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| OLG Köln, 10.04.2017 - I-9 U 120/16 |
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AVB-WB § 4
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer als Prozessfinanzierer tätigen Steuerberatungsgesellschaft - rechtsportal.de
AVB-WB § 4
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer als Prozessfinanzierer tätigen Steuerberatungsgesellschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer als Prozessfinanzierer tätigen Steuerberatungsgesellschaft
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer Steuerberatungsgesellschaft
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.04.2016 - 20 O 387/14
- OLG Köln, 10.04.2017 - I-9 U 120/16
Papierfundstellen
- VersR 2017, 1005
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (16)
- OLG Köln, 02.06.2014 - 9 U 157/13
Eintrittspflicht der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater für …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2017 - 9 U 120/16
Rn. 17 Wie der Senat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 6.2.2014 in dem Parallelverfahren 9 U 157/13 ausgeführt hat, hat die Abgrenzung einer - versicherten - reinen Überwachungstreuhänderschaft von einer - nicht versicherten - (auch) geschäftsführenden Treuhand danach zu erfolgen, ob das unternehmerische Risiko allein bei der zu überwachenden Gesellschaft verbleibt unter Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität des Treuhandkommanditisten.Rn. 25 Neben der Stellung der U GmbH als geschäftsführende Treuhänderin ist der Versicherungsschutz nach Ziffer B. V. 1 (1) BBR auch deshalb ausgeschlossen, weil sich die Gesellschafterstellung der U GmbH, wie der Senat bereits in seinem Zurückweisungsbeschluss vom 2.6.2014 - 9 U 157/13 - ausgeführt hat, nicht in dem treuhänderischen Halten von Beteiligungen der Treugeber erschöpfte.
Der Senat hat bereits in dem den Parteien bekannten Verfahren 9 U 157/13 über Ansprüche von Anlegern der K-Fonds gegen die Beklagte als Berufshaftpflichtversicherer der mitversicherten Treuhandkommanditistin entschieden (Hinweisbeschluss vom 06.02.2014 sowie Zurückweisungsbeschluss vom 02.06.2014).
- OLG Köln, 06.06.1991 - 5 U 171/90
Begriff der Tätigkeit als geschäftsführender Treuhänder
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2017 - 9 U 120/16
Rn. 15 Der vereinbarte Ausschluss des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos, z.B. als geschäftsführender Treuhänder, wie in Ziffer B. V. 1 (1) BBR der AVB-WB, ist wirksam (BGH, Urteil vom 30.1.1986 - IV ZR 86/78- zu § 4 Nr. 7 AVB-Vermögen für Rechtsanwälte, VersR 1980, 353; OLG München, Urteil vom 30.1.1987 - 21 U 3798 -, veröffentlicht in VersR 1989, 1293 unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.11.1987 - IVa ZR 89/87 - OLG Köln, Urteil vom 6.6.1991 - 5 U 171/90, veröffentlicht in VersR 1993, 86 ff. unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 6.5.1992 - IV ZR 220/91).Wird der Versicherungsnehmer wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, die bei der Anbahnung des Treuhandvertrages begangen worden ist, unterfällt auch dies dem Risikoausschluss "unternehmerische Tätigkeit" (OLG Köln, Urteil vom 06. Juni 1991 - 5 U 171/90 -, juris).
Der Bundesgerichtshof hat die gegen die Entscheidung des 5. Zivilsenats des OLG Köln eingelegte Revision durch Beschluss vom 6.5.1992 (IV ZR 220/91) nicht angenommen (Anm. der Redaktion der Zeitschrift VersR 1993, 86).
