Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 19.03.2010 - 10 U 1328/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 1 Buchst a MB/KK 1994, § 4 Abs 2 MB/KK 1994, § 4 Abs 6 MB/KK 1994, § 5 Abs 1 Buchst c MB/KK 1994, § 5 Abs 2 MB/KK 1994
Private Krankenversicherung: Eignung einer mittels Osteopathie und manueller Therapie bei Fibromyalgie durchgeführten Heilpraktikerbehandlung; vertretbarer Behandlungszeitraum bei sonstigen orthopädischen Befunden; Feststellungsklage zur künftigen Leistungspflicht; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers für Kosten manueller Therapie und Osteopathie bei Fibromyalgie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers für Kosten manueller Therapie und Osteopathie bei Fibromyalgie
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 10.10.2003 - 8 O 176/02
- OLG Koblenz, 19.03.2010 - 10 U 1328/03
Papierfundstellen
- VersR 2010, 1358
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS
Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2010 - 10 U 1328/03
Steht es - wie hier - außer Streit, dass die Heilpraktikerbehandlung wegen einer Krankheit im Sinne dieser Klausel durchgeführt worden ist, muss der Versicherungsnehmer darlegen und im Bestreitensfall beweisen, dass es sich bei der Behandlung um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung gehandelt hat (BGH VersR 1996, 1224). - BGH, 13.05.1992 - IV ZR 213/91
Zahnarztgebühr bei Einfügen einer provisorischen Einlagefüllung
Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2010 - 10 U 1328/03
Denn zum einen bestehen bereits allgemein durchgreifende Bedenken an der Zulässigkeit der von der Klägerin erstrebten Verurteilung, die den Versicherer noch vor Eintritt des Versicherungsfalls bindet, ohne ihm die Möglichkeit der Leistungsversagung aus anderen Gründen als den im Rechtsstreit streitigen zu erhalten (vgl. hierzu BGH VersR 1992, 950). - OLG Koblenz, 17.02.2006 - 10 U 664/05
Private Krankenversicherung: Zur Frage einer medizinisch notwendigen …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2010 - 10 U 1328/03
Von der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung wird im Allgemeinen dann auszugehen sein, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt worden ist, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken (BGH a. a. 0.; Senatsurteil vom 17. Februar 2006 - 10 U 664/05 -, VersR 2007, 680 = OLGReport 2007, 159; Senatsurteil vom 9. Februar 2001 - 10 U 604/99 -, VersR 2001, 1417). - OLG Koblenz, 09.02.2001 - 10 U 604/99
Zeitliche Zurechnung posttraumatischer Kopfschmerzen zu einem Unfallereignis; …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2010 - 10 U 1328/03
Von der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung wird im Allgemeinen dann auszugehen sein, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt worden ist, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken (BGH a. a. 0.; Senatsurteil vom 17. Februar 2006 - 10 U 664/05 -, VersR 2007, 680 = OLGReport 2007, 159; Senatsurteil vom 9. Februar 2001 - 10 U 604/99 -, VersR 2001, 1417).
- OLG Saarbrücken, 19.07.2023 - 5 U 91/22
Private Krankenversicherung: Erteilung einer zeitlich unbefristeten …
Ein unbegrenzter Feststellungsausspruch, mit dem - wie hier - eine "Regulierungsautomatik" (Fricke, VersR 2013, 538, 540) begründet werden soll, liefe diesen wechselseitigen Belangen zuwider, weil er den beklagten Versicherer noch vor Eintritt eines konkreten Versicherungsfalles, ungeachtet künftiger Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen, auf Dauer bände und ihn unter Umständen der Möglichkeit enthöbe, die Leistung aus anderen Gründen als den im Rechtsstreit streitigen zu versagen (OLG Koblenz, VersR 2010, 1358; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Februar 2006 - IV ZR 131/05, VersR 2006, 535). - LG Baden-Baden, 26.08.2013 - 1 O 1/09
Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine …
Die Beklagte würde noch vor Eintritt des Versicherungsfalles gebunden, ohne dass ihr die Möglichkeit der Leistungsversagung aus anderen Gründen als den im Rechtsstreit genannten erhalten bliebe (s. OLG Köln, VersR 2010, 1358 = juris, Tz. 44).
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