Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.02.2015 - I-20 U 169/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 19 Abs. 4
Anforderungen an die Form der Belehrung über die Folgen unrichtiger oder unsorgfältiger Beantwortung der Gesundheitsfragen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Form der Belehrung über die Folgen unrichtiger oder unsorgfältiger Beantwortung der Gesundheitsfragen
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 1 O 170/13
- OLG Hamm, 13.02.2015 - I-20 U 169/14
Papierfundstellen
- VersR 2016, 103
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 7 U 216/13
Private Krankenversicherung: Form der Belehrung des Versicherungsnehmers über die …
Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2015 - 20 U 169/14
Lässt man jedoch die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes Schreiben zu, ist im Gegenzuge weiterhin zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGH…, Urteil vom 09.01.2013, Az. IV ZR 197/11, VersR 2013, 297, Juris-Rn. 24, m.w.N., zu § 28 Abs. 4 VVG; ebenso Senat, Urteil vom 20.08.2014 zu Az. 20 U 267/13, n. v.; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2014 zu Az. 7 U 216/13, Juris-Rn. 65; VuR 2014, 985, Juris.Mit einem solch allgemeinen Verweis wird der Versicherer seiner Pflicht zur "gesonderten Mitteilung in Textform" indes nicht gerecht (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2014 aaO, Juris-Rn. 77).
- BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11
Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl: …
Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2015 - 20 U 169/14
Lässt man jedoch die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes Schreiben zu, ist im Gegenzuge weiterhin zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGH, Urteil vom 09.01.2013, Az. IV ZR 197/11, VersR 2013, 297, Juris-Rn. 24, m.w.N., zu § 28 Abs. 4 VVG; ebenso Senat, Urteil vom 20.08.2014 zu Az. 20 U 267/13, n. v.; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2014 zu Az. 7 U 216/13, Juris-Rn. 65; VuR 2014, 985, Juris. - OLG Hamm, 17.08.2007 - 20 U 26/07
Anfechtbarkeit einer Lebensversicherung wegen Verschweigung einer früheren …
Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2015 - 20 U 169/14
Insoweit ist der Versicherungsnehmer gehalten, eine plausible Erklärung für das Verschweigen gefahrerheblicher Erkrankungen vorzubringen (vgl. nur Senatsurteil vom 17. August 2007 - 20 U 26/07 -, Juris-Rn. 50 m. w. N.). - OLG Hamm, 20.08.2014 - 20 U 267/13
Anfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen arglistiger …
Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2015 - 20 U 169/14
Lässt man jedoch die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes Schreiben zu, ist im Gegenzuge weiterhin zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGH, Urteil vom 09.01.2013, Az. IV ZR 197/11, VersR 2013, 297, Juris-Rn. 24, m.w.N., zu § 28 Abs. 4 VVG; ebenso Senat, Urteil vom 20.08.2014 zu Az. 20 U 267/13, n. v.; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2014 zu Az. 7 U 216/13, Juris-Rn. 65; VuR 2014, 985, Juris.
- BGH, 27.04.2016 - IV ZR 372/15
Private Krankenversicherung: Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei grob …
Eine derartige "Doppelbelehrung", in der der Versicherer zunächst unmittelbar im räumlichen Zusammenhang mit den gestellten Gesundheitsfragen (und hier ergänzend durch eine gesondert zu unterschreibende Erklärung) auf die möglichen Folgen der Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht allgemein hinweist und diese sodann an einer genau bezeichneten Stelle im Einzelnen erläutert, ist mit dem Belehrungserfordernis des § 19 Abs. 5 VVG vereinbar (…vgl. hierzu OLG München r+s 2016, 68 Rn. 4-6; Beschluss vom 8. September 2015, VersR 2016, 515; anders OLG Hamm VersR 2016, 103 unter 1). - OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16
Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens …
Die Warnfunktion des § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG wird im Falle einer solchen Doppelbelehrung nämlich nur dadurch erreicht, dass der im räumlichen Zusammenhang mit den Gesundheitsfragen erteilte allgemeine Hinweis die Stelle genau bezeichnet, an welcher die Information über die näheren Einzelheiten erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - IV ZR 197/11, BGHZ 196, 67; Urteil vom 27. April 2016 - IV ZR 372/15, BGHZ 210, 113; OLG München, RuS 2016, 68; noch strenger: OLG Hamm, VersR 2016, 103). - OLG Köln, 28.10.2016 - 20 U 30/16
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines …
§ 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F., der vorsah, dass das Recht zum Widerspruch ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt, ist auf Lebens- und Rentenversicherungsverträge nicht anwendbar (BGHZ 201, 101 ff.; BVerfG, VersR 2016, 103).Die insoweit vom Bundesgerichtshof vorgenommene teleologische Reduktion jener Bestimmung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, VersR 2016, 103).
- OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15
Privater Krankenversicherungsvertrag: Voraussetzungen einer wirksamen Belehrung …
Rn. 26 Eine wirksame Belehrung setzt voraus, dass diese in unmittelbarer Nähe zu den gestellten Gesundheitsfragen erfolgt und dabei in einer Art und Weise drucktechnisch hervorgehoben ist, dass sie vom Versicherungsnehmer schlechterdings nicht übersehen werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2014, 7 U 253/13 , juris, Ls. und Tz. 46 ff; OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2015, 20 U 169/14, juris, Tz. 24; zu den Anforderungen an eine Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG siehe auch Senat, Urteil vom 03.08.2010, 12 U 86/10, juris). - OLG Saarbrücken, 16.11.2022 - 5 U 8/22
Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktritt des Versicherers wegen vorsätzlicher …
Nicht zuletzt enthält die Belehrung eine ausdrückliche Bezugnahme auf die nachfolgenden (Gesundheits)fragen und steht damit im erforderlichen Kontext zu den Antragsfragen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 20 U 169/14, VersR 2016, 103;… Langheid in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar zum VVG, 3. Auflage 2022, § 19 Rn. 160), so dass dem Versicherungsnehmer die Belehrung bei der Beantwortung der Fragen "vor Augen steht" (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - IV ZR 197/11, BGHZ 196, 67; Senat, Urteil vom 7. Mai 2014 - 5 U 45/13, VersR 2015, 91). - OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14
Der Hinweis des Versicherers gemäß § 19 Abs. 5 VVG muss, um eine spätere …
Erst recht ist so nicht bewiesen, dass dem Kläger selbst bewusst war, eine für die Beklagte relevante Information zurückzuhalten (OLG Hamm, 20 U 169/14, RN 34). - OLG Hamm, 28.02.2020 - 20 U 160/19
Krankheitskostenversicherung: Rücktritt des Versicherers gemäß § 19 VVG; …
Rn. 59 Wo die Belehrung zu erfolgen hat (vor / in unmittelbarer Nähe zu den Antragsfragen und / oder vor / in unmittelbarer Nähe zur Unterschrift), ist eine Frage des konkreten Einzelfalls unter Würdigung der Gesamtumstände (…vgl. BGH Beschl. v. 6.12.2017 - IV ZR 16/17, VersR 2018, 281 Rn. 14, 3; OLG Hamm Beschl. v. 13.2.2015 - 20 U 169/14, VersR 2016, 103 unter II.1.b;… Armbrüster in Prölss/Martin, § 19 Rn. 127a, § 28 Rn. 267 f.;… Langheid in MüKo-VVG, § 19 Rn. 160).
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