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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.10.2014 - 8 W 2040/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32334
OLG Nürnberg, 09.10.2014 - 8 W 2040/14 (https://dejure.org/2014,32334)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.10.2014 - 8 W 2040/14 (https://dejure.org/2014,32334)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 8 W 2040/14 (https://dejure.org/2014,32334)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • RA Kotz

    Private Unfallversicherung - Selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung des Invaliditätsgrades

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 485 Abs. 2
    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung des Grades der Invalidität eines Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung; Begriff des rechtlichen Interesses im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Selbständiges Beweisverfahren für Unfallversicherte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung des Grades der Invalidität eines Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung; Begriff des rechtlichen Interesses im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 160
  • VersR 2014, 1519
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.2014 - 8 W 2040/14
    Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, Beschluss v. 16.09.2004, III ZB 33/04, juris;… Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl., U, Rn. 25).
  • BGH, 24.09.2013 - VI ZB 12/13

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.2014 - 8 W 2040/14
    Das rechtliche Interesse besteht bereits dann, wenn die begehrte Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, auch wenn möglicherweise eine abschließende Klärung durch das Sachverständigengutachten nicht möglich ist und eine weitere Sachaufklärung erforderlich erscheint (BGH, Beschluss v. 24.09.2013, VI ZB 12/13, juris).
  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.2014 - 8 W 2040/14
    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 07.03.2007 (Gz.: IV ZR 137/06, juris) Grundsätze zu den inhaltlichen Anforderungen an eine entsprechende ärztliche Feststellung aufgestellt, u.a. aber auch, dass an die Feststellungen keine hohen Anforderungen zu stellen sind (…a.a.O., Rn. 10).
  • OLG Celle, 10.05.2011 - 8 W 27/11

    Selbständiges Beweisverfahren im Rahmen der privaten Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.2014 - 8 W 2040/14
    Der Vermeidung eines Rechtsstreits dient ein selbständiges Beweisverfahren deshalb auch dann, wenn ein Beweisergebnis den Antragsteller zu einer Abstandnahme von der ursprünglich vielleicht beabsichtigten Klage bewegen kann (OLG Celle, Beschluss v. 10.05.2011, 8 W 27/11, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 16.05.2013, juris).
  • OLG Frankfurt, 13.09.1999 - 22 W 49/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.2014 - 8 W 2040/14
    Rn. 16 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (…Kratz in Beck-OK, ZPO, § 490, Rn. 6; OLG Frankfurt, Beschluss v. 13.09.1999, 22 W 49/99, juris), mangels Anfall von Gerichtskosten im gegenständlichen Beschwerdeverfahren ist auch eine Streitwertfeststellung entbehrlich.
  • OLG Dresden, 18.05.2022 - 4 W 279/22

    Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung Rechtliches Interesse für ein …

    Der Vermeidung eines Rechtsstreits dient ein selbstständiges Beweisverfahren deshalb auch dann, wenn ein Beweisergebnis den Antragsteller zu einer Abstandnahme von der ursprünglich vielleicht beabsichtigten Klage bewegen kann (OLG Celle, Beschluss vom 10.5. 2011 - 8 W 27/11 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.5. 2013 - 9 U 33/11 - juris; OLG Nürnberg VersR 2014, 1519, beck-online).
  • LG Krefeld, 19.02.2024 - 3 OH 3/23
    Auch wenn insoweit aus § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO folgt, dass der Zustand einer Person festgestellt werden kann, so muss der behauptete Zustand auch konkretisiert werden und einer Überprüfung durch den Sachverständigen zugänglich gemacht werden (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.10.2014 - 8 W 2040/14 - BeckRS 2014, 20020, Rn. 14, beck-online, zum Grad der Invalidität).
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