Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 21.06.2012 - 48 C 11351/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 205 Abs. 6
Erforderlichkeit des Nachweises der Weiterversicherung des mitversicherten Kindes bei Kündigung des nicht sorgeberechtigten Vaters - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit des Nachweises der Weiterversicherung des mitversicherten Kindes bei Kündigung des nicht sorgeberechtigten Vaters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nichtsorgeberechtigter Vater hat bei Kündigung der Krankheitskostenversicherung für mitversicherte Tochter keinen Weiterversicherungsnachweis zu erbringen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Uneheliches Kind: Mitversicherungspflicht?
Papierfundstellen
- VersR 2013, 572
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LG Hagen, 11.10.2010 - 10 O 128/10
Wirksamkeit der Kündigung eines Mitversicherungsvertrages für eine private …
- BGH, 18.12.2013 - IV ZR 140/13
Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages für einen …
Rn. 9 a) Rechtsprechung und Schrifttum gehen überwiegend davon aus, dass die Nachweispflicht in diesen Fällen nicht bestehe, da die Versicherungspflicht sich gemäß § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG ausdrücklich auf den Versicherungsnehmer selbst sowie auf gesetzlich von diesem vertretene Personen beschränke (LG Stuttgart r+s 2013, 84 zur Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages, in dem die volljährige Tochter des Versicherungsnehmers mitversichert wurde; LG Hagen ZfS 2011, 40 für den Fall der Mitversicherung des geschiedenen Ehegatten; AG Düsseldorf VersR 2013, 572 zur Mitversicherung eines minderjährigen leiblichen Kindes ohne Bestehen einer gesetzlichen Vertretung;… Langheid in Römer/Langheid, VVG 3. Aufl. § 205 Rn. 18;… Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 205 Rn. 22; Rößler, VersR 2013, 1478, 1481 f.). - LG Köln, 10.10.2012 - 23 O 88/12
Wirksamkeit einer Kündigung der Krankenversicherung des mitversicherten Sohnes …
Der Wortlaut des § 193 Abs. 3 S. 1 VVG beziehe sich ausdrücklich nur auf den Versicherungsnehmer sowie von ihm gesetzlich vertretene Personen (AG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2012 - 48 C 11351/11; LG Stuttgart, Urteil vom 20.4.2012, 22 O 29/12; Landgericht Hagen, Urteil vom 11.10.2010, 10 O 128/10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".