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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.03.2011 - 10 U 469/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15177
OLG Koblenz, 04.03.2011 - 10 U 469/10 (https://dejure.org/2011,15177)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.03.2011 - 10 U 469/10 (https://dejure.org/2011,15177)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. März 2011 - 10 U 469/10 (https://dejure.org/2011,15177)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 BUZBB, § 7 BUZBB
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Eingeschränktes Leistungsanerkenntnis; Zulässigkeit späterer Verweisung; Epilepsie bei Schreiner

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines als "Vereinbarung" getroffenes eingeschränktes Leistungsanerkenntnis bei nicht hinreichender Aufklärung des Versicherungsnehmers über die Folgen für ihn; Zulässigkeit späterer Verweisung aufgrund veränderter Befähigung des Versicherungsnehmers; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 85
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2011 - 10 U 469/10
    Der Versicherer kann die Mitteilung über das Ergebnis des Nachprüfungsverfahrens auch in einem während des Rechtsstreits übermittelten Schriftsatz vornehmen (BGH VersR 2000, 171 ff; OLG Koblenz VersR 2008, 1254 - 1256) und sogar die Änderungsmitteilung im Rahmen des Rechtsstreits lediglich hilfsweise an den Versicherungsnehmer richten (BGH VersR 1996, 958 ff).

    Insoweit kommt es aber nicht darauf an, was der Kläger tatsächlich in der Gründungsphase des Betriebes verdient, sondern auf das langfristig erzielbare durchschnittliche Einkommen (vgl. BGH VersR 2000, 171 bis 174).

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem …

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2011 - 10 U 469/10
    Vereinbarungen mit derartigen Nachteilen seien deshalb nur in engen Grenzen möglich, setzten eine noch unklare Sach- und Rechtslage voraus und erforderten vor ihrem Abschluss insbesondere klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise des Versicherers darauf, wie sich die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers darstellt und in welcher Weise diese durch den Abschluss der Vereinbarung verhindert oder eingeschränkt werden (BGH VersR 2007, 777 - 780).
  • OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 842/07

    Nachprüfungsverfahren in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: …

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2011 - 10 U 469/10
    Der Versicherer kann die Mitteilung über das Ergebnis des Nachprüfungsverfahrens auch in einem während des Rechtsstreits übermittelten Schriftsatz vornehmen (BGH VersR 2000, 171 ff; OLG Koblenz VersR 2008, 1254 - 1256) und sogar die Änderungsmitteilung im Rahmen des Rechtsstreits lediglich hilfsweise an den Versicherungsnehmer richten (BGH VersR 1996, 958 ff).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2011 - 10 U 469/10
    Der Versicherer kann die Mitteilung über das Ergebnis des Nachprüfungsverfahrens auch in einem während des Rechtsstreits übermittelten Schriftsatz vornehmen (BGH VersR 2000, 171 ff; OLG Koblenz VersR 2008, 1254 - 1256) und sogar die Änderungsmitteilung im Rahmen des Rechtsstreits lediglich hilfsweise an den Versicherungsnehmer richten (BGH VersR 1996, 958 ff).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2025 - 3 U 122/23

    Berufsunfähigkeit eines Kapitäns durch Schwerhörigkeit

    Es ist ferner in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass, soweit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bei weiterer Berufsausübung Gefahrenlagen entstehen können, eine Berufsunfähigkeit im privatrechtlichen Sinnen angenommen werden kann (s. OLG Koblenz, Urteil vom 04.03.2011, 10 U 469/10, juris, zu Epilepsie bei einem Schreiner, der schwere Maschinen zu bedienen hat; OLG München, Urteil vom 20.04.2007, 25 U 4246/06, juris, zu Alkoholismus bei einem Gastwirt; OLG Hamm, Urteil vom 11.02.1994, 20 U 151/93, juris, zu Epilepsie und Fahrverbot bei einem Handelsvertreter).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen Nachprüfungsverfahren

    Es ist in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren auch durch schriftsätzlichen Sachvortrag im Rahmen eines zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geführten Rechtsstreits erfolgen kann (vgl. Senat, Urteil v. 16.06.2009 - 12 U 36/09, juris, Tz. 50; BGH, Urteil v. 03.11.1999 - IV ZR 155/98, juris, Tz. 29; BGH, Beschl. v. 20.01.2010 - IV ZR 111/07, juris, Tz. 3; OLG Koblenz, Urteil v. 04.03.2011 - 10 U 469/10, juris, Tz. 59).
  • LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11

    Gewährung von Leistungen in Form einer Rente wegen Berufsunfähigkeit eines …

    Sie setzen eine noch unklare Sach- und Rechtslage voraus und erfordern vor ihrem Abschluss insbesondere klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise des Versicherers darauf, wie sich die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers darstellt und in welcher Weise diese durch den Abschluss der Vereinbarung verhindert oder eingeschränkt werden (BGH, VersR 2007, 633; VersR 2007, 777; OLG Koblenz, VersR 2012, 85;… Rixecker, VersR-Handbuch, 2. Auflage, § 46 Rn. 152;… derselbe in Römer/Langheid, VVG, 4. Auflage, § 173 Rn. 12;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Auflage, Kapital J, Rn. 85).
  • KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - und 7.2.2007 - IV ZR 244/03 -), der der Senat folgt (vgl. Beschluss vom 4.4.2014 - 6 U 195/13 -) und die der herrschenden Meinung in der Literatur entspricht (…vgl. Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 3. Aufl., § 46 Rdn. 173, 174), kann sich der Versicherer nach Treu und Glauben nicht auf eine mit dem Versicherungsnehmer geschlossene Vereinbarung berufen, durch die gegen befristete Leistungen der für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen maßgebliche Zeitpunkt hinausgeschoben wird, wenn es an einer Aufklärung des Versicherungsnehmers über die damit für ihn verbundenen Nachteile fehlt; der Leistungsanspruch ist deshalb nach den Verhältnissen zu beurteilen, die zur Zeit des ersten Antrags auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung vorlagen (so im Übrigen auch das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Koblenz vom 4.3.2011, VersR 2012, 85 f.).
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