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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,63250
OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17 (https://dejure.org/2017,63250)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.11.2017 - 10 U 322/17 (https://dejure.org/2017,63250)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. November 2017 - 10 U 322/17 (https://dejure.org/2017,63250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Voraussetzungen eines Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mercedes GL kaputt: VW Touran ist taugliches Interimsfahrzeug!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 1275
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZA 40/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsersatz für beschädigtes Motorrad

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17
    Die Wertschätzung für ein bestimmtes Fahrzeug, hinsichtlich deren der Geschädigte auf Hersteller und Prestige verweist, ist von vornherein kein Kriterium für eine Nutzungsentschädigung (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - VI ZA 40/11 = IBRRS 2012, 0194).

    Eine Nutzungsentschädigung kann nicht verlangt werden, wenn im Hinblick auf den Ausfall des versicherten Fahrzeugs die Lebensführung des Geschädigten - Führung eines Lebensmittelgeschäfts - nicht wesentlich beeinträchtigt wird (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - VI ZA 40/11 = IBRRS 2012, 0194).*).

    Die Wertschätzung für ein bestimmtes Fahrzeug, hinsichtlich deren der Kläger auf Hersteller und Prestige verweist, ist von vornherein kein Kriterium für eine Nutzungsentschädigung (BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - VI ZA 40/11).

    Eine Nutzungsentschädigung kann nicht verlangt werden, wenn im Hinblick auf den Ausfall des versicherten Fahrzeugs die Lebensführung des Geschädigten nicht wesentlich beeinträchtigt wird (BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - VI ZA 40/11).

  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit - …

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17
    Voraussetzung hierfür ist indes eine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzung (in Anknüpfung an BGH, Vorlagebeschluss vom 22.11.1985 - V ZR 237/84).*).

    Eine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzung liegt jedoch auch bei fortbestehendem Willen zur Nutzung des beschädigten Altfahrzeuges nicht vor, wenn dem Geschädigten ein zumutbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, sei es, dass er ohnehin über Zweitfahrzeug verfügt, das er nicht anderweitig benötigt und dessen Ersatz ihm zuzumuten ist (sei es, dass ihm der Schuldner einen Ersatzwagen stellt oder der Geschädigte diesen selbst angeschafft hat (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 14.10.1975 - VI ZR 255/74; BGH, Urteil vom 22.11.1985 - V ZR 237/84;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.08.2007 - 1 U 258/06).*).

    Voraussetzung hierfür ist indes eine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzung (BGH, Vorlagebeschluss vom 22.11.1985 - V ZR 237/84).

    Eine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzung liegt jedoch auch bei fortbestehendem Willen zur Nutzung des beschädigten Altfahrzeuges nicht vor, wenn dem Geschädigten ein zumutbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, sei es, dass er ohnehin über Zweitfahrzeug verfügt, das er nicht anderweitig benötigt und dessen Ersatz ihm zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 14.10.1975 - VI ZR 255/74 -, NJW 1976, 286; BGH, Urteil vom 22.11.1985 - V ZR 237/84 -, VersR 1986, 189), sei es, dass ihm der Schuldner einen Ersatzwagen stellt (…Grüneberg, in: Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 249 Rn. 41) oder der Geschädigte diesen selbst angeschafft hat (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.08.2007 - 1 U 258/06).

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06

    Haftungsverteilung bei Erhöhung der Betriebsgefahr infolge …

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17
    Eine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzung liegt jedoch auch bei fortbestehendem Willen zur Nutzung des beschädigten Altfahrzeuges nicht vor, wenn dem Geschädigten ein zumutbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, sei es, dass er ohnehin über Zweitfahrzeug verfügt, das er nicht anderweitig benötigt und dessen Ersatz ihm zuzumuten ist (sei es, dass ihm der Schuldner einen Ersatzwagen stellt oder der Geschädigte diesen selbst angeschafft hat (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 14.10.1975 - VI ZR 255/74; BGH, Urteil vom 22.11.1985 - V ZR 237/84; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.08.2007 - 1 U 258/06).*).

    In Bezug auf Größe und Ausstattung können die Möglichkeiten zur Nutzung eines Interimsfahrzeuges zwar unter Umständen hinter dem beschädigten Fahrzeug zurückbleiben mit der Folge, dass trotz Verfügbarkeit des Interimsfahrzeuges eine fühlbare Nutzungsbeeinträchtigung verbleibt (in Anknüpfung an KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78).*).

    Eine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzung liegt jedoch auch bei fortbestehendem Willen zur Nutzung des beschädigten Altfahrzeuges nicht vor, wenn dem Geschädigten ein zumutbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, sei es, dass er ohnehin über Zweitfahrzeug verfügt, das er nicht anderweitig benötigt und dessen Ersatz ihm zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 14.10.1975 - VI ZR 255/74 -, NJW 1976, 286; BGH, Urteil vom 22.11.1985 - V ZR 237/84 -, VersR 1986, 189), sei es, dass ihm der Schuldner einen Ersatzwagen stellt (…Grüneberg, in: Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 249 Rn. 41) oder der Geschädigte diesen selbst angeschafft hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.08.2007 - 1 U 258/06).

