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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.06.2012 - I-5 U 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15935
OLG Köln, 27.06.2012 - I-5 U 38/10 (https://dejure.org/2012,15935)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.2012 - I-5 U 38/10 (https://dejure.org/2012,15935)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - I-5 U 38/10 (https://dejure.org/2012,15935)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Arzthaftung - Schmerzensgeld für Wundenwäsche mit Putzmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Putzmittel für die Operationswunde

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ärztin wusch Wunde mit Putzmittel aus! - Patientin erhält für das schmerzhafte Versehen 6.000 Euro Schmerzensgeld

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Reinigungsmittel in der Wunde werden teuer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Berufshaftpflichtversicherung bagatellisiert groben Behandlungsfehler

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fehler in Kölner Klinik: Schmerzensgeld für Wundenwäsche mit Putzmittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ärztin verätzt Wunde: Schadensersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versehentliche Wundspülung mit Putzmittel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für Wundwäsche mit Reinigungsmittel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzthaftung: Klinik muss nach Wundenwäsche mit Putzmittel Schmerzensgeld zahlen - OLG Köln spricht grob fehlerhaft behandelter Patientin Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro zu

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung eines Arztes bei versehentlicher Spülung einer Wunde mit einem Desinfektionsmittel

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Wunde wurde im Krankenhaus mit einem Putzmittel ausgespült // OLG Köln spricht der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.500,00 Euro zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1463
  • VersR 2013, 113
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 59/06

    Arzthaftung - Rechtsnatur eines Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 5 U 38/10
    Rn. 27 Ein grober Behandlungsfehler setzt neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH VersR 2007, 541 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.05.1978 - VI ZR 81/77

    Behandlungsfehler; Beweislastumkehr; Arzthaftungsprozeß; Folgeschäden; …

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 5 U 38/10
    Die Beweislastumkehr erstreckt sich auf Sekundärschäden, wenn diese sich typischerweise aus der Primärverletzung ergeben können (vgl. BGH VersR 1978, 764 f.).
  • BGH, 08.02.2022 - VI ZR 409/19

    Schmerzensgeldbemessung in Arzthaftungssachen: Gesichtspunkt der Genugtuung; …

    So kann ein dem Arzt aufgrund grober Fahrlässigkeit unterlaufener Behandlungsfehler dem Schadensfall sein besonderes Gepräge geben (…vgl. OLG Oldenburg, GesR 2018, 790, juris Rn. 30;… OLG Köln, VersR 2003, 860, juris Rn. 15; dasselbe, VersR 2013, 113, juris Rn. 40;… OLG Naumburg, VersR 2002, 1295, juris Rn. 127;… dasselbe, VersR 2008, 415, juris Rn. 4;… OLG Koblenz VersR 1989, 629, juris Rn. 34; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1467, 1468;… MünchKommBGB/Oetker, 8. Auflage, § 253 Rn. 48;… jurisPK-BGB/Vieweg/Lorz, § 253 Rn. 82 [Stand: 1. Juni 2021];… Soergel-Ekkenga/Kuntz, BGB 13. Aufl., § 253 Rn. 20;… Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl., Rn. 311, 374;… aA OLG Bremen, VersR 2003, 779, juris Rn. 4, 7;… Grüneberg/ders., 81. Aufl., § 253 Rn. 4 und NK-BGB/Huber, 4. Aufl., § 253 Rn. 27).
  • LG Kiel, 29.10.2019 - 8 O 254/16

    Arzthaftungsrecht: Pflichtverletzung durch fehlerhafte Befunderhebung; …

    Das OLG Köln hat bei dem versehentlichen, aber ohne weiteres vermeidbaren Spülen einer offenen Wunde mit einem zum Reinigen von Böden und Möbeln vorgesehenen Flächendesinfektionsmittel einen Betrag in Höhe von 6.000,00 EUR zuerkannt (OLG Köln, Urt. v. 27.06.2012, 5 U 38/10, MDR 2012, 1463).
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