Rechtsprechung
| OLG München, 24.02.2010 - 14 W 14/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einstweilige Verfügung auf vorläufige Leistung aus der Krankentagegeldversicherung: Glaubhaftmachung des Nichterhalts von Sozialleistungen; eigene eidesstattliche Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 30.12.2009 - 1 O 4504/09
- OLG München, 24.02.2010 - 14 W 14/10
Papierfundstellen
- VersR 2010, 755
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder …
Auszug aus OLG München, 24.02.2010 - 14 W 14/10
Rn. 18 Einer Entscheidung hinsichtlich der Zulassung der Rechtsbeschwerde bedarf es nicht, da eine solche nicht statthaft ist, wie aus § 542 Abs. 2 S. 1 ZPO zu folgern ist (siehe BGH NJW 2003, 1531). - OLG Köln, 16.05.2007 - 5 U 39/07
Erlass einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Zahlung von Krankentagegeld; …
Auszug aus OLG München, 24.02.2010 - 14 W 14/10
Rn. 11 Der Senat ist entgegen der im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16.05.2007 (Az. 5 U 39/07) vertretenen Ansicht mit dem Thüringer Oberlandesgericht (Urteil v. 19.11.2008, 4 U 716/08) und der vom 25. Senat des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 09.10.2008, 25 W 2183/08) vertretenen Linie der Meinung, dass der Erlass einer Leistungsverfügung auf vorläufige Leistung von Krankentagegeld nur dann und in soweit in Frage kommt, als eine hinreichende Existenzsicherung nicht durch Inanspruchnahme von Sozialleistungen erreicht werden kann. - OLG Jena, 19.11.2008 - 4 U 716/08
Zu den Beweisanforderungen eines Anspruchsgrundes bei einer Leistungsverfügung
Auszug aus OLG München, 24.02.2010 - 14 W 14/10
Rn. 11 Der Senat ist entgegen der im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16.05.2007 (Az. 5 U 39/07) vertretenen Ansicht mit dem Thüringer Oberlandesgericht (Urteil v. 19.11.2008, 4 U 716/08) und der vom 25. Senat des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 09.10.2008, 25 W 2183/08) vertretenen Linie der Meinung, dass der Erlass einer Leistungsverfügung auf vorläufige Leistung von Krankentagegeld nur dann und in soweit in Frage kommt, als eine hinreichende Existenzsicherung nicht durch Inanspruchnahme von Sozialleistungen erreicht werden kann. - OLG München, 09.10.2008 - 25 W 2183/08
Prozesskostenhilfe für vorläufigen Rechtsschutz: Einstweilige Verfügung auf …
Auszug aus OLG München, 24.02.2010 - 14 W 14/10
Rn. 11 Der Senat ist entgegen der im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16.05.2007 (Az. 5 U 39/07) vertretenen Ansicht mit dem Thüringer Oberlandesgericht (Urteil v. 19.11.2008, 4 U 716/08) und der vom 25. Senat des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 09.10.2008, 25 W 2183/08) vertretenen Linie der Meinung, dass der Erlass einer Leistungsverfügung auf vorläufige Leistung von Krankentagegeld nur dann und in soweit in Frage kommt, als eine hinreichende Existenzsicherung nicht durch Inanspruchnahme von Sozialleistungen erreicht werden kann.
- OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11
Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsverfügung gegen einen …
Die Befriedigung des Hauptsacheanspruchs kann nur ausnahmsweise und nur insoweit beansprucht werden, als der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung zur Abwendung einer existenziellen Notlage dringend angewiesen ist, und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Köln r+s 2007, 463-464, OLG Koblenz Beschluss vom 23.11.2005, 10 U 1559/05, abrufbar in juris; OLG Koblenz, Urteil vom 17.09.2010 - 10 U 276/10, VersR 2011, 1000; OLG München VersR 2010, 755; OLGR Jena 2009, 131-132; OLG Jena, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12, BeckRS 2012, 6100.).Wie das OLG München (VersR 2010, 755, 756) zutreffend ausführt, dient eine Vielzahl zivilrechtlicher Verträge - für den Vertragspartner ersichtlich - einer Vertragspartei als Grundlage ihres Erwerbseinkommens und damit der Existenzsicherung dienen.
- OLG Köln, 20.12.2011 - 13 W 79/11
UNTERHALT - Unanständig arm
Vielmehr verbleibt es auch danach dabei, dass eine Leistungsverfügung, mit der in der Sache die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, nur ganz ausnahmsweise zulässig ist und voraussetzt, dass der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint, weil er andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete (…vgl. etwa Zöller/Vollkommer, ZPO 29. Aufl. § 940 Rdn. 6; OLG Brandenburg GRUR-RR 2002, 399 juris Tz. 4 ff.; OLG Frankfurt MDR 2004, 1019 juris Tz. 4; OLG München VersR 2010, 755 juris Tz. 10 ff., wonach sogar der Nachweis erforderlich sein kann, dass eine Sicherung der existentiellen Bedürfnisse auch nicht durch Sozialleistungen erreicht werden kann).Auch soweit die Antragsteller nunmehr zu den durchweg mit monatlich 20.000,00 EUR angesetzten "Beratungskosten" unter Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters pauschal behaupten, sie hätten selbst bei vorsichtiger Kalkulation mehr als 100.000,00 EUR brutto/Jahr steuerlichen und mehr als 250.000,00 EUR brutto juristischen Beratungsbedarf, fehlt es nicht nur an jeglichen Belegen für den bisherigen Anfall solcher Kosten (vgl. dazu OLG München VersR 2010, 755, juris Tz. 17), sondern ist es auch weiterhin nicht nachvollziehbar, dass und wieso diese Kosten zu existenziellen Bedürfnissen der Antragsteller zählen und nicht zumindest in zumutbarer Weise reduzierbar sein sollten.
- OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 90/13
Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung auf Gewährung von …
Dabei müssen die dem Gläubiger aus der Nichtleistung drohenden Nachteile schwerer wiegen und außer Verhältnis stehen zu dem Schaden, den der Schuldner durch die begehrte Vorwegnahme der Hauptsache erleiden kann (…OLG Jena, NJW-RR 2008, 862, Juris-Rn. 14; OLGR 2009, 131, 132; OLG München, VersR 2010, 755, Juris-Rn. 10;… OLG Düsseldorf, VersR 2012, 1378, Juris-Rn. 4;… OLGR Koblenz 2007, 760, Juris-Rn. 3;… OLG Koblenz, VersR 2013, 449, Juris-Rn. 11 ff).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".