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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.01.2011 - I-20 U 122/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7053
OLG Hamm, 12.01.2011 - I-20 U 122/10 (https://dejure.org/2011,7053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2011 - I-20 U 122/10 (https://dejure.org/2011,7053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - I-20 U 122/10 (https://dejure.org/2011,7053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsnatur und Anwendung der Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1433
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.01.2001 - IV ZR 32/00

    Anwendung der Gliedertaxe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Rn. 55 Die in Ziffer 2.1.2.2.1 Satz 1 AUB 2000 vereinbarte Gliedertaxe bestimmt nach einem abstrakten und generellen Maßstab feste Invaliditätsgrade für den Fall des Verlustes bzw. der damit gleichgestellten Funktionsunfähigkeit der in ihr benannten Glieder (vgl. BGH VersR 2001, 360 Rz 8 bei juris).

    Geht der Arm im Schultergelenk durch einen Unfall verloren oder ist der Arm im Schultergelenk wegen eines unfallbedingten Dauerschadens vollständig funktionsunfähig, steht der Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe deshalb unverrückbar fest (vgl. BGH VersR 2001, 360 Rz 8 bei juris).

    Gerade daraus resultiert das Ansteigen des Invaliditätsprozentsatzes mit zunehmender Rumpfnähe des Gliedverlustes oder der Funktionsstörung (BGH VersR 1990, 964 Rz 7 bei juris; BGH VersR 2001, 360 Rz 8 bei juris).

    Denn unübersehbar berücksichtigt die Gliedertaxe der AUB ausweislich ihrer gestaffelten Invaliditätsprozentsätze stets auch die Ausstrahlung eines Teilgliedverlustes auf die Einsatzfähigkeit des verbliebenen Restgliedes (BGH VersR 1991, 57 Rz 19 bei juris; BGH VersR 2001, 360 Rz 8 bei juris).

    Rn. 74 Soweit die für das maßgebliche körpernähere Glied ermittelte Funktionsbeeinträchtigung nicht hinter derjenigen zurückbleiben darf, die für das körperfernere Glied ermittelt wird (so OLG Köln r+s 2003, 472 unter Hinweis auf BGH VersR 2001, 360 Rz 11 bei juris), wäre eine solche Untergrenze hier deshalb gewahrt, weil der Kläger nach dem vollem Armwert zu entschädigen ist, also nach dem höchsten in der Gliedertaxe vorgesehenen Invaliditätsgrad.

  • OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 254/01

    Berechnung der Höhe einer Invaliditätsentschädigung nach den Armwert als der …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Denn es erschließt sich einem verständigen Versicherungsnehmer ohne weiteres, dass nach der Systematik der Gliedertaxe der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Beeinträchtigung des rumpfferneren Gliedes miteinschließt (OLG Köln r+s 2003, 472; OLG Brandenburg r+s 2006, 207; OLG Celle 15.04.2010 8 U 205/09 Rz 16 bei juris; Senat VersR 2002, 747;… Terbille/Hormuth MAH Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 24 Rz 74;… Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 47 Rz 188;… Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziffer 2 AUB 99 Rz 20 S. 159; Kloth, Private Unfallversicherung G V 2 g Rz 90; Veith/Gräfe/Lücke, Versicherungshandbuch, § 7 Rz 70).

    Rn. 74 Soweit die für das maßgebliche körpernähere Glied ermittelte Funktionsbeeinträchtigung nicht hinter derjenigen zurückbleiben darf, die für das körperfernere Glied ermittelt wird (so OLG Köln r+s 2003, 472 unter Hinweis auf BGH VersR 2001, 360 Rz 11 bei juris), wäre eine solche Untergrenze hier deshalb gewahrt, weil der Kläger nach dem vollem Armwert zu entschädigen ist, also nach dem höchsten in der Gliedertaxe vorgesehenen Invaliditätsgrad.

  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 203/03

    Unklarheit der Gliedertaxe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Wird unfallbedingt der linke Arm im Schultergelenk funktionsunfähig (BGH VersR 2006, 1117: "Arm im Schultergelenk"-Rechtsprechung), so sind durch den damit gegebenen Invaliditätsgrad Ausstrahlungen dieser Funktionsunfähigkeit auf den linken Arm mit abgegolten.

    Rn. 58 Auch ließe sich unter Heranziehung der sog. "Arm im Schultergelenk"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2006, 1117), nach der bereits die Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk zum vollen Armwert führt, weil danach allein auf die Funktionsunfähigkeit im Gelenk selbst und nicht auf die Funktionsunfähigkeit des Armes insgesamt abzustellen ist, erwägen, dass derjenige Versicherungsnehmer, der - wie der Kläger - neben einer Funktionsunfähigkeit des Armes im Schultergelenk auch weitere, auf diesen Arm bezogene Funktionsbeeinträchtigungen des Ellenbogengelenks, des Handgelenks und der Finger erlitten hat, eine insgesamt höhere Invalidität erlitten hat als derjenige Versicherungsnehmer, bei dem sich die Beeinträchtigung auf die Funktionsunfähigkeit des Armes im Schultergelenk beschränkt.

  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben (BGH VersR 2003, 1163 Rz 18 bei juris).
  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 110/07

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in sozialgerichtlichen Verfahren …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 2009, 1617 Rz 7 bei juris).
  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 178/89

    Anwendung der Gliedertaxe auf eine Hüftkopfnekrose

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Denn unübersehbar berücksichtigt die Gliedertaxe der AUB ausweislich ihrer gestaffelten Invaliditätsprozentsätze stets auch die Ausstrahlung eines Teilgliedverlustes auf die Einsatzfähigkeit des verbliebenen Restgliedes (BGH VersR 1991, 57 Rz 19 bei juris; BGH VersR 2001, 360 Rz 8 bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 12 U 309/04

    Unfallversicherung: Invaliditätsbemessung bei über die mit der Gliedertaxe …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Rn. 68 Die davon getrennt zu sehende, von Knappmann a.a.O. in den Vordergrund gerückte Frage, ob über das Glied hinaus ausstrahlende Folgen des Verlustes bzw. der Beeinträchtigung von der Gliedertaxe bereits erfasst und abgegolten sind, jedoch nicht ein weiterer Gesundheitsschaden im Bereich des übrigen Körpers, der durch solche Auswirkungen hervorgerufen wurde und ebenfalls dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Versicherten nach sich zieht (so OLG Karlsruhe VersR 2005, 1070), stellt sich hier nicht.
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 12 U 147/04

    Verwertung des Verlustes eines Arms in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Denn es erschließt sich einem verständigen Versicherungsnehmer ohne weiteres, dass nach der Systematik der Gliedertaxe der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Beeinträchtigung des rumpfferneren Gliedes miteinschließt (OLG Köln r+s 2003, 472; OLG Brandenburg r+s 2006, 207; OLG Celle 15.04.2010 8 U 205/09 Rz 16 bei juris; Senat VersR 2002, 747;… Terbille/Hormuth MAH Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 24 Rz 74;… Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 47 Rz 188;… Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziffer 2 AUB 99 Rz 20 S. 159; Kloth, Private Unfallversicherung G V 2 g Rz 90; Veith/Gräfe/Lücke, Versicherungshandbuch, § 7 Rz 70).
  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 20 U 103/01

    Private Unfallversicherung: Zur Frage, wann die Funktionsunfähigkeit einer "Hand …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Denn es erschließt sich einem verständigen Versicherungsnehmer ohne weiteres, dass nach der Systematik der Gliedertaxe der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Beeinträchtigung des rumpfferneren Gliedes miteinschließt (OLG Köln r+s 2003, 472; OLG Brandenburg r+s 2006, 207; OLG Celle 15.04.2010 8 U 205/09 Rz 16 bei juris; Senat VersR 2002, 747;… Terbille/Hormuth MAH Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 24 Rz 74;… Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 47 Rz 188;… Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziffer 2 AUB 99 Rz 20 S. 159; Kloth, Private Unfallversicherung G V 2 g Rz 90; Veith/Gräfe/Lücke, Versicherungshandbuch, § 7 Rz 70).
  • OLG Celle, 15.04.2010 - 8 U 205/09

    Unklarheit der Formulierung "Funktionsunfähigkeit einer Hand im Handgelenk" …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Denn es erschließt sich einem verständigen Versicherungsnehmer ohne weiteres, dass nach der Systematik der Gliedertaxe der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Beeinträchtigung des rumpfferneren Gliedes miteinschließt (OLG Köln r+s 2003, 472; OLG Brandenburg r+s 2006, 207; OLG Celle 15.04.2010 8 U 205/09 Rz 16 bei juris; Senat VersR 2002, 747;… Terbille/Hormuth MAH Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 24 Rz 74;… Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 47 Rz 188;… Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziffer 2 AUB 99 Rz 20 S. 159; Kloth, Private Unfallversicherung G V 2 g Rz 90; Veith/Gräfe/Lücke, Versicherungshandbuch, § 7 Rz 70).
  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 34/11

    Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung: Bemessung bei …

    Selbst wenn es im Einzelfall in Betracht kommt, dass der Versicherungsnehmer etwa die Regelung bezüglich des "Armes im Schultergelenk" dahin verstehen darf, dass es für die Funktionsunfähigkeit allein auf das Gelenk ankommt, führt dies nicht dazu, dass er zugleich davon ausgehen dürfte, Funktionsunfähigkeiten weiterer rumpfferner Körperteile wie etwa der Hand seien bei der Bemessung des Invaliditätsgrades zu addieren (vgl. auch OLG Hamm ZfS 2011, 280;… OLG Celle aaO;… LG Dortmund aaO).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2018 - 5 U 59/16

    Unfallversicherung -Bemessung des Grades der Invalidität

    Deshalb darf keine Addition der Invaliditätswerte erfolgen, wenn neben Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines rumpfnäheren Körperteils zugleich Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines rumpfferneren Körperteils vorliegt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 34/11, VersR 2012, 351; OLG Frankfurt, RuS 2011, 487; OLG Hamm, VersR 2011, 1433).
  • BGH, 14.09.2011 - IV ZR 24/11
    OLG Hamm - Az. I-20 U 122/10 vom 12.01.2011.
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