Rechtsprechung
| BGH, 15.07.2009 - IV ZR 229/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingreifen eines Risikoausschlusses bei krankhafter Störung des Körpers mit psychogener Natur; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Leistungsausschluss in der privaten Unfallversicherung wegen psychisch bedingter Beschwerden mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- bld.de
(Entscheidungsbesprechung)
Unfallversicherung (RA Dr. Udo Abel; VersR 2010, 60)
- bld.de
(Entscheidungsbesprechung)
Unfallversicherung (RA Dr. Udo Abel; VersR 2010, 60)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 13.10.2005 - 7 O 229/04
- OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 7 U 222/05
- BGH, 15.07.2009 - IV ZR 229/06
Papierfundstellen
- VersR 2010, 60
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03
Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge …
Auszug aus BGH, 15.07.2009 - IV ZR 229/06
Der Risikoausschluss greift auch ein, wenn die krankhafte Störung des Körpers nur mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann (Senatsurteil vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03 - VersR 2004, 1449 unter 2 a (1) und BGHZ 159, 360, 363) . - BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03
Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung
Auszug aus BGH, 15.07.2009 - IV ZR 229/06
Der Risikoausschluss greift auch ein, wenn die krankhafte Störung des Körpers nur mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann (Senatsurteil vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03 - VersR 2004, 1449 unter 2 a (1) und BGHZ 159, 360, 363) .
- OLG Zweibrücken, 11.01.2012 - 1 U 2/11
Private Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Feststellung der …
Rn. 73 Der Risikoausschluss nach 5.2.6 AUB greift im Hinblick auf das umfassende Leistungsversprechen der Beklagten in Nr. 1 AUB aus Sicht des verständigen Versicherungsnehmers - auf den es ankommt (vgl. z. B. BGHZ 123, 83, 85; Urteil vom 21.07.2011 - IV ZR 42/10, juris, m.w.N.) - nur ein, wenn die krankhafte Störung allein mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann (BGHZ 159, 360; VersR 2004, 1449; VersR 2010, 60).Dabei reicht es für die Bejahung des Risikoausschlusses nach 5.2.6 aus, wenn ausgeheilte organische Schäden allein infolge einer psychischen Fehlverarbeitung zu weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen (BGH VersR 2010, 60; OLG Frankfurt, NJW-RR 2011, 831 zu Somatisierungsstörungen;… Grimm aaO).
- OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21
Unfallversicherung: Unzulässige Feststellungsklage nach Ablauf der …
Um einigermaßen verlässliche Feststellungen treffen zu können, ob eine krankhafte psychische Reaktion des Versicherungsnehmers vorliegt und ob diese dann auch auf dem Unfall beruht, wären vielmehr regelmäßig langwierige, ggf. stationäre Untersuchungen erforderlich (…vgl. aaO. Rn. 36, 37 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 29.9.2004 - IV ZR 233/03; BGH, Urteil vom 23.6.2004 - IV ZR 130/03 und BGH, Beschluss vom 15.7.2009 - IV ZR 229/06). - OLG Hamm, 12.06.2017 - 6 U 139/15
Umfang der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem organischen …
Andererseits greift der Risikoausschluss auch dann ein, wenn die krankhafte Störung des Körpers nur mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann, also eine ausschließlich psychisch bedingte Reaktion in Form einer psychischen Fehlverarbeitung der Verletzungsfolgen vorliegt (BGH, Beschluss vom 15.07.2009, Az. IV ZR 229/06, zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 7 U 195/13
Zur Frage, ob eine PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) unter den …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur: BGH, Urteil vom 29.9.2004, Az.: IV ZR 233/03; BGH, Urteil vom 23.6.2004, Az.: IV ZR 130/03 und BGH, Beschluss vom 15.7.2009, Az.: IV ZR 229/06) ist diese Klausel dahin zu verstehen, dass Gesundheitsschädigungen infolge psychischen Reaktionen, die sowohl auf Einwirkungen von außen über Schock, Schreck, Angst und Ähnliches erfolgen als auch auf unfallbedingter Fehlverarbeitung beruhen, vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. - OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 U 1627/19
Leistungen aus einer Unfallversicherung
In diesem Fall greift der Risikoausschluss gemäß § 2 Abs. 4 AUB 1994 ohne weiteres ein (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2009 - IV ZR 229/06 -, juris;… BGH vom 29.09.2004, a.a.O.;… BGH vom 23.06.2004, a.a.O.; OLG Köln…, Beschluss vom 08. März 2010 - 20 U 163/09 -, Rn. 9, juris). - OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15
Unfallversicherung - Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung
Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob davon ausgegangen werden kann, dass die Klägerin bei dem Unfall eine Gesundheitsbeschädigung erlitten hat, die geeignet wäre, Ansprüche auf eine Invaliditätsleistung zu begründen und ob die Beklagte sich bei der Diagnose eines chronifizierten Schmerzsyndroms "mit somatischen und psychischen Faktoren" auf die Ausschlussklausel in § 2 IV AUB 96 berufen kann, unter welche alle Gesundheitsschäden fallen, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder bei denen die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 15.7.2009 - IV ZR 229/06 - VersR 2010, 60; OLG Köln, VersR 2013, 349;… Senat, Urt. v. 15.1.2014 - 5 U 495/11 - 69 - zu fortdauernden Beschwerden nach HWS-Distorsion und "schwerer chronischer posttraumatischer Belastungsstörung"; OLG Oldenburg, VersR 2011, 520 zu einem Schmerzsyndrom nach Sturz). - OLG Köln, 25.04.2012 - 5 U 28/06
Ausschluss von Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung, da teilweise die …
Das heißt, der Risikoausschluss greift ein, wenn die krankhafte Störung des Körpers nur mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann (BGH, Beschluss vom 15.7.2009 - IV ZR 229/06, iuris Rdn. 1, abgedruckt in VersR 2010, 60 f.). - OLG Köln, 23.08.2010 - 20 U 5/10
Anspruch auf weitere Invaliditätsleistung und Unfallrente aus einer …
Können die krankhaften Störungen indes nur mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden, so besteht kein Versicherungsschutz (vgl. BGH VersR 2004, 1039, VersR 2004, 1449 und VersR 2010, 60). - LG Wiesbaden, 11.07.2013 - 2 O 139/08 Die organische Schädigung oder Reaktion, die zu einem psychischen Leiden führt, erfüllt den Ausschlusstatbestand somit nicht (BGH IV ZR 229/06).
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