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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 20.03.2012

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.2012 - I-7 U 134/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7733
OLG Köln, 23.02.2012 - I-7 U 134/11 (https://dejure.org/2012,7733)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2012 - I-7 U 134/11 (https://dejure.org/2012,7733)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - I-7 U 134/11 (https://dejure.org/2012,7733)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Ersatz der Gutachterkosten bei vom Geschädigtem verschuldeter Unbrauchbarkeit des Gutachtens

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung der Gutachterkosten bei Verschweigen von Vorschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1008
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2006 - 1 U 61/06
    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11
    Das Risiko des Fehlschlagens der Kostenermittlung muss der Schädiger aber nur solange tragen, als den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.9.2006 - I-1 U 61/06 -).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11

    Gestellter Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrzeugbesitzers; …

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Geschädigte den Sachverständigen nicht über das Vorhandensein von - reparierten oder unreparierten - Vorschäden informiert und damit - zumindest fahrlässig - die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zur Bezifferung des Schadens verschuldet hat (KG VersR 2004, 1620 [zu reparierten Vorschäden]; OLG Köln VersR 2012, 1008 [zu unreparierten Vorschäden]).
  • KG, 16.12.2015 - 21 U 81/14

    Architektenvertrag: Umfang der Bauüberwachungspflicht; Haftung bei …

    Mit Schreiben zur Geschäftsnummer 23 O 129/07 des Landgerichts Berlin teilte der wiederum befasste Sachverständige mit, inzwischen seien alle Ventile ausgetauscht worden (Bd. VI Bl. 3 d. BA 7 U 134/11).

    Im Übrigen macht die Beklagte zu 2) geltend, das Kammergericht habe im Rechtsstreit zur Geschäftsnummer 7 U 134/11 rechtskräftig festgestellt, dass der Klägerin kein Planungsverschulden zur Last falle.

    Rn. 13 Die Akten des Landgerichts Berlin zu der Geschäftsnummer 23 O 129/07 (später Kammergericht 7 U 134/11) haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Hierzu hat das KG in dem den Parteien bekannten Urteil vom 1. Juni 2012 zur Geschäftsnummer 7 U 134/11, dort Seite 11 des Umdrucks, festgestellt:.

    Soweit das Kammergericht sich in dem Urteil vom 1. Juni 2012 zur Geschäftsnummer 7 U 134/11, dort Seiten 9f des Umdrucks, mit einem auf den 5. Juli 2000 datierten Werkplan für das Grundstück ... -... -... ... befasst hat (dort Anlage K24), der die Bezeichnung "Danfoss" vorsah, kann dies der hiesigen Beklagten zu 2) nicht zugute kommen.

  • LG Frankfurt/Main, 17.07.2015 - 7 O 324/12

    Beweislast für den Schadensumfangs bei erneuten Unfall in einem vorgeschädigten …

    Diese zumindest fahrlässige Fehlinformation des vorprozessual beauftragten Sachverständigen muss sich kostenmäßig zu Lasten des Klägers auswirken (vgl. OLG Köln VersR 2012, 1008).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9474
OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2012,9474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.03.2012 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2012,9474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. März 2012 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2012,9474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Rechtsstellung des privaten Haftpflichtversicherers im Haftpflichtprozess gegen den Versicherungsnehmer; Wirksamkeit der Prozessvollmacht

  • ibr-online

    Beauftragung durch Versicherung: Vollmachtlose Prozessführung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Berechtigung des Haftpflichtversicherers zur Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Prozessführung im Namen und in Vollmacht des Versicherungsnehmers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechtigung eines Haftpflichtversicherers zur Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Prozessführung namens und in Vollmacht des gerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Versicherungsnehmers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beauftragung durch Versicherung: Vollmachtlose Prozessführung? (IBR 2013, 1246)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 4 O 221/10
  • OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 970
  • VersR 2012, 1008
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Die Abwehr unberechtigter Ansprüche (sogenannte Rechtsschutzverpflichtung) ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH ebenso wie die Befriedigung begründeter Haftpflichtansprüche eine mit dieser gleichrangige Hauptleistungspflicht des Versicherers und nicht nur eine untergeordnete Nebenpflicht (vgl. BGHZ 119, 276 [281] und BGH in VersR 1976, 477).

    Den Inhalt der Rechtsschutzverpflichtung hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 119, 276 (281) im Einzelnen beschrieben.

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Der Hinweis der Berufung auf die in NJW-RR 2004, 536 abgedruckte Entscheidung des BGH geht fehl.
  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Nach § 5 Nr. 6 AHB gilt der Versicherer als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben (vgl. BGH in VersR 2006, 1676 unter II 2 c).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Tätigkeit für Auftraggeber als Partei und zugleich als …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Auch die in NJW 2010, 1377 - 1378 abgedruckte Entscheidung des 6. Zivilsenats des BGH vom 19.01.2010 - VI ZB 36/08 - befasst sich nicht mit der hier maßgeblichen versicherungsrechtlichen Frage, sondern mit einem Kostenerstattungsproblem.
  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Die Abwehr unberechtigter Ansprüche (sogenannte Rechtsschutzverpflichtung) ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH ebenso wie die Befriedigung begründeter Haftpflichtansprüche eine mit dieser gleichrangige Hauptleistungspflicht des Versicherers und nicht nur eine untergeordnete Nebenpflicht (vgl. BGHZ 119, 276 [281] und BGH in VersR 1976, 477).
  • BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61

    Anspruch eines Binnenschiffers gegen seine Versicherung auf Befreiung von …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Wird gegen den VN ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, hat er dies dem Versicherer nur unverzüglich anzuzeigen (§ 5 Nr. 2 Abs. 4 AHB); alles Weitere ist Sache des Versicherers, insbesondere die Auswahl und Beauftragung des Rechtsanwalts auf seine Kosten (vgl. BGH in VersR 1963, 421 unter III).
  • BGH, 30.10.1954 - II ZR 131/53

    Haftpflichtversicherungsanspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Der Versicherer hat nicht das Recht, die mit der Abwicklung der Haftpflichtverbindlichkeiten verbundenen Mühen und Kosten auf den Versicherten abzuwälzen (BGHZ 15, 154 [159]).
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