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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.01.2013 - 5 U 983/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3833
OLG Koblenz, 17.01.2013 - 5 U 983/12 (https://dejure.org/2013,3833)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.01.2013 - 5 U 983/12 (https://dejure.org/2013,3833)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 5 U 983/12 (https://dejure.org/2013,3833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietmangel - Verletzung Kleinkind

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelanzeige an Vermieter erfolgt? Mieter trägt die Beweislast!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vierjähriger fällt aus dem Fenster - Krankenkasse bezahlt die Behandlungskosten und fordert Regress von der Vermieterin

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Familienprivileg gem. § 116 Abs. 6 SGB X

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für ein Rückgriffsrecht des Krankenversicherungsträgers gegen den Wohnraumvermieter für die Behandlungskosten eines aus dem Fenster gefallenen Kindes wegen eines mangelhaft schließenden Fensterriegels

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer muss Anzeige des Mietmangels beweisen? (IMR 2013, 176)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1041
  • VersR 2014, 770
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 134/78

    Ausgleich unter mehreren Schädigern

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2013 - 5 U 983/12
    Der Hinweis der Klägerin auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach in einem solchen Fall ein Ausgleich im Innenverhältnis nach § 421 BGB ausscheide (BGH NJW 1980, 2348 ) bleibt damit unerheblich.
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2013 - 5 U 983/12
    Eine besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung liegt nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem aufgedrängt hätte (…BGH v. 15.11.1999, II ZR 98/98, Rz. 5, zitiert nach [...]; BGH NJW 1994, 2022 ; BGH NJW 1991, 1415 ; BGHZ 10, 14).
  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 88/90

    Erwerb unbelasteten Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2013 - 5 U 983/12
    Eine besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung liegt nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem aufgedrängt hätte (…BGH v. 15.11.1999, II ZR 98/98, Rz. 5, zitiert nach [...]; BGH NJW 1994, 2022 ; BGH NJW 1991, 1415 ; BGHZ 10, 14).
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem …

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2013 - 5 U 983/12
    Eine besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung liegt nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem aufgedrängt hätte (…BGH v. 15.11.1999, II ZR 98/98, Rz. 5, zitiert nach [...]; BGH NJW 1994, 2022 ; BGH NJW 1991, 1415 ; BGHZ 10, 14).
  • BGH, 16.01.1979 - VI ZR 243/76

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines nicht hinreichend beaufsichtigten, noch …

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2013 - 5 U 983/12
    Dass vorliegend eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen der Mutter des versicherten Kindes und der Beklagten in Betracht kommt (hierzu BGH vom 16.01.1979, VI ZR 243/76, NJW 1979, 973 ), wenn der Mutter eine schuldhafte Pflichtverletzung vorzuwerfen ist, steht zwischen den Parteien nicht in Streit.
  • BGH, 15.11.1999 - II ZR 98/98

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der groben Fahrlässigkeit beim …

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2013 - 5 U 983/12
    Eine besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung liegt nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem aufgedrängt hätte (BGH v. 15.11.1999, II ZR 98/98, Rz. 5, zitiert nach [...]; BGH NJW 1994, 2022 ; BGH NJW 1991, 1415 ; BGHZ 10, 14).
  • OLG Celle, 27.02.2018 - 14 U 114/17

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger; …

    Rn. 52 Dementsprechend haben sowohl der Bundesgerichtshof als auch verschiedene Oberlandesgerichte nach der Gesetzesänderung im Jahr 2002 an ihrer bisherigen Rechtsprechung festgehalten (…BGH a. a. O.; OLG Celle, Schaden-Praxis 2010, 82; OLG Koblenz, VersR 2014, 770; OLG Brandenburg, RUS 2017, 555).
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