Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.07.2014 - I-9 U 204/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Nachtrunk, falsche Angaben, Obliegenheitsverletzung, Kasko-Versicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Verneinung der Frage nach Alkoholgenuss durch Wissensvertreter im Versicherungsfragebogen
- blutalkohol
, S. 185
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB 08 Nr. E.1.3
Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Fahrzeugversicherung durch Verschweigen eines Nachtrunks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Nachtrunk verschwiegen - Versicherungsschutz futsch
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Falsche Angaben zum Alkoholkonsum - Versicherung wird leistungsfrei
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arglistige Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers oder seines Wissensvertreters führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kaskoversicherung: Verschwiegene Trunkenheitsfahrt
- haufe.de (Kurzinformation)
Unfall unter Alkoholeinfluss
- anwalt.de (Kurzinformation)
Lüge bei Schadensanzeige lohnt sich nicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Versicherungsnehmer muss sich bewusste Falschangaben seines Sohnes in Schadensanzeige zurechnen lassen - Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung aufgrund Verletzung der Aufklärungsobliegenheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Fahrzeugversicherung durch Verschweigen eines Nachtrunks
Verfahrensgang
- LG Bonn, 24.09.2013 - 10 O 248/12
- OLG Köln, 15.07.2014 - I-9 U 204/13
Papierfundstellen
- VersR 2014, 1452
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93
Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 204/13
Wissenserklärungsvertreter in diesem Sinne, dessen Erklärungen - insbesondere auch dessen falsche Angaben - dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden, ist, wer vom Versicherungsnehmer mit der Erfüllung von dessen Obliegenheiten und zur Abgabe von Erklärungen anstelle des Versicherungsnehmers betraut worden ist (BGH, Urteil vom 02.06.1993, Az. IV ZR 72/92;… zitiert nach: juris, Leitsatz und Rz. 11; BGH, Urteil vom 14.12.1994, Az. IV ZR 304/93;… zitiert nach: juris Rz. 10; auch: BGH, Urteil vom 16.10.2013, Az. IV ZR 390/12;… zitiert nach: juris Rz. 20).Nicht erforderlich ist es entgegen der vom Kläger im Schriftsatz vom 23.06.2014 vertretenen Auffassung, dass der Wissenerklärungsvertreter regelmäßig die Versicherungsangelegenheiten des Versicherungsnehmers erledigt; ein einmaliges Tätigwerden für den Versicherungsnehmer im vorbeschriebenen Sinne reicht aus (vgl. die vorzitierten Entscheidungen des BGH vom 14.12.1994, a. a. O., …und vom 02.06.1993, a. a. O., die jeweils das Ausfüllen einer Schadensanzeige in einem Einzelfall betrafen).
Insbesondere hat sich der Kläger vorliegend auch nicht die Erklärungen seines Sohnes durch eigene Unterschrift unter die Schadensanzeige zu eigen gemacht und damit letztlich doch eine eigene Erklärung abgegeben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14.12.1994, a. a. O., Rz. 11), sondern der Sohn des Klägers hat die von ihm allein gefertigte Schadensanzeige auch selbst unterschrieben.
- BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92
Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 204/13
Wissenserklärungsvertreter in diesem Sinne, dessen Erklärungen - insbesondere auch dessen falsche Angaben - dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden, ist, wer vom Versicherungsnehmer mit der Erfüllung von dessen Obliegenheiten und zur Abgabe von Erklärungen anstelle des Versicherungsnehmers betraut worden ist (BGH, Urteil vom 02.06.1993, Az. IV ZR 72/92;… zitiert nach: juris, Leitsatz und Rz. 11; BGH, Urteil vom 14.12.1994, Az. IV ZR 304/93;… zitiert nach: juris Rz. 10; auch: BGH, Urteil vom 16.10.2013, Az. IV ZR 390/12;… zitiert nach: juris Rz. 20).Nicht erforderlich ist es entgegen der vom Kläger im Schriftsatz vom 23.06.2014 vertretenen Auffassung, dass der Wissenerklärungsvertreter regelmäßig die Versicherungsangelegenheiten des Versicherungsnehmers erledigt; ein einmaliges Tätigwerden für den Versicherungsnehmer im vorbeschriebenen Sinne reicht aus (…vgl. die vorzitierten Entscheidungen des BGH vom 14.12.1994, a. a. O., und vom 02.06.1993, a. a. O., die jeweils das Ausfüllen einer Schadensanzeige in einem Einzelfall betrafen).
Rn. 12 Der Kläger muss sich deshalb in entsprechender Anwendung des § 166 BGB (BGH, Urteil vom 02.06.1993, Az. IV ZR 72/92;… zitiert nach: juris Rz. 11) die vorsätzlich falschen Angaben seines Sohnes in der Schadensanzeige zurechnen lassen.
- BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 204/13
Eine Bereicherungsabsicht des Versicherungsnehmers ist dabei nicht erforderlich, vielmehr reicht es aus, dass er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche ausräumen will und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 04.05.2009, Az. IV ZR 62/07;… zitiert nach: juris Rz. 9, vgl. auch Prölss/Martin-Prölss, VVG, 28. Aufl. 2010, § 28 Rz. 115 ff.).
- BGH, 16.10.2013 - IV ZR 390/12
Filmausfallversicherung: Versterben an einer rauschmittelbedingten Intoxikation …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 204/13
Wissenserklärungsvertreter in diesem Sinne, dessen Erklärungen - insbesondere auch dessen falsche Angaben - dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden, ist, wer vom Versicherungsnehmer mit der Erfüllung von dessen Obliegenheiten und zur Abgabe von Erklärungen anstelle des Versicherungsnehmers betraut worden ist (BGH, Urteil vom 02.06.1993, Az. IV ZR 72/92;… zitiert nach: juris, Leitsatz und Rz. 11; BGH, Urteil vom 14.12.1994, Az. IV ZR 304/93;… zitiert nach: juris Rz. 10; auch: BGH, Urteil vom 16.10.2013, Az. IV ZR 390/12;… zitiert nach: juris Rz. 20). - BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1084/68
Obliegenheitsverletzung - Vorsatz - Grobe Fahrlässigkeit - Unfallaufnahme - …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 204/13
Auch das Verschweigen eines Nachtrunks stellt aber eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach Buchst. E.1.3 AKB dar, weil ein ins Gewicht fallender Nachtrunk die spätere Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zum Unfallzeitpunkt erschwert und damit die Obliegenheit des Versicherungsnehmers verletzt, alles zu tun, was zur Aufklärung des Schadensereignisses dienen kann (BGH, Urteil vom 22.05.1970, Az. IV ZR 1084/68; zitiert nach: juris; BGH, Urteil vom 12.05.1971, Az. IV ZR 35/70; zitiert nach: juris; OLG Köln, Urteil vom 30.07.1992, Az. 5 U 44/92;… zitiert nach: juris Rz. 5 ff.;… Prölss/Martin-Knappmann, 28. Aufl. 2010, E.1 AKB 2008, Rz. 25). - OLG Köln, 26.04.2005 - 9 U 113/04
Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen unrichtiger Angaben über …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 204/13
Rn. 14 Aus den von dem Kläger zitierten Urteilen des Senats vom 26.04.2005 (Az. 9 U 113/04) und vom 02.07.2002 (Az. 9 U 13/02) ergibt sich nichts anderes. - OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 44/92
Entfernen von der Unfallstelle; Entschuldigt; Versicherungsnehmer; …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 204/13
Auch das Verschweigen eines Nachtrunks stellt aber eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach Buchst. E.1.3 AKB dar, weil ein ins Gewicht fallender Nachtrunk die spätere Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zum Unfallzeitpunkt erschwert und damit die Obliegenheit des Versicherungsnehmers verletzt, alles zu tun, was zur Aufklärung des Schadensereignisses dienen kann (BGH, Urteil vom 22.05.1970, Az. IV ZR 1084/68; zitiert nach: juris; BGH, Urteil vom 12.05.1971, Az. IV ZR 35/70; zitiert nach: juris; OLG Köln, Urteil vom 30.07.1992, Az. 5 U 44/92;… zitiert nach: juris Rz. 5 ff.;… Prölss/Martin-Knappmann, 28. Aufl. 2010, E.1 AKB 2008, Rz. 25). - OLG Köln, 02.07.2002 - 9 U 13/02
Nichtbestehen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund eines Verkehrsunfalls …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 204/13
Rn. 14 Aus den von dem Kläger zitierten Urteilen des Senats vom 26.04.2005 (Az. 9 U 113/04) und vom 02.07.2002 (Az. 9 U 13/02) ergibt sich nichts anderes. - OLG Köln, 03.06.2003 - 9 U 182/02
Anspruch aus bestehender Kaskoversicherung auf Ersatz des Fahrzeugwertes; …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 204/13
Die hierzu vom Landgericht in Bezug genommene Entscheidung des Senats vom 03.06.2003 (Az. 9 U 182/02; zitiert nach: juris) passt für den vorliegenden Fall nicht, weil dort eine eigene Erklärung des Versicherungsnehmers erfolgt war und eine Zurechnung der Erklärung des Sohnes, der auch im dortigen Fall den Unfall verursacht hatte, gerade nicht stattfand. - BGH, 12.05.1971 - IV ZR 35/70
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung der einem …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 204/13
Auch das Verschweigen eines Nachtrunks stellt aber eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach Buchst. E.1.3 AKB dar, weil ein ins Gewicht fallender Nachtrunk die spätere Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zum Unfallzeitpunkt erschwert und damit die Obliegenheit des Versicherungsnehmers verletzt, alles zu tun, was zur Aufklärung des Schadensereignisses dienen kann (BGH, Urteil vom 22.05.1970, Az. IV ZR 1084/68; zitiert nach: juris; BGH, Urteil vom 12.05.1971, Az. IV ZR 35/70; zitiert nach: juris; OLG Köln, Urteil vom 30.07.1992, Az. 5 U 44/92;… zitiert nach: juris Rz. 5 ff.;… Prölss/Martin-Knappmann, 28. Aufl. 2010, E.1 AKB 2008, Rz. 25).
- OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 34/23
Gewerbliche Sachversicherung: Nachweis eines bedingungsgemäßen Rohrbruch- und …
Es reicht aus, dass er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche ausräumen will und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2009 - IV ZR 62/07, VersR 2009, 968; Senat, Urteil 6. Juli 2022 - 5 U 92/21, RuS 2022, 707, 712; OLG Stuttgart, VersR 2014, 1452). - OLG Stuttgart, 06.08.2026 - 7 U 117/25
AKB ; Aufklärungsobliegenheit; Arglist; Vorschaden; Nichtbeantwortung von Fragen; …
Rn. 61 Bei der Wissenserklärungsvertretung handelt es sich um einen eigenständigen, von der Repräsentantenhaftung unabhängigen Zurechnungsgrund (BGH…, Urteil vom 16.10.2013 - IV ZR 390/12 - , Rn. 20, juris; BGH…, Urteil vom 2. Juni 1993 - IV ZR 72/92 -, Rn. 11, juris; BGH…, Urteil vom 21. April 1993 - IV ZR 34/92 -, Rn. 22, juris; BGH…, Urteil vom 19. Januar 1967 - II ZR 37/64 -, Rn. 27, juris; OLG Köln, Urteil vom 15. Juli 2014 - I-9 U 204/13 -, Rn. 7, juris;… Langheid/Wandt/Wandt, 3. Aufl. 2022, VVG § 28 Rn. 154). - OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/19
Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers bei arglistiger Verletzung der …
Rn. 40 Gemessen daran, hat der Kläger arglistig gehandelt, wobei er sich auch insoweit für den - von ihm selbst nicht behaupteten - Fall, dass das Verweigern der weiteren Auskünfte mit ihm nicht abgesprochen gewesen sein sollte, das Verhalten seines bei der Schadensabwicklung als Wissenserklärungsvertreter agierenden Rechtsanwalts zurechnen lassen muss (zur Zurechnung der Arglist des Wissenserklärungsvertreters Senat, Urteil vom 06.10.2010 - 5 U 88/10 - VersR 2011, 1511; OLG Rostock, VersR 2020, 690; OLG Köln, VersR 2014, 1452).
- OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21
Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige
Es reicht aus, dass er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche ausräumen will und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2009 - IV ZR 62/07, VersR 2009, 968; Senat, Urteil vom 2. September 2020 - 5 U 94/19, VersR 2020, 1372; OLG Stuttgart, VersR 2014, 1452). - OLG Brandenburg, 23.08.2024 - 11 U 222/23
Anspruch gegen das beklagte Versicherungsunternehmen auf Leistungen aus einer …
Denn damit gibt er eine eigene Erklärung ab (…vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1994 - IV ZR 304/93, juris Rn. 11; OLG Köln, Urt. v. 15.07.2014 - 9 U 204/13, juris Rn. 8;… Brandenburgisches OLG, Urt. v. 06.01.2010 - 4 U 66/06, juris Rn. 34;… gerade für den Fall einer "blinden" Unterzeichnung: OLG Hamm, Beschl. v. 02.08.2019 - 20 U 102/19, juris Rn. 22). - OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/20
1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im …
Gemessen daran, hat der Kläger arglistig gehandelt, wobei er sich auch insoweit für den - von ihm selbst nicht behaupteten - Fall, dass das Verweigern der weiteren Auskünfte mit ihm nicht abgesprochen gewesen sein sollte, das Verhalten seines bei der Schadensabwicklung als Wissenserklärungsvertreter agierenden Rechtsanwalts zurechnen lassen muss (zur Zurechnung der Arglist des Wissenserklärungsvertreters Senat, Urteil vom 06.10.2010 - 5 U 88/10 - VersR 2011, 1511 ; OLG Rostock, VersR 2020, 690 ; OLG Köln, VersR 2014, 1452 ). - LG Nürnberg-Fürth, 13.02.2024 - 2 O 1040/23
Arglistige Obliegenheitsverletzung bei Falschangabe zur Geschwindigkeit
Die Abgabe von Schadensmeldungen stellt einen geradezu typischen Anwendungsfall dieser Rechtsfigur dar (siehe z.B. OLG Köln, Urteil vom 15.07.2014, Az. 9 U 204/13; r+s 2015, 131).
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