Rechtsprechung
| LG Köln, 18.01.2012 - 26 O 54/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB 99
Ansprüche aus einer Unfallversicherung wegen Sprunggelenksfraktur bei unzureichendem Nachweis eines Unfallereignisses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche aus einer Unfallversicherung wegen Sprunggelenksfraktur bei unzureichendem Nachweis eines Unfallereignisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2012, 1164
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.02.1987 - IVa ZR 196/85
Anspruch auf Zahlung eines Betrags aus der Unfalltod-Versicherungssumme bei …
Auszug aus LG Köln, 18.01.2012 - 26 O 54/11
Darlegungs- und beweispflichtig für das Unfallgeschehen ist der Anspruchsteller, hier also die Klägerin (vgl. BGH,VersR 1987, 1007; r+s 1992, 430). - OLG Düsseldorf, 27.11.1997 - 4 U 164/96
Umknicken beim Aussteigen aus dem Auto L
Auszug aus LG Köln, 18.01.2012 - 26 O 54/11
Es kann mithin nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Sprunggelenksfraktur erst infolge eines Sturzes, etwa mit Aufprall des Fußes auf den Boden oder eine sonstigen "Kollision mit der Außenwelt", eingetreten ist (vgl. zu einem Umknicken ohne Kollision mit der Außenwelt etwa auch OLG Düsseldorf, NVersZ 1999, 524).
- OLG Saarbrücken, 29.07.2020 - 5 U 2/20
1. Zur Auslegung von "Besitzklausel" und "Benzinklausel" in der privaten …
So mag das Betanken eines Fahrzeugs eine "fahrertypische" Handlung sein, doch wird der Versicherungsnehmer aufgrund der Benzinklausel nicht annehmen können, er gebrauche ein (fremdes) Kraftfahrzeug "als Fahrer", wenn er beim Tanken den falschen Kraftstoff einfüllt (vgl. Schimikowski, r+s 2016, 14, 16 zu Recht entgegen KG, Urteil vom 02.12.2011 - 6 U 13/11, VersR 2012, 1164). - LG Münster, 14.09.2011 - 26 O 40/11
Zahlung von Provisionen und Schadensersatz für einen Handelsvertreter als …
In genau diesen Zusammenhang fügt sich auch ein, dass in den am 20.07.2011 verhandelten Verfahren ebenso wie ( bisher) in den Verfahren 26 0 53/11, 26 0 54/11 und 26 0 56/11 keine Prozessvollmacht zu den Akten gereicht wurde und auch der Prozessbevollmächtigte der am 20.07.2011 verhandelten Verfahren im dortigen Termin erklärte, er habe keine Vollmacht und keinen Schriftverkehr mit den Klägern in seiner Handakte; Akten führe er anders. - LG Münster, 26.10.2011 - 26 O 56/11
Einsichtsrechte und Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges im Zusammenhang mit …
Rn. 105 C1 ./. M1, 26 0 54/11,.
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