Rechtsprechung
| BGH, 11.12.1956 - VI ZR 20/56 |
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BGB § 823 Abs. 1
Umfang der Verkehrssicherungspflicht an Baustellen; Abgrenzung zu Unfallverhütungsvorschriften
Papierfundstellen
- NJW 1957, 499
- VersR 1957, 165
- DB 1957, 235
Wird zitiert von ... (17)
- OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13
Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einer abgesperrten Baustelle
Unbefugte Besucher vor den auf Baustellen lauernden mannigfachen Gefahren zu schützen ist weder Zweck der Unfallverhütungsvorschriften noch dem Bauherren oder den beteiligten Unternehmern möglich und zumutbar; ihnen gegenüber wird der Verkehrssicherungspflicht bereits durch das Betretungs- bzw. Durchfahrtsverbot genügt (BGH, NJW 1985, 1078ff; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f).Erweiterte Verkehrssicherungspflichten sind in diesem Zusammenhang insbesondere zum Schutz von Kindern angenommen worden, die die drohenden Gefahren erfahrungsgemäß noch nicht hinreichend erfassen können und für die ein verbotenes Gelände aufgrund ihres Spieltriebs und Erforschungsdrangs ggf. eine besondere Anziehungskraft ausübt (vgl. auch BGH, NJW 1997, 582f, 583; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Köln, VersR 1992, 1241f;… Hager, in: Staudinger, a.a.O., § 823 Rdn. E 220)..
Gegenüber den nicht berechtigten Personen wird der Verkehrssicherungspflicht bereits durch das Betretungs- bzw. Durchfahrtsverbot genügt (vgl. BGH, NJW 1985, 1078ff; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 602f).
- BGH, 11.12.1984 - VI ZR 292/82
Abgrenzung der Verkehrssicherungspflicht von Bauunternehmer und Bauherr
Anderen gegenüber, jedenfalls soweit sie erwachsen sind, kommt dagegen der für den Neubau Verkehrssicherungspflichtige seiner Pflicht dadurch nach, daß vor der Baustelle auf einer Hinweistafel Unbefugten das Betreten der Baustelle verboten wird (Senatsurteil vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 20/56 - VersR 1957, 165, 166 = NJW 1957, 499;… vgl. auch Stoll, Handeln auf eigene Gefahr, 1961, S. 272). - OLG München, 08.07.2011 - 10 U 5433/08
Haftungsverteilung bei Skiunfall: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim …
Rn. 26 (1) Aus der in NJW 1957, 499 veröffentlichten Entscheidung des BGH können die Beklagten vorliegend nichts zu ihren Gunsten herleiten.
- BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64
Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer …
Denn sicherlich ist ein Hauseigentümer nicht verpflichtet, Treppen und Zugänge auch im Interesse eines Einbrechers zu beleuchten oder zu sichern (vgl. dazu RG JW 1909, 461; OGHZ 2, 65; BGH NJW 1957, 499; VersR 1959, 467; VersR 1965, 515). - OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91
Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des …
Anderen gegenüber, jedenfalls soweit sie erwachsen sind, kommt dagegen der für den Neubau Verkehrssicherungspflichtige seiner Pflicht dadurch nach, daß vor der Baustelle auf einer Hinweistafel Unbefugten das Betreten der Baustelle verboten wird (BGH NJW 57, 499 = Schäfer-Finnern, 4.13 - Bl. 42). - OLG Hamm, 03.05.2001 - 27 U 189/00
Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers - Abrißstelle einer Weserbrücke - …
Dritten gegenüber wird der Verkehrssicherungspflicht an Baustellen im allgemeinen durch Anbringung von Betretungsverboten genügt, unbefugte Besucher vor den auf Baustellen lauernden mannigfachen Gefahren zu schützen, ist weder Zweck der Unfallverhütungsvorschriften noch dem Bauherrn oder den beteiligten Unternehmern allgemein möglich und zumutbar; so BGH NJW 1957, 499. - OLG Koblenz, 18.08.1998 - 3 U 713/95
Verkehrssicherungspflicht bei Deckendurchbruch - Abdeckung durch undurchsichtige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 22 U 272/92
Zierteich - Sturz eines Kindes von einem Steg - Haftung
solchen Personen, die sich befugterweise in dem Gefahrenbereich aufhalten (BGH VersR 1957, 165; OLG Düsseldorf VersR 1983, 141). - OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 U 50/00
Gabelstapler, Betriebsgelände, Privatstraße, Unfallverhütungsvorschrift
Zwar dient die Unfallverhütungsvorschrift in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer der Beklagten vor Arbeitsunfällen, sie stellt aber zugleich auch eine Konkretisierung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dar, die gegenüber allen Personen zu wahren ist, die befugt das Betriebsgelände der Beklagten betreten bzw. befahren (vgl. BGH NJW 1957, 499; VersR 1963, 252; VersR 1967, 133; NJW 1978, 2032). - BGH, 05.05.1964 - VI ZR 72/63
Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers einer Sandgrube gegenüber spielenden …
Sie meint unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 20/56 - NJW 1957, 499 Nr. 3, die Unfallverhütungsvorschriften dienten lediglich dem Schutz solcher Personen, die eine Baustelle befugtermaßen beträten. - OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 56/01
Verkehrssicherungspflicht auf Flugplätzen - Flughafengesellschaft - …
- LG Coburg, 02.06.2006 - 32 S 13/06
Zu den Voraussetzungen eines Notwegerechts
- BGH, 04.11.1966 - VI ZR 36/65
Inhaber eines Dachdeckergeschäfts - Betriebsfremder Arbeiter - …
- LG Bonn, 24.11.2006 - 1 O 89/06
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall durch einen Zusammenstoß mit …
- OLG Hamm, 14.11.1986 - 9 U 58/84
- OLG Düsseldorf, 10.05.1990 - 18 U 8/90
Straßenbaulast; Verkehrssicherungspflicht; Parkplatz; Baum
- LG Osnabrück, 24.11.2003 - 2 O 1587/03
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die nicht ordnungsgemäße …
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