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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.11.2012 - 5 U 114/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42128
OLG Köln, 19.11.2012 - 5 U 114/12 (https://dejure.org/2012,42128)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.11.2012 - 5 U 114/12 (https://dejure.org/2012,42128)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. November 2012 - 5 U 114/12 (https://dejure.org/2012,42128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ärztlicher Behandlungsfehler bei der Ausführung einer Hüftoperation durch Wahl des mimimal-invasiven anterolateralen OCM-Zugangs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1177
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2012 - 5 U 114/12
    Die Anwendung einer in diesem Sinne neuen Behandlungsmethode darf dann erfolgen, wenn die verantwortliche medizinische Abwägung und ein Vergleich der zu erwartenden Vorteile dieser Methode und ihrer abzusehenden und zu vermutende Nachteile mit der standardgemäßen Behandlung unter Berücksichtigung des Wohls des Patienten die Anwendung der neuen Methode rechtfertigt (vergleiche BGH VersR 2006, 1073 ff. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang …

    Will der Arzt keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden, so hat er den Patienten deshalb auch darüber aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass unbekannte Risiken derzeit nicht auszuschließen sind; ihm muss zuvor unmissverständlich verdeutlicht werden, dass die neue Methode die Möglichkeit unbekannter Risiken birgt (OLG Köln, VersR 2013, 1177 f., juris Tz. 9; MedR 2013, 298 f., juris Tz. 26).
  • KG, 17.10.2022 - 20 U 158/21

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Anzuwendendes Recht bei Implantation einer aus …

    Denn eine Haftung aus einem etwaigen derartigen Aufklärungsversäumnis ist abzulehnen, weil sich nur Risiken verwirklicht haben, über die aufgeklärt wurde (vgl. hierzu auch OLG Koblenz…, Beschluss vom 18.11.2014 - 5 U 907/14 - juris Rn. 11; OLG Köln, Beschluss vom 19.11.2012 - 5 U 114/12 - juris Rn. 10; OLG Stuttgart…, Urteil vom 26.07.2011 - 1 U 163/10 - juris Rn. 38, 40).
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