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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2014 - VI ZR 299/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7814
BGH, 25.02.2014 - VI ZR 299/13 (https://dejure.org/2014,7814)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2014 - VI ZR 299/13 (https://dejure.org/2014,7814)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13 (https://dejure.org/2014,7814)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 823 Abs. 1; StVO § 45 Abs. 2, Abs. 6; Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen-RSA 95

  • openjur.de

    § 823 Abs. 1 BGB; §§ 45 Abs. 2, 45 Abs. 6 StVO

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verkehrssicherung einer Baustelle im Winter: Einrichtung eines Notweges trotz eines auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 45 Abs 2 StVO, § 45 Abs 6 StVO, Teil A Nr 1.3.1 Abs 1 RSA, Teil A Nr 1.3.3 Abs 2 RSA
    Verkehrssicherung einer Baustelle im Winter: Einrichtung eines Notweges trotz eines auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verkehrssicherung einer Baustelle im Winter

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ist es nicht erforderlich, trotz eines auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs in einem Baustellenbereich zusätzlich einen Notweg für Fußgänger offen zu halten, um diesen bei winterlichen Verhältnissen an dieser ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Offenthaltens eines Notwegs für Fußgänger im Winter trotz eines auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs in einem Baustellenbereich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Verkehrsicherungspflicht einer Baustelle im Winter; §§ 823 Abs. 1 BGB; 45 Abs. 2, Abs. 6 StVO ; Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen-RSA 95

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; StVO § 45 Abs. 2, Abs. 6; Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen-RSA 95
    Winterliche Verkehrssicherungspflicht an Baustellen; Winterdienst; Schneeglätte; Eisglätte; allgemeines Lebensrisiko

  • rabüro.de

    Zur Frage, ob im Baustellenbereich immer ein Notweg für Fußgänger offen zu halten ist

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Glatteisunfall - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Erforderlichkeit eines Notwegs in einem Baustellenbereich bei gestreutem gegenüberliegendem Gehweg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit des Offenthaltens eines Notwegs für Fußgänger im Winter trotz eines auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs in einem Baustellenbereich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauunternehmer haftet nicht für Glatteisunfall neben gesperrtem Gehweg!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Baustelle im Winter - und der Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherung einer Baustelle im Winter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stadt hat keine Pflicht zur Bereitstellung eines Notwegs zur Umgehung einer Baustelle

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Stadt hat keine Pflicht zur Bereitstellung eines Notwegs zur Umgehung einer Baustelle

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Offenhaltung eines Notwegs in einem Baustellenbereich, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Offenhaltung eines Notwegs in einem Baustellenbereich, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Offenhaltung eines Notwegs in einem Baustellenbereich, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist

Besprechungen u.ä. (2)

  • haerlein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wer kann wann wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haften?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauunternehmer haftet nicht für Glatteisunfall neben gesperrtem Gehweg! (IBR 2014, 348)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2104
  • MDR 2014, 716
  • NZM 2014, 604
  • NZV 2014, 401
  • VersR 2014, 642
  • BauR 2014, 1187
  • BauR 2014, 1954
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 210/18

    Haftung der Eltern bei nicht ausreichender Aufsicht über ihr Kind

    Verkehrssicherungspflichtig ist auch derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine eingetretene Gefahrenlage andauern lässt (vgl. Senat, Urteile vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104 Rn. 8;… vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 Rn. 6; jeweils mwN).

    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren und die den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. Senat, Urteile vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104 Rn. 9;… vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 Rn. 7; jeweils mwN).

    Kommt es in Fällen, in denen hiernach keine Schutzmaßnahmen getroffen werden mussten, weil eine Gefährdung anderer zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber nur unter besonders eigenartigen und entfernter liegenden Umständen zu befürchten war, ausnahmsweise doch einmal zu einem Schaden, so muss der Geschädigte - so hart dies im Einzelfall sein mag - den Schaden selbst tragen (vgl. Senat, Urteile vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104 Rn. 9;… vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 Rn. 8 jeweils mwN).

  • BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16

    Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen …

    Es sind diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (z.B. BGH, Urteil vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104, 2105 Rn. 8).
  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16

    Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden

    Er muss die Maßnahmen ergreifen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Arbeitgeber für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. BGH 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13 - Rn. 8;… 1. Oktober 2013 - VI ZR 369/12 - Rn. 13).

    Daher reicht es aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Arbeitgeber für ausreichend halten darf, um die Arbeitnehmer vor Schäden zu bewahren und die den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. zur Verkehrssicherungspflicht BGH 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13 - Rn. 9;… 1. Oktober 2013 - VI ZR 369/12 - Rn. 14).

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