    Mit Recht führt aber das Landgericht an, dass ein Interimsfahrzeug, das den Zeitraum bis zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs überbrücke und den Nutzungsausfall begrenzt, nicht zwingend vollständig gleichwertig im Verhältnis zu dem beschädigten oder mangelhaften Kfz sein muss (KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78, - RuS 1979, 262 ff. = VersR 1979, 965 f.).

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten …

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17
    Eine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzung liegt jedoch auch bei fortbestehendem Willen zur Nutzung des beschädigten Altfahrzeuges nicht vor, wenn dem Geschädigten ein zumutbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, sei es, dass er ohnehin über Zweitfahrzeug verfügt, das er nicht anderweitig benötigt und dessen Ersatz ihm zuzumuten ist (sei es, dass ihm der Schuldner einen Ersatzwagen stellt oder der Geschädigte diesen selbst angeschafft hat (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 14.10.1975 - VI ZR 255/74; BGH, Urteil vom 22.11.1985 - V ZR 237/84;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.08.2007 - 1 U 258/06).*).

    Eine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzung liegt jedoch auch bei fortbestehendem Willen zur Nutzung des beschädigten Altfahrzeuges nicht vor, wenn dem Geschädigten ein zumutbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, sei es, dass er ohnehin über Zweitfahrzeug verfügt, das er nicht anderweitig benötigt und dessen Ersatz ihm zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 14.10.1975 - VI ZR 255/74 -, NJW 1976, 286; BGH, Urteil vom 22.11.1985 - V ZR 237/84 -, VersR 1986, 189), sei es, dass ihm der Schuldner einen Ersatzwagen stellt (…Grüneberg, in: Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 249 Rn. 41) oder der Geschädigte diesen selbst angeschafft hat (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.08.2007 - 1 U 258/06).

  • KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag: Nutzungsausfallanspruch und …

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17
    In Bezug auf Größe und Ausstattung können die Möglichkeiten zur Nutzung eines Interimsfahrzeuges zwar unter Umständen hinter dem beschädigten Fahrzeug zurückbleiben mit der Folge, dass trotz Verfügbarkeit des Interimsfahrzeuges eine fühlbare Nutzungsbeeinträchtigung verbleibt (in Anknüpfung an KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78).*).

    Mit Recht führt aber das Landgericht an, dass ein Interimsfahrzeug, das den Zeitraum bis zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs überbrücke und den Nutzungsausfall begrenzt, nicht zwingend vollständig gleichwertig im Verhältnis zu dem beschädigten oder mangelhaften Kfz sein muss (KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78, - RuS 1979, 262 ff. = VersR 1979, 965 f.).

  • OLG Köln, 27.04.1979 - 20 U 148/78

    Mietwagen; Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17
    In Bezug auf Größe und Ausstattung können die Möglichkeiten zur Nutzung eines Interimsfahrzeuges zwar unter Umständen hinter dem beschädigten Fahrzeug zurückbleiben mit der Folge, dass trotz Verfügbarkeit des Interimsfahrzeuges eine fühlbare Nutzungsbeeinträchtigung verbleibt (in Anknüpfung an KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78).*).

    Mit Recht führt aber das Landgericht an, dass ein Interimsfahrzeug, das den Zeitraum bis zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs überbrücke und den Nutzungsausfall begrenzt, nicht zwingend vollständig gleichwertig im Verhältnis zu dem beschädigten oder mangelhaften Kfz sein muss (KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78, - RuS 1979, 262 ff. = VersR 1979, 965 f.).

  • BGH, 11.10.2022 - VI ZR 35/22

    Zuparken eines Pkw Porsche: Schadensersatz wegen Nutzungsausfall; Zumutbarkeit …

    An einem fühlbaren Nutzungsausfall fehlt es daher, wenn dem Geschädigten ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung steht, dessen ersatzweise Nutzung ihm zumutbar ist (…Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 255/74, NJW 1976, 286, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 6. März 2012 - 1 U 108/11, juris Rn. 7; OLG Koblenz, VersR 2018, 1275, juris Rn. 7;… Oetker in MüKoBGB, 9. Aufl., § 249 Rn. 76).

    Die genannten Gesichtspunkte betreffen nicht die alltägliche Nutzbarkeit zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung und entziehen sich daher einer vermögensrechtlichen Bewertung (…vgl. Senatsurteile vom 23. Januar 2018 - VI ZR 57/17, BGHZ 217, 218 Rn. 9;… vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07, NJW-RR 2008, 1198 Rn. 10;… Senatsbeschlüsse vom 11. September 2012 - VI ZR 92/12, Schaden-Praxis 2012, 438 Rn. 2;… vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, NZV 2012, 223 Rn. 5;… vgl. auch Senatsurteil vom 18. Mai 1971 - VI ZR 52/70, BGHZ 56, 214, 221, juris Rn. 17; OLG Koblenz, VersR 2018, 1275 Rn. 8;… Oetker in MüKoBGB, 9. Aufl., § 249 Rn. 76).

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