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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.10.2009 - I-20 U 62/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9755
OLG Köln, 30.10.2009 - I-20 U 62/09 (https://dejure.org/2009,9755)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.2009 - I-20 U 62/09 (https://dejure.org/2009,9755)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - I-20 U 62/09 (https://dejure.org/2009,9755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisekrankenversicherung / Unerwartet schwere Erkrankung /Vorhersehbarkeit einer Behandlung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB § 1 Nr. 1
    Begriff der akuten, unerwarteten Erkrankung in der Reisekrankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reisekrankenversicherung und vorherige Herzbeschwerden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Reiseschutz greift auch bei Vorerkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der akuten, unerwarteten Erkrankung in der Reisekrankenversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 379
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09
    Dabei ist maßgebend, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Klausel bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGHZ 123, 83, 85; BGH, VersR 2001, 184).
  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09
    Dabei ist maßgebend, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Klausel bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGHZ 123, 83, 85; BGH, VersR 2001, 184).
  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81

    Umfang der Ausschlußklausel

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09
    Ob der neu aufgetretene Herzinfarkt nach dem Verständnis eines durchschnittlichen, nicht medizinisch vorgebildeten Versicherungsnehmers als eine Behandlung der bekannten Herzgrunderkrankung verstanden werden muss, ist fraglich und im Zweifel bei dem Gebot, Ausschlussklauseln eng auszulegen (vgl. BGHZ 88, 228, 231), nicht anzunehmen.
  • LG Bonn, 02.03.2009 - 9 O 485/07

    Reisekrankenversicherung muss bei einem von der koronaren Grunderkrankung zu …

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 2. März 2009 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 485/07 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Köln, 02.06.1997 - 5 U 229/96

    Anforderungen an die Substantiierung eines Erstattungsanspruchs gegenüber einer …

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09
    Auch bei bestehenden Vorerkrankungen ist eine konkret im Versicherungszeitraum aufgetretene und mit der Vorerkrankung im Zusammenhang stehende Erkrankung zumindest dann (objektiv) unerwartet, wenn sie keine zwingende, notwendig eintretende Folge der Vorerkrankung darstellt, sondern allenfalls das Risiko des Eintretens der weiteren Erkrankung erhöht (vgl. OLG Köln, VersR 1998, 354).
  • BGH, 13.03.2024 - 2 StR 119/23

    Betrug (Vermögensschaden: Fälligkeit eines gegen den Versicherer gerichteten …

    Ein Aufwendungsersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer ist somit bereits dann gegeben, wenn der Anspruch des Leistungserbringers gegen ihn entstanden ist; den Nachweis, dass die belegten Rechnungen auch bereits bezahlt wurden, braucht der Versicherungsnehmer hingegen nicht zu führen (vgl. OLG Köln, VersR 2010, 379, 380; OLG Nürnberg, VersR 2017, 220, 221;… Schubach, in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 6 MB/KK Rn. 5;… vgl. auch Voit, in: Prölls/Martin, VVG, 31. Aufl., § 192 Rn. 128).
  • OLG Köln, 18.05.2012 - 20 U 111/11

    Umfang des Versicherungsschutzes einer Auslands-Krankenversicherung

    Rn. 35 Der Begriff der "akuten Erkrankung" ist nach dem maßgeblichen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass durch das Vorliegen einer chronischen Grunderkrankung nicht von vornherein jede weitere Erkrankung, die eine Folge jener Grunderkrankung ist, vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, sondern der Versicherungsschutz jede nachteilige Veränderung des Gesundheitszustandes, die sich von einem Tag auf den anderen einstellt, erfasst (Senat, VersR 2010, 379; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 86, 87), mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen (BGH, Beschluss vom 21.09.2011, IV ZR 227/09).
  • AG Kassel, 19.12.2012 - 435 C 2419/12

    Reiserücktrittskostenversicherung: Vorliegen einer unerwarteten schweren …

    Durfte danach der Versicherungsnehmer einer solchen Versicherung vernünftigerweise die Reise buchen, weil mit einer akuten Verschlechterung nicht zu rechnen war, besteht Versicherungsschutz (OLG Köln, VersR 2010, 379, im Ergebnis bestätigt durch BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 227/09, zit. n. juris; LG Duisburg; Urteil v. 12.10.2012 - 7 S 187/11, zit. n. Juris).
  • KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16

    Auslandsreisekrankenversicherung: Vorvertraglichkeit des versicherten Risikos

    Die entsprechenden Ausführungen auf S. 5 ff. und 8 ff. der Berufungsbegründung und die in diesem Zusammenhang zitierten Urteil (vgl. u. a. OLG Köln, Urteile vom 18.5.2012 - 20 U 111/11 - und vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 -, sowie den die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss des BGH vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 -, jeweils zitiert nach Juris) betreffen Reisekrankenversicherungen, die bedingungsgemäß Versicherungsschutz (u. a.) bei akuten, unerwartete (bzw. unvorhersehbaren) Erkrankungen versprechen (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 18.5.2012 a.a.O. Rn. 3; Urteil vom 30.10.2009 a.a.O. Rn. 2 bis 5).
  • KG, 17.06.2016 - 6 U 142/14

    Reisekrankenversicherung in Form einer "Incoming-Versicherung": "Akute, …

    Rn. 26 Der Begriff der "akuten Erkrankung" ist nach dem maßgeblichen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass durch das Vorliegen einer chronischen Grunderkrankung nicht von vornherein jede weitere Erkrankung, die eine Folge jener Grunderkrankung ist, vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, sondern der Versicherungsschutz jede nachteilige Veränderung des Gesundheitszustandes, die sich von einem Tag auf den anderen einstellt, erfasst (…vgl. OLG Köln, RuS 2013, 445 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 29; VersR 2010, 379 - zitiert nach juris: Rdnr. 33; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 86, 87), mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen (…BGH VersR 2012, 89 - zitiert nach juris: Rdnr. 7).
  • KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12

    Auslandsreisekrankenversicherung: Risikoausschluss der "absehbaren …

    Rn. 11 c) Einer - erneuten - höchstrichterlichen Entscheidung hierzu bedarf es nicht, nachdem der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 2.3.1994 - IV ZR 109/93 - (VersR 1994, 339) grundsätzliche Ausführungen dazu gemacht, dass eine Einschränkung des Reiskrankenversicherungsschutzes auf eine subjektiv für den Versicherungsnehmer vorhersehbare Heilbehandlung zulässig gewesen wäre, und in dem Beschluss über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Köln vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 (VersR 2010, 379) vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 - (ZfS 2010, 33) ausgeführt hat, bei dem Vergleich der Leistungsbeschreibung in § 1 Nr. 1 AVB mit dem Risikoausschluss in § 1 Nr. 2 a S. 1 AVB erkenne der durchschnittliche Versicherungsnehmer, "dass akute, mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen, während die Behandlung bereits bestehender und bekannter Vorerkrankungen einschließlich möglicher Behandlungsfolgen vom Versicherungsschutz ausgenommen ist" (…Rz. 7 zitiert nach Juris).
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