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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.11.2013 - 7 U 176/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,58513
OLG Frankfurt, 20.11.2013 - 7 U 176/11 (https://dejure.org/2013,58513)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2013 - 7 U 176/11 (https://dejure.org/2013,58513)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2013 - 7 U 176/11 (https://dejure.org/2013,58513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Unfallversicherung: fristgerechte Geltendmachung der Invalidität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherung: fristgerechte Geltendmachung der Invalidität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1495
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.2002 - IV ZR 40/01

    Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2013 - 7 U 176/11
    Rn. 38 Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei der Frist um eine Ausschlussfrist, deren Versäumen unbeachtlich bleibt, wenn der Versicherungsnehmer ausreichend entschuldigt ist (BGH, Urteil vom 13.03.2002, Az. IV ZR 40/01; zitiert nach Juris).

    Bei entschuldbarer Fristversäumung beginnt nämlich keine neue Frist, vielmehr muss der Versicherungsnehmer die Geltendmachung der Invalidität nach Wegfall des Entschuldigungsgrundes unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, nachholen (BGH, Urteil vom 13.03.2002, Az. IV ZR 40/01; zitiert nach Juris).

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2013 - 7 U 176/11
    Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.06.2012 (Az. IV ZR 39/11; zitiert nach Juris) wurde nunmehr geklärt, dass die Fristenregelung nicht mit den Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und sie wesentliche, sich aus der Natur des Unfallversicherungsvertrages ergebende Rechte oder Pflichten nicht so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre.
  • OLG Köln, 19.10.2021 - 20 U 17/21
    Rn. 37 In diesem Zusammenhang beruft sich die Klägerin ohne Erfolg auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1995 zu IV ZR 43/94 [Urteil vom 5. Juli 1995, IV ZR 43/94, BGHZ 130, 171] und auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 20. November 2013 [Urteil, 7 U 176/11, VersR 2014, 1495], des OLG Oldenburg vom 31. März 1999 [Urteil, 2 U 264/98, NJW-RR 2000, 108] und des OLG Hamm vom 13. Januar 1993 [Urteil, 20 U 224/92, VersR 1993, 1473].

    Rn. 39 Auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt betrifft ausschließlich die Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität, nicht die Frist zur Vorlage der ärztlichen Invaliditätsfeststellung [Urteil vom 20. November 2013, 7 U 176/11, VersR 2014, 1495, Leitsatz in Juris sowie Juris-Rn. 37 ff.].

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