Kontrollpflichten der Beklagten vor, jedoch scheiterte ein Anspruch des Klägers an der nicht bewiesenen Kausalität dieses nach dieser Auffassung als ungenügend zu beurteilenden Beschau-Turnusses. - OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 18 U 228/89
Pflicht zur sorgfältigen äußeren Prüfung von Straßenbäumen
Auszug aus LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08
Rn. 25 Aber auch wenn mit Teilen der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467, OLG Brandenburg, MDR 2002, 1067, OLG Celle - OLGR 2002, 164, OLG Hamm, NZV 2005, 371) eine zweimalige Kontrolle pro Jahr, einmal im belaubten, einmal im unbelaubten Zustand gefordert würde, so läge zwar eine Verletzung der Kontrollpflichten der Beklagten vor, jedoch scheiterte ein Anspruch des Klägers an der nicht bewiesenen Kausalität dieses nach dieser Auffassung als ungenügend zu beurteilenden Beschau-Turnusses. - OLG Düsseldorf, 02.11.2001 - 16 U 149/00
Kündigung des Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grunde; Höhe des …
Auszug aus LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08
Rn. 25 Aber auch wenn mit Teilen der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467, OLG Brandenburg, MDR 2002, 1067, OLG Celle - OLGR 2002, 164, OLG Hamm, NZV 2005, 371) eine zweimalige Kontrolle pro Jahr, einmal im belaubten, einmal im unbelaubten Zustand gefordert würde, so läge zwar eine Verletzung der Kontrollpflichten der Beklagten vor, jedoch scheiterte ein Anspruch des Klägers an der nicht bewiesenen Kausalität dieses nach dieser Auffassung als ungenügend zu beurteilenden Beschau-Turnusses. - OLG Köln, 08.02.1988 - 7 U 153/87
Auszug aus LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08
Grundsätzlich bedarf es aber nur einer solchen Kontrolle auf Sicht vom Boden aus, jedenfalls im Winterhalbjahr, soweit nicht die Sicht auf den Baum eingeschränkt ist (vgl. OLG Köln, VersR 1990, 287, OLG Brandenburg, MDR 2002, 1067).
- OLG Köln, 27.08.2015 - 7 U 119/14
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtich von …
Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baumes ist der Verkehrssicherungspflichtige erst verpflichtet, wenn besondere Umstände wie etwa trockenes Laub, trockene Äste, äußere Verletzungen oder Beschädigungen des Baumes und dergleichen sie angezeigt sein lassen (st. Rspr. seit BGH, NJW 1965, 815 f.; zuletzt BGH NJW 2014, 1588 mwN; auch OLG Hamm, Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; LG Köln VersR 2010, 1329).Anderenfalls genügt die verkehrssicherungspflichtige Kommune auch bei Platanen ihrer Verkehrssicherungspflicht durch vom Boden aus durchgeführte Regelkontrollen (OLG Hamm OLGR NRW 14/2013; Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; auch LG Köln VersR 2010, 1329).
- LG Bonn, 02.07.2014 - 1 O 64/14
Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung bzgl. …
Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baumes ist der Verkehrssicherungspflichtige erst verpflichtet, wenn besondere Umstände wie etwa trockenes Laub, trockene Äste, äußere Verletzungen oder Beschädigungen des Baumes und dergleichen sie angezeigt sein lassen (st. Rspr. seit BGH, NJW 1965, 815 f.; zuletzt BGH NJW 2014, 1588 mwN; auch OLG Hamm, Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; LG Köln VersR 2010, 1329).Anderenfalls genügt die verkehrssicherungspflichtige Kommune auch bei Platanen ihrer Verkehrssicherungspflicht durch vom Boden aus durchgeführte Regelkontrollen (OLG Hamm OLGR NRW 14/2013; Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; auch LG Köln VersR 2010, 1329).
- LG Limburg, 14.06.2022 - 4 O 229/21 Nach allgemeiner Ansicht umfasst diese Kontrollpflicht grundsätzlich nur eine Beschau vom Boden aus, zur äußerlichen Feststellung eventueller Schäden (vgl. LG Köln, Urteil vom 04.12.2009, 5 O 144/08, zitiert nach beck-online).
- LG Bonn, 24.09.2014 - 1 O 29/14
Schadensersatzbegehren gegen einen Landesbetrieb wegen einer behaupteten …
Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baumes ist der Verkehrssicherungspflichtige erst verpflichtet, wenn besondere Umstände wie etwa trockenes Laub, trockene Äste, äußere Verletzungen oder Beschädigungen des Baumes und dergleichen sie angezeigt sein lassen (st. Rspr. seit BGH, NJW 1965, 815 f.; zuletzt BGH NJW 2014, 1588 mwN; auch OLG Hamm, Beschl. v. 04.11.2013 - 11 U 38/13, zit. nach juris.de; LG Köln VersR 2010, 1329).
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