- BGH, 27.05.2015 - IV ZR 322/14
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Deckungsausschluss bei wissentlicher …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2017 - 9 U 120/16
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 27. Mai 2015 - IV ZR 322/14 -, juris) greift der Deckungsausschluss für Schadenverursachung durch wissentliche Pflichtverletzung in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch dann, wenn derselbe Schaden nicht nur durch eine wissentliche Pflichtverletzung, sondern (möglicherweise) auch durch weitere, nicht wissentliche Pflichtverletzungen mitverursacht worden ist.Das ergibt die Auslegung des Leistungsausschlusses aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2015 - IV ZR 322/14 -, juris).
- BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12
Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2017 - 9 U 120/16
Die U GmbH war aufgrund ihrer Stellung als Treuhandkommanditistin verpflichtet, die Anleger umfassend aufzuklären (BGH, Urteil vom 9.7.2013 - II ZR 9/12 -, juris).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt, er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, verständlich und vollständig aufgeklärt werden, wozu auch eine Aufklärung über Umstände gehört, die den Vertragszweck vereiteln können (BGH, Urteil vom 9.7.2013 - II ZR 9/12 - Urteil vom 23.4.2012 - II ZR 211/09 -, juris).
- BGH, 30.01.1980 - IV ZR 86/78
Abschluss eines Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrages durch einen …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2017 - 9 U 120/16
Rn. 15 Der vereinbarte Ausschluss des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos, z.B. als geschäftsführender Treuhänder, wie in Ziffer B. V. 1 (1) BBR der AVB-WB, ist wirksam (BGH, Urteil vom 30.1.1986 - IV ZR 86/78- zu § 4 Nr. 7 AVB-Vermögen für Rechtsanwälte, VersR 1980, 353; OLG München, Urteil vom 30.1.1987 - 21 U 3798 -, veröffentlicht in VersR 1989, 1293 unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.11.1987 - IVa ZR 89/87 - OLG Köln, Urteil vom 6.6.1991 - 5 U 171/90, veröffentlicht in VersR 1993, 86 ff. unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 6.5.1992 - IV ZR 220/91).Sinn des Risikoausschlusses für unternehmerische Tätigkeit ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus der eigentlichen beruflichen Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (BGH VersR 1980, 353).
- OLG München, 30.01.1987 - 21 U 3798/86
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2017 - 9 U 120/16
Es ist nämlich davon auszugehen, dass ein Steuerberater über entsprechende Rechtskenntnisse verfügt, um Inhalt und Bedeutung eines derartigen Risikoausschlusses zutreffend erfassen zu können (OLG München, Urteil vom 30.01.1987 - 21 U 3798/86, VersR 1989, 1293).Rn. 15 Der vereinbarte Ausschluss des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos, z.B. als geschäftsführender Treuhänder, wie in Ziffer B. V. 1 (1) BBR der AVB-WB, ist wirksam (BGH, Urteil vom 30.1.1986 - IV ZR 86/78- zu § 4 Nr. 7 AVB-Vermögen für Rechtsanwälte, VersR 1980, 353; OLG München, Urteil vom 30.1.1987 - 21 U 3798 -, veröffentlicht in VersR 1989, 1293 unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.11.1987 - IVa ZR 89/87 - OLG Köln, Urteil vom 6.6.1991 - 5 U 171/90, veröffentlicht in VersR 1993, 86 ff. unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 6.5.1992 - IV ZR 220/91).
- BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2017 - 9 U 120/16
Wie bereits vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb höchstrichterlich (vgl. BGH, Urteil vom 24.5.1982 - II ZR 124/81- veröffentlicht in BGHZ 84, 141; BGH, Urteil vom 1.12.1994 - III ZR 93/93 -, veröffentlicht in NJW 1995, 1025; BGH, Urteil vom 14.1.2002 - II ZR 40/00 -, veröffentlicht in VersR 2002, 1251; alle zitiert nach juris ) anerkannt war, gehört zu den elementaren Pflichten eines Treuhandkommanditisten, die Anleger vor ihrer Anlageentscheidung über alle wesentlichen Punkte, insbesondere auch die regelwidrigen Umstände der Anlage, aufzuklären, die für die von den Anlegern zu übernehmenden mittelbaren Beteiligungen von Bedeutung sind. - BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93
Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2017 - 9 U 120/16
Wie bereits vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb höchstrichterlich (vgl. BGH, Urteil vom 24.5.1982 - II ZR 124/81- veröffentlicht in BGHZ 84, 141; BGH, Urteil vom 1.12.1994 - III ZR 93/93 -, veröffentlicht in NJW 1995, 1025; BGH, Urteil vom 14.1.2002 - II ZR 40/00 -, veröffentlicht in VersR 2002, 1251; alle zitiert nach juris ) anerkannt war, gehört zu den elementaren Pflichten eines Treuhandkommanditisten, die Anleger vor ihrer Anlageentscheidung über alle wesentlichen Punkte, insbesondere auch die regelwidrigen Umstände der Anlage, aufzuklären, die für die von den Anlegern zu übernehmenden mittelbaren Beteiligungen von Bedeutung sind. - BGH, 24.06.2015 - IV ZR 248/14
Deckungsprozess gegen eine Berufshaftpflichtversicherung nach Haftpflichtprozess …
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2017 - 9 U 120/16
Der Bundesgerichtshof hat die gegen den Zurückweisungsbeschluss des Senats eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24.6.2015 (IV ZR 248/14) als unzulässig verworfen. - BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81
Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß
Auszug aus OLG Köln, 10.04.2017 - 9 U 120/16
Wie bereits vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb höchstrichterlich (vgl. BGH, Urteil vom 24.5.1982 - II ZR 124/81- veröffentlicht in BGHZ 84, 141; BGH, Urteil vom 1.12.1994 - III ZR 93/93 -, veröffentlicht in NJW 1995, 1025; BGH, Urteil vom 14.1.2002 - II ZR 40/00 -, veröffentlicht in VersR 2002, 1251; alle zitiert nach juris ) anerkannt war, gehört zu den elementaren Pflichten eines Treuhandkommanditisten, die Anleger vor ihrer Anlageentscheidung über alle wesentlichen Punkte, insbesondere auch die regelwidrigen Umstände der Anlage, aufzuklären, die für die von den Anlegern zu übernehmenden mittelbaren Beteiligungen von Bedeutung sind. - BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der …
- BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09
Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …
- BGH, 21.07.2011 - IV ZR 42/10
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Anwendbarkeit der …
- BGH, 09.07.2013 - II ZR 193/11
Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des …
- OLG Stuttgart, 01.02.2017 - 9 U 93/16
Darlehensvertrag: Anspruch auf Rückzahlung eines Bearbeitungsentgelts
- OLG Düsseldorf, 27.09.1988 - 4 U 245/87
Geltendmachung von Zahlungsansprüchen durch einen Steuerberater gegen seine …
- BGH, 15.11.2023 - IV ZR 277/22
Inanspruchnahme einer Vermögens-Haftpflichtversicherung nach Insolvenz der …
Der für ihn erkennbare Zweck der Klausel besteht darin, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus der eigentlichen beruflichen Tätigkeit zu beschränken und Haftpflichtansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 86/78, VersR 1980, 353, 354 zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte; OLG Köln VersR 2017, 1005 [juris Rn. 14];… Gräfe/Brügge in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 4. Aufl. § 19 Rn. 604;… Dallwig aaO).Bei einer als Treuhandkommanditistin tätigen Steuerberatungsgesellschaft kann es dafür ausreichen, dass sie einen eigenen Anteil an der Fondsgesellschaft hält (vgl. OLG Celle…, Urteil vom 2. September 2021 - 8 U 63/21, juris Rn. 48; OLG Köln VersR 2017, 1005 [juris Rn. 24]; OLG München…, Urteil vom 19. Oktober 2016 - 20 U 438/16, juris Rn. 64) oder sich schuldrechtlich über den Erwerb einer solchen Beteiligung geeinigt hat (OLG Celle…, Urteil vom 2. September 2021 aaO Rn. 53).
Eine Auslegung, wonach eine geschäftsführende Treuhand nur vorliegt, wenn der Treuhänder - wie hier nicht - zugleich auch Geschäftsführer ist, scheidet vorliegend schon deshalb aus, weil hierfür in B. V. BBR-S ein ausdrücklicher Ausschlusstatbestand geschaffen ist (vgl. auch OLG Celle…, Urteil vom 2. September 2021 - 8 U 63/21, juris Rn. 41; OLG Köln VersR 2017, 1005 [juris Rn. 13];… Brügge in Gräfe/Brügge/Melchers, Berufshaftpflichtversicherung für rechts- und steuerberatende Berufe, 3. Aufl. B Rn. 458; Dallwig, jurisPR-VersR 11/2022 Anm. 2 unter C I).
Dies entspricht - bei unterschiedlichen Akzentuierungen im Detail - der einhelligen Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. OLG Celle…, Urteil vom 2. September 2021 - 8 U 63/21, juris Rn. 42; OLG Köln VersR 2017, 1005 [juris Rn. 16];… Beschluss vom 16. Juni 2016 - 9 U 206/15, juris Rn. 15;… OLG Hamm VersR 1994, 167 [juris Rn. 9-11]; OLG Düsseldorf VersR 1990, 411, 412;… Brügge in Gräfe/Brügge/Melchers, Berufshaftpflichtversicherung für rechts- und steuerberatende Berufe, 3. Aufl. B Rn. 459, 470;… ders. in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 4. Aufl. § 19 Rn. 277 f.;… Hartmann/Jöster in MAH Versicherungsrecht, 5. Aufl. § 22 Rn. 153;… von Rintelen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 26 Rn. 286; Dallwig, jurisPR-VersR 11/2022 Anm. 2 unter C I; Fortmann, jurisPR-VersR 9/2017 Anm. 1 unter C; Lehmann, r+s 2016, 1, 3 f.;… Schlie, Die Berufshaftpflichtversicherung für die Angehörigen der wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe, 1995, S. 86).
Während ihm die Unterscheidung zwischen geschäftsführender und aufsichtsführender Treuhand im Grundsatz bekannt ist (vgl. OLG Köln VersR 2017, 1005 [juris Rn. 13]), muss der Steuerberater nicht damit rechnen, dass jede Tätigkeit als Treuhandkommanditist im Rahmen eines geschlossenen Fonds - unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung - als unerlaubte gewerbliche Tätigkeit und damit als nicht versicherte geschäftsführende Treuhand gewertet wird.
In den Fällen, in denen der Versicherungsschutz versagt wurde, lagen jeweils weitergehende Umstände vor, die eine gewerbliche bzw. unternehmerische Tätigkeit und damit eine geschäftsführende Treuhand begründeten, wie etwa das Halten eigennütziger Anteile und/oder ein sich auf das unternehmerische Risiko auswirkender eigener Entscheidungsspielraum (vgl. OLG Köln VersR 2017, 1005 [juris Rn. 17, 21, 24]; OLG München…, Urteil vom 19. Oktober 2016 - 20 U 438/16, juris Rn. 64;… OLG Köln, Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - 9 U 206/15, juris Rn. 16-20, 23;… vom 2. Juni 2014 - 9 U 157/13, juris Rn. 13).
- OLG Köln, 05.07.2022 - 9 U 93/21
Ansprüche gegen einen Berufshaftpflichtversicherer; Eröffnung eines …
Der Ausschluss vom Versicherungsschutz greift nicht nur dann ein, wenn der Treuhänder zugleich auch Geschäftsführer ist, d.h. die entsprechende Stellung als Organ innehat (OLG Köln, Beschl. v. 29.12.2016 - 9 U 120/16 -, Vers 2017, 1005, 1008).Die o.g. abweichende Ansicht lässt sich auch nicht auf die insoweit zitierten Entscheidungen des Senats (Beschl. v. 02.06.2014 - 9 U 157/13 -, zit. nach juris; Beschl. v. 29.12.2016 - 9 U 120/16 -, VersR 2017, 1005) sowie des OLG München (…Urt. v. 19.10.2016 - 20 U 438/16 -, zit. nach juris) stützen.
Rn. 74 Sinn des Risikoausschlusses ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus der eigentlichen beruflichen Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (vgl. BGH VersR 1980, 353; Senat, Beschl. v. 29.12.2016 - 9 U 120/16 -, VersR 2017, 1005, 1008).
Dies hat der Senat bereits in einem insoweit ähnlich gelagerten Fall entschieden (vgl. Beschl. v. 29.12.2016 - 9 U 120/16 -, VersR 2017, 1005, 1009).
- OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 3 U 6/19
Risikoausschluss nach A.6.a) ULLA für wissentliche Pflichtverletzung des …
Bei Verstößen gegen elementare Berufspflichten, deren Kenntnis bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann, ist ein weiterer Sachvertrag des Versicherers hingegen entbehrlich (vgl. OLG Köln r+s 2017, 348).
- OLG Köln, 16.11.2021 - 9 U 253/20
Voraussetzungen der Deckungspflicht aus einer Betriebshaftpflichtversicherung …
Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z.B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen des jeweiligen Berufsstandes gehört (…BGH NJW 2015, 947 < 948> Rdnr. 20; OLG Hamm r+s 2007, 279 < 280>; OLG Köln r+s 1990, 232; Senatsbeschluss vom 10.04.2017 - 9 U 120/16 - r+s 2017, 348 < 349>;… Beckmann/Matusche-Beckmann/von Rintelen, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015, § 26, Rdnr. 317;… Prölss/Martin-Lücke, VVG, 31. Aufl. 2021, AVB Verm, § 4, Rdnr. 19). - LG Köln, 22.04.2021 - 24 O 247/20 In dem Erwerb eigennütziger Anteile liegt eine unternehmerische Beteiligung an dem Fonds, wie auch der Kläger selbst - in Überstimmung mit dem OLG L1 (Beschluss vom 29.12.2016 - 9 U 120/16 -, juris) ausdrücklich einräumt.
Die Tätigkeit der U GmbH gegenüber den Anlegern im Zusammenhang mit deren Beitritt lässt sich nicht aufspalten in die Rolle der U GmbH als Treuhandkommanditistin und als zukünftige Vertragspartnerin des Treuhandvertrages, da beides rechtlich und wirtschaftlich ineinander greift (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschluss vom 29.12.2016 - 9 U 120/16 -, juris).
- LG Köln, 22.04.2021 - 24 O 248/20 In dem Erwerb eigennütziger Anteile liegt eine unternehmerische Beteiligung an dem Fonds, wie auch die Klägerin selbst - in Überstimmung mit dem OLG Köln (Beschluss vom 29.12.2016 - 9 U 120/16 -, juris) ausdrücklich einräumt.
Die Tätigkeit der UCH GmbH gegenüber den Anlegern im Zusammenhang mit deren Beitritt lässt sich nicht aufspalten in die Rolle der UCH GmbH als Treuhandkommanditistin und als zukünftige Vertragspartnerin des Treuhandvertrages, da beides rechtlich und wirtschaftlich ineinander greift (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschluss vom 29.12.2016 - 9 U 120/16 -, juris).
- OLG Celle, 02.09.2021 - 8 U 63/21
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer Treuhand-GmbH …
Deshalb scheidet eine Auslegung der Klausel aus, wonach eine geschäftsführende Treuhandtätigkeit nur dann vorliegt, wenn der Treuhänder zugleich auch Geschäftsführer ist (vgl. OLG Köln, VersR 2017, 1005).
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