Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei prophylaktischer Mastektomie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unnötige Brustamputation- Klägerin wird 60.000,00 Schmerzensgeld zugesprochen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unnötige Brustamputation - 60.000,00 EUR Schmerzensgeld
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei prophylaktischer Mastektomie
Verfahrensgang
- LG Aachen, 18.03.2009 - 11 O 596/06
- OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
Papierfundstellen
- VersR 2011, 81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91
Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung
Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
Der BGH hat bereits mehrfach zu vergleichbaren Operationen (insbesondere zu allenfalls relativ indizierten Mastektomien, die durch Krebsangst motiviert waren) entschieden, dass der Arzt das Sicherheitsbedürfnis der Patientin sorgfältig ermitteln und die durch den Eingriff erzielbare Verbesserung der Sicherheit mit ihr besonders besprechen müsse (BGH NJW 1992, 2354; NJW 1998, 1784; NJW 1997, 1637 - letztgenannte Entscheidung zu einer Totaloperation).Die Tragweite der Entschließung muss der Patientin deutlich vor Augen stehen (BGH NJW 1992, 2354 Rn. 22).
- BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82
Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …
Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
Der Vorrang der Leistungsklage kommt bei nicht abgeschlossenen Schadensprozessen - wie hier - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1984, 1552, 1554; BGH VersR 1991, 788) steht, nicht zum Tragen. - BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89
verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene …
Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
Der Vorrang der Leistungsklage kommt bei nicht abgeschlossenen Schadensprozessen - wie hier - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1984, 1552, 1554; BGH VersR 1991, 788) steht, nicht zum Tragen.
- BGH, 17.02.1998 - VI ZR 42/97
Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation
Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
Der BGH hat bereits mehrfach zu vergleichbaren Operationen (insbesondere zu allenfalls relativ indizierten Mastektomien, die durch Krebsangst motiviert waren) entschieden, dass der Arzt das Sicherheitsbedürfnis der Patientin sorgfältig ermitteln und die durch den Eingriff erzielbare Verbesserung der Sicherheit mit ihr besonders besprechen müsse (BGH NJW 1992, 2354; NJW 1998, 1784; NJW 1997, 1637 - letztgenannte Entscheidung zu einer Totaloperation). - OLG Köln, 03.09.2008 - 5 U 51/08
Kölner "Zwitterprozess": Krankenpflegerin obsiegt auch in 2. Instanz
Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
Zwar gilt im Bereich horizontaler Arbeitsteilung nach völlig herrschender Auffassung ein allgemeiner Vertrauensgrundsatz, wonach etwa ein nur für die Durchführung einer Operation hinzugezogener Chirurg sich auf die Indikation und auch auf die ausreichende und ordnungsgemäße Aufklärung seitens der überweisenden Ärzte, die die Operation erbeten haben, verlassen darf (so ausdrücklich auch der erkennende Senat, zuletzt Beschluss vom 3.9.2008 [5 U 51/08], VersR 2009, 1670, 1671;… vgl. ferner etwa Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl. 2006, Rn. 236;… Geiss/Greiner, Arzthaftungsrecht 6. Aufl. 2009, Rn. 128 ff.; jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen, auch zu den Grenzen dieses Grundsatzes). - OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern.
Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
So hat beispielsweise das OLG Hamm schon im Jahr 2001 einer 30-jährigen Patientin, der aufgrund fehlerhafter Krebsdiagnose beide Brüste (sowie Lymphknoten) entfernt wurden, im Hinblick auf die seelischen Belastungen und die lebenslangen Folgen der Entfernung ein Schmerzensgeld von sogar 125.000.- EUR zuerkannt (NJW-RR 2003, 807), dasselbe Gericht im selben Jahr einer schwer krebskranken jungen Frau, der beide Brüste entfernt wurden, die aber schon nach kurzer Zeit verstarb, ein Schmerzensgeld von 70.000.- EUR (VersR 2003, 1259), das OLG Düsseldorf einer ebenfalls erst 30-jährigen Patientin mit einem vorwerfbar zu spät erkannten Mammakarzinom, der deswegen eine Brust abgenommen werden musste, ein Schmerzensgeld von 30.000.- EUR. - BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie …
Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
Ob und inwieweit für die Frage der Indikationsstellung und der damit zusammenhängenden Aufklärung auch beim Beklagten zu 3) eine (Mit-)Verantwortung verblieb (vgl. dazu etwa BGH NJW 1980, 1905 f.; OLG Oldenburg VersR 1999, 1422), bedarf keiner Entscheidung, nachdem Ansprüche gegen diesen nicht mehr Gegenstand des Rechtsstreits sind. - BGH, 20.04.1982 - VI ZR 197/80
Erstreckung der Verjährung auf Spätfolgen
Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
Der Grundsatz der Einheit des Schmerzensgeldes bezieht sich nur auf die vorhersehbaren Schadensfolgen (grundlegend BGH VersR 1982, 703, 704). - BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96
Wirksamkeit der Einwilligung in eine Uterusentfernung
Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
Der BGH hat bereits mehrfach zu vergleichbaren Operationen (insbesondere zu allenfalls relativ indizierten Mastektomien, die durch Krebsangst motiviert waren) entschieden, dass der Arzt das Sicherheitsbedürfnis der Patientin sorgfältig ermitteln und die durch den Eingriff erzielbare Verbesserung der Sicherheit mit ihr besonders besprechen müsse (BGH NJW 1992, 2354; NJW 1998, 1784; NJW 1997, 1637 - letztgenannte Entscheidung zu einer Totaloperation). - OLG Hamm, 28.11.2001 - 3 U 59/01
Beweislast im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
So hat beispielsweise das OLG Hamm schon im Jahr 2001 einer 30-jährigen Patientin, der aufgrund fehlerhafter Krebsdiagnose beide Brüste (sowie Lymphknoten) entfernt wurden, im Hinblick auf die seelischen Belastungen und die lebenslangen Folgen der Entfernung ein Schmerzensgeld von sogar 125.000.- EUR zuerkannt (NJW-RR 2003, 807), dasselbe Gericht im selben Jahr einer schwer krebskranken jungen Frau, der beide Brüste entfernt wurden, die aber schon nach kurzer Zeit verstarb, ein Schmerzensgeld von 70.000.- EUR (VersR 2003, 1259), das OLG Düsseldorf einer ebenfalls erst 30-jährigen Patientin mit einem vorwerfbar zu spät erkannten Mammakarzinom, der deswegen eine Brust abgenommen werden musste, ein Schmerzensgeld von 30.000.- EUR. - OLG Oldenburg, 04.08.1998 - 5 U 66/98
Aufklärungsumfang bei Sympathicusblockade; Anforderungen an die …
- BayObLG, 18.01.2022 - 1Z RR 40/20
Vergütungspflicht auch für fachgebietsfremde Leistungen eines Facharztes
Rn. 34 Auf der Grundlage des angefochtenen Urteils ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Durchführung einer MRT-Untersuchung im Rahmen der streitgegenständlichen Behandlungen - unabhängig von der Qualifikation des Beklagten - nicht medizinisch indiziert gewesen wäre (…vgl. zu diesem Begriff: BGHZ 184, 61 Rn. 20; Spickhoff in Spickhoff, Medizinrecht, GOÄ § 1 Rn. 10 unter Berufung auf OLG Köln, Urt. v. 13. Januar 2010, 5 U 51/09, VersR 2010, 1454 [juris Rn. 7]). - OLG Köln, 12.09.2012 - 5 U 152/11
Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Wirbelsäulenoperation; …
Beschränkte Erfolgsaussichten dürfen nicht verschwiegen oder verharmlost werden (BGH VersR 1980, 582, 583; VersR 1985, 60; VersR 1990, 1238; Senat, VersR 2000, 361; VersR 2011, 81 f.).
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