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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 12 U 93/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40222
OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 12 U 93/12 (https://dejure.org/2012,40222)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.2012 - 12 U 93/12 (https://dejure.org/2012,40222)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 12 U 93/12 (https://dejure.org/2012,40222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines früher selbständig Tätigen auf eine Angestelltentätigkeit bei geringerer Qualifikation und gesellschaftlicher Wertschätzung gegenüber kürzerer Arbeitszeit, höherem Entgelt und sozialversicherungsrechtlicher ...

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung eines Selbstständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherter einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss sich nicht auf jede Tätigkeit verweisen lassen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente verurteilt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei Aufnahme eines neuen mit der alten Tätigkeit vergleichbaren Berufs - Vergleichbarkeit von Berufen bestimmt sich nach Qualifikation, sozialer Wertschätzung und Lohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit zur Verweisung auf eine andere Tätigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 481
  • VersR 2013, 747
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 12 U 93/12
    Setzt aber erst der freiwillige Erwerb neuer beruflicher Fähigkeiten den Versicherten in den Stand, eine andere Tätigkeit im Sinne des BB-BUZ § 2 Abs. 1 auszuüben, darf der Versicherer von seinem Recht zur Leistungseinstellung erst dann Gebrauch machen, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz in einem Vergleichsberuf erlangt hat oder sich um einen solchen nicht in zumutbarer Weise bemüht (Senat VersR 2006, 59; BGH VersR 2000, 171).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 12 U 93/12
    Entscheidend ist also eine Gesamtbetrachtung, bei der die die Qualifikation der bisherigen Tätigkeit und die der Vergleichstätigkeit prägenden Umstände verglichen werden (Senat Urteil v. 15.3.2007 -12 U 196/06- VersR 2007, 1212; BGH VersR 1997, 436; BGH VersR 1986, 1113).
  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01

    Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einer neuen Berufstätigkeit in der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 12 U 93/12
    Auch einem früher Selbständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar (BGH RuS 2003, 164).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2007 - 12 U 196/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit der Tätigkeit eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 12 U 93/12
    Entscheidend ist also eine Gesamtbetrachtung, bei der die die Qualifikation der bisherigen Tätigkeit und die der Vergleichstätigkeit prägenden Umstände verglichen werden (Senat Urteil v. 15.3.2007 -12 U 196/06- VersR 2007, 1212; BGH VersR 1997, 436; BGH VersR 1986, 1113).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 U 326/04

    Leistungseinstellung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Ablauf eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 12 U 93/12
    Setzt aber erst der freiwillige Erwerb neuer beruflicher Fähigkeiten den Versicherten in den Stand, eine andere Tätigkeit im Sinne des BB-BUZ § 2 Abs. 1 auszuüben, darf der Versicherer von seinem Recht zur Leistungseinstellung erst dann Gebrauch machen, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz in einem Vergleichsberuf erlangt hat oder sich um einen solchen nicht in zumutbarer Weise bemüht (Senat VersR 2006, 59; BGH VersR 2000, 171).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 112/91

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente und …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 12 U 93/12
    Hat aber die frühere selbständige Tätigkeit dem Versicherten ein qualifizierteres oder selbständigeres Arbeiten ermöglicht, so scheidet eine Verweisung im Regelfall aus (BGH NJW-RR 1992, 1052).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2024 - 12 U 34/24

    Anforderungen an die Verweisungtätigkeit bei einem in einer privaten …

    Eine Vergleichstätigkeit ist demgemäß dann gefunden, wenn die aufgezeigte Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes absinkt (st. Rspr., BGH…, Urteil vom 11.12.1996 - IV ZR 238/95, juris Rn. 29; zuletzt etwa BGH…, Urteil vom 20.12.2017 - IV ZR 11/16, juris Rn. 10 m.w.N.; ferner z.B. Senat, Urteil vom 06.12.2012 - 12 U 93/12, juris Rn. 22).

    Entscheidend ist also eine Gesamtbetrachtung, bei der die Qualifikation der bisherigen Tätigkeit und die der Vergleichstätigkeit prägenden Umstände verglichen werden (Senat…, Urteil vom 15.03.2007 - 12 U 196/06, juris Rn. 17; Senat, Urteil vom 06.12.2012 - 12 U 93/12, juris Rn. 22;… Rogler, in: Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl. 2024, § 2 BUV Rn. 497, 503;… Klenk, in: Looschelders/Pohlmann, VVG, 4. Aufl. 2023, § 172 Rn. 50).

    Ebenso verhält es sich, wenn der Versicherte trotz Versicherungsfalls wieder dasselbe Einkommen erzielt, die vertraglichen Voraussetzungen für eine Verweisung aber nicht vorliegen (Senat…, Urteil vom 17.05.2011 - 12 U 45/11, juris Rn. 20; Senat, Urteil vom 06.12.2012 - 12 U 93/12, juris Rn. 27).

    Es ist nicht Aufgabe der Rechtsprechung diese in der Ausgestaltung der Versicherung angelegten tatsächlichen oder vermeintlichen Unbilligkeiten zu korrigieren (vgl. Senat, Urteil vom 06.12.2012 - 12 U 93/12, juris Rn. 27).

  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Ein erheblicher Verlust an sozialer Wertschätzung, verbunden mit geringeren Qualifikationsanforderungen in dem neuen Beruf, kann durch ein höheres Einkommen und eine bessere soziale Absicherung nicht kompensiert werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16, VersR 2018, 152; OLG Karlsruhe, VersR 2013, 747;… Dörner, in: MünchKomm-VVG a.a.O., § 172 Rn. 172).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 7 U 124/15

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung und Erwerb neuer Fähigkeiten bei …

    Rn. 72 Daher kann auch dieser Aspekt nicht zur Ablehnung einer Entsprechung mit der bisherigen Lebensstellung führen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 12 U 93/12, NJW-RR 2013, 481).

    Hat aber die frühere selbstständige Tätigkeit dem Versicherten ein qualifizierteres oder selbstständigeres Arbeiten ermöglicht, so scheidet eine Verweisung im Regelfall aus (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 12 U 93/12, NJW-RR 2013, 481).

  • LG Bochum, 22.07.2015 - 4 O 413/14

    Einstellung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der …

    Vielmehr bedarf es eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2012 - 12 U 93/12, =VersR 2013, 747).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2026 - 11 U 36/25

    Zurückweisung der Berufung der Beklagten wegen antragsgemäßen Anspruchs der …

    Fast allen dort aufgeführten Entscheidungen ist das auch hier bestehende Gefälle zwischen eigenverantwortlicher und komplexer Entscheidungs- und Fachtätigkeit zu einer ausführenden bzw. untergeordneten Sacharbeitertätigkeit gemeinsam (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.12.2012 - 12 U 93/12, r + s 2014, 139;… Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urt. v. 26.04.2017 - 5 U 27/15, juris Rn. 72).
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