Rechtsprechung
| OLG Celle, 08.07.2014 - 20 U 49/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- schluender.info (Kurzinformation)
Mitverschulden auf Hundespielplatz
Papierfundstellen
- VersR 2015, 1266
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05
Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche
Auszug aus OLG Celle, 08.07.2014 - 20 U 49/13
Dies hat nach einhelliger Meinung zur Folge, dass den Beklagten zu 2) eine Verkehrssicherungspflicht dergestalt trifft, dass er all diejenigen Vorkehrungen zu treffen hat, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (vgl. BGH, NJW 2007, 762 und NJW 2007, 1684). - OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05
Verkehrssicherungspflicht, Marktplatz, Stufe, Gefahrenstelle
Auszug aus OLG Celle, 08.07.2014 - 20 U 49/13
(OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1100). - BGH, 19.11.1991 - VI ZR 69/91
Tierhalterhaftung bei Verletzung auf einer Fuchsjagd
Auszug aus OLG Celle, 08.07.2014 - 20 U 49/13
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein die Haftung des Tierhalters auf Null reduzierendes Mitverschulden des Geschädigten dann gegeben, wenn sich dieser bewusst einer besonderen Gefahr ausgesetzt hat, die über das normalerweise bestehende Maß hinausgeht, weil der Geschädigte sich mit dem Tier in eine gefahrerhöhende Situation begibt (BGH, NJW 1992, 907; NJW-RR 2006, 814).
- OLG Hamm, 21.11.2025 - 7 U 49/24
Tiergefahr; Hundewiese; Mitverschulden; Handeln auf eigene Gefahr; …
Kommt es bei einem Aufenthalt auf einer Hundewiese zu einer Verletzung durch einen spielenden Hund, kann nur im Einzelfall - wie hier nicht - von einem den Anspruch aus § 833 Satz 1 BGB berührenden Mitverschulden im Sinne des § 254 Abs. 1 BGB ausgegangen werden, wenn die drohende Gefahr nicht nur vorhersehbar, sondern im konkreten Einzelfall auch vermeidbar war (in Abgrenzung zum Einzelfall des OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2024 - 20 U 49/13, VersR 2015, 1266 = juris Rn. 9).Rn. 60 Denn in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Celle (vgl. OLG Celle Beschl. v. 8.7.2024 - 20 U 49/13, VersR 2015, 1266 = juris Rn. 9) ist trotz der erheblichen Unterschiede im Detail zwischen der dort maßgeblichen und der hier maßgeblichen Hundewiese sowie der jeweiligen Gesamtumstände davon auszugehen, dass es beim Betreten einer Hundewiese objektiv vorhersehbar ist, dass man von Hunden angerannt, angesprungen oder sogar attackiert werden kann.
Rn. 63 (a) Im vorliegenden Einzelfall ging diese Pflicht zur Vermeidung des Eintritts des schädigenden Erfolges indes nicht wie im Einzelfall des Oberlandesgerichts Celle (vgl. OLG Celle Beschl. v. 8.7.2024 - 20 U 49/13, VersR 2015, 1266 = juris Rn. 9) soweit, dass die Klägerin die Hundewiese hätte verlassen müssen, andernfalls eine haftungsbegrenzende, wenn nicht -ausschließende Selbstgefährdung vorgenommen hätte.
- LG Köln, 10.07.2024 - 2 O 207/23
Tierhalterhaftung - Verletzung durch nicht angeleinten Hund
Das OLG Celle hat dies bei dem Aufenthalt des Geschädigten in einer Hundemeute auf einem Hundespielplatz angenommen (VersR 2015, 1266). - OLG Dresden, 12.09.2024 - 5 U 633/24
Anspruch einer Hundehalterin aus Tierhalterhaftung gegen eine andere …
Es kann offen bleiben, ob die Grundsätze zum Handeln auf eigene Gefahr für den Fall, dass sich der Geschädigte auf einen eingerichteten Hundespielplatz begibt, auf dem die Hunde sich frei bewegen können (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2014, 20 U 49/13, BeckRS 2015, 16738), auf die Freifläche übertragen werden können, auf welcher die beiden Hündinnen der Parteien am 10.01.2023 zunächst spielten.
- LG Bonn, 16.01.2019 - 5 S 106/18
Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Tierhalter
Generell darf sich der Verletzte nicht ohne besonderen Grund in die Gefahr bringende Nähe eines Tieres begeben haben oder sonst besondere Risiken heraufbeschworen haben (BGH NJW-RR 2006, 814, JZ 1955, 87; OLG Celle VersR 2015, 1266;… BeckOK BGB/Spindler, 48. Ed. 1.8.2018, BGB § 833 Rn. 37-40). - OLG Hamm, 08.12.2016 - 2 U 176/15
Schadensersatzpflicht eines Stromversorgers wegen zu niedriger Berechnung des …
Rn. 25 Es spricht aber Einiges für die Ansicht des Landgerichts, dass ein Schadensersatzanspruch der Klägerin schon nach dem Rechtsgedanken des § 18 StromGVV, der nach der zutreffenden und unbeanstandeten Auffassung des Landgerichts im vorliegenden Fall über § 3.1 des Rahmenvertrags entsprechende Anwendung findet, ausgeschlossen ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24.09.1986, 21 U 114/85, zur Vorgängerregelung des § 21 AVBEltV; LG Wuppertal, Urteil vom 05.12.1986, 2 O 296/86; a.A. 20. Zivilsenat des OLG Hamm, Urteil vom 29.06.1984, 20 U 49/13, zur Vorgängerregelung des § 21 AVBEltV). - LG Itzehoe, 18.03.2026 - 2 O 27/25 Rn. 16 Die Beklagten sind der Ansicht, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 8.07.2014 einschlägig sei, (OLG Celle, Urteil vom 8.7.2014, 20 U 49/13).
Rn. 28 1.) Das Handeln auf eigene Gefahr hat vorliegend die Haftung der Beklagtenseite gem. § 254 BGB nicht vollständig verdrängt, so wie es das Oberlandesgericht Celle in einem ähnlich gelagerten Rechtsstreits entschieden hat (OLG Celle, Urteil vom 8.7.2014, 20 U 49/13).
- OLG Schleswig, 08.07.2026 - 7 U 49/26
Tierhalterhaftung; Hundeauslauffläche; Mitverschulden
Anders als bei der Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 08.07.2014, 20 U 49/13) werde hier vorliegend die Haftung der Beklagten nicht vollständig verdrängt. - LG Oldenburg, 03.07.2024 - 3 O 2299/23 Generell darf sich die Verletzte nicht ohne besonderen Grund in die Gefahr bringende Nähe eines Tieres begeben haben oder sonst besondere Risiken heraufbeschworen haben (vgl. BGH NJW-RR 2006, 814; OLG Celle VersR 2015, 1266).
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