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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1962 - V ZB 10, 11/62, V ZB 10/62, V ZB 11/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1098
BGH, 02.05.1962 - V ZB 10, 11/62, V ZB 10/62, V ZB 11/62 (https://dejure.org/1962,1098)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1962 - V ZB 10, 11/62, V ZB 10/62, V ZB 11/62 (https://dejure.org/1962,1098)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1962 - V ZB 10, 11/62, V ZB 10/62, V ZB 11/62 (https://dejure.org/1962,1098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1248
  • MDR 1962, 558
  • VersR 1962, 647
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • RG, 28.02.1930 - VII B 5/30

    Kann der ein Rechtsmittel wegen Fristversäumung verwerfende Beschluß, wenn gegen …

    Auszug aus BGH, 02.05.1962 - V ZB 10/62
    Wird nämlich dem Gesuch stattgegeben, so verliert der Beschluß des Oberlandesgerichts vom 9. Januar 1962 ohne weiteres seine Wirksamkeit, für eine Entscheidung über die gegen ihn gerichtete sofortige Beschwerde ist dann kein Raum mehr (vgl. RGZ 127, 287).
  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise …

    Von der Versäumung der hier in Rede stehenden Frist zur Begründung der Berufung (§ 233 ZPO) kann aber nach der nächstliegenden Bedeutung des Gesetzeswortlauts und aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit - bei hinreichender Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange der Gegenpartei - nur die Rede sein, wenn die rechtzeitige - und wirksame (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/62 - NJW 1962, 1248) - Einreichung der Berufungsbegründung als solche unterblieben ist.
  • BGH, 17.12.2015 - V ZB 161/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …

    Rn. 13 cc) Dieses anwaltliche Versehen stünde allerdings einer Wiedereinsetzung nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung, die an das Gericht zu übermittelnden Schriftsätze vor ihrer Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift des Rechtsanwalts zu prüfen, Vorsorge dafür getroffen wäre, dass bei einem normalen Verlauf der Dinge trotz des Versehens des Rechtsanwalts die Frist gewahrt worden wäre (Senat, Beschluss vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/62, NJW 1962, 1248;… Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 168/08, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 5. März 2003 - VIII ZB 134/02, NJW-RR 2003, 1366;… Beschluss vom 17. Oktober 2011 - LwZB 2/11, NJW 2012, 856 Rn. 12;… Beschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZB 15/14, NJW 2014, 2961 Rn. 9).
  • BGH, 16.05.1991 - III ZB 1/91

    Keine Wiedereinsetzung bei irrtümlicher Rücknahme fristgerechter Berufