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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37458
OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16 (https://dejure.org/2016,37458)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.10.2016 - 4 W 977/16 (https://dejure.org/2016,37458)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 4 W 977/16 (https://dejure.org/2016,37458)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 833 BGB

  • rabüro.de

    Zur Einstandspflicht der Tierhalterhaftpflichtversicherung für durch ausgebrochene Esel verursachten Verkehrsunfall

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Tierhalterhaftpflichtversicherung - Umfang und Begriff des Tierhalters

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Umfang der Tierhalterhaftpflicht im Rahmen der Allgemeinen Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Tierhalters in den BB-PHV; Umfang des Risikoausschlusses für Reit- und Zugtiere

  • rechtsportal.de

    BB-PHV; BGB § 833
    Begriff des Tierhalters in den BB-PHV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Privathaftpflichtversicherung gilt nicht für Esel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftungsausschluss der privaten Haftpflichtversicherung gilt auch für Esel

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz für den Halter von Eseln in der Privathaftpflichtversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Esel fallen unter den Risikoausschluss in den BB-PHV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff des Tierhalters in den BB-PHV; Umfang des Risikoausschlusses für Reit- und Zugtiere

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 488
  • VersR 2017, 286
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge …

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Der Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass die Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht (BGH VersR 2003, 236; BGH VersR 2004, 1039 zur AUB).
  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Erforderlich ist hierfür eine Gesamtabwägung aller Umstände, wobei wesentliches Indiz ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt (BGH NJW-RR 1988, 655;… Palandt-Sprau, BGB, 75. Aufl. § 833 Rn 10).
  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Der Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass die Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht (BGH VersR 2003, 236; BGH VersR 2004, 1039 zur AUB).
  • BGH, 25.04.2007 - IV ZR 85/05

    Umfang des Ausschlusses der Haftpflicht für Tierhalter in der …

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Die in der Rechtsprechung zwischenzeitlich vertretenen Auffassung, die auch in A Nr. 9 Abs. 1 BBPHV enthaltene Klausel schließe nicht jedwede Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Halten eine Reittieres aus, sondern erfasse nur solche, in denen der Halter die zugrunde liegende Situation nicht verschuldet habe (so OLG Hamm VersR 2005, 1678) hat der BGH (VersR 2007, 939) ausdrücklich verworfen.
  • OLG Hamm, 23.02.2005 - 20 U 109/04

    Tierhalter bzw. Tierhütereigenschaft bei Pony als Geschenk der Eltern an ein …

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Die in der Rechtsprechung zwischenzeitlich vertretenen Auffassung, die auch in A Nr. 9 Abs. 1 BBPHV enthaltene Klausel schließe nicht jedwede Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Halten eine Reittieres aus, sondern erfasse nur solche, in denen der Halter die zugrunde liegende Situation nicht verschuldet habe (so OLG Hamm VersR 2005, 1678) hat der BGH (VersR 2007, 939) ausdrücklich verworfen.
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Wenn die Rechtssprache mit dem verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff verbindet, ist im Zweifel anzunehmen, dass auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen darunter nichts anderes verstehen wollen (BGH VersR 1995, 951).
  • RG, 18.04.1912 - IV 429/11

    Tierhaftung des Metzgers für Schlachtvieh

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Hierzu zählen Schweine, Ziegen, Schafe, Katzen, Geflügel und zahme Kaninchen (Staudinger/Halm/Wendt-Meckling-Geis, Fachanwaltshandbuch Versicherungsrecht, BBR-PHH Rn 55 so bereits RGZ 79, 246 (248)).
  • OLG Hamm, 03.05.2017 - 20 U 158/16

    Eintrittspflicht einer Tierhalterhaftpflichtversicherung

    Rn. 42 Tierhalter ist derjenige, der die Bestimmungsmacht über das Tier trägt, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko des Verlustes trägt (BGH…, Urteil vom 19. Januar 1988 - VI ZR 188/87 -, VersR 1988, 609, Rn. 11, 12 juris; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 4 W 977/16 -, VersR 2017, 286, Rn. 5, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 23. Februar 2005 - 20 U 109/04 -, VersR 2005, 1678, Rn. 41, juris).
  • LG Paderborn, 19.04.2023 - 4 O 270/22
    Für die Tierhaltereigenschaft können verschiedene Indizien herangezogen werden, die die Zuordnung des Tieres zur Lebens- oder Wirtschaftssphäre des Halters begründen, insbesondere die Bestimmungsmacht über das Tier, die Nutzung und Kostentragung aus eigenem Interesse, das Verlustrisiko, die Übernahme von Versicherungsprämien etc. (BGH NJW-RR 1988, 655 (656); VersR 1976, 1175 (1176); RGZ 168, 331 (332 f.); OLG Schleswig MDR 2005, 148; OLG Hamm VersR 1993, 238 (239); OLG Dresden r+s 2017, 144 (145); W. Lorenz, Die Gefährdungshaftung des Tierhalters nach § 833 S. 1 BGB, Diss.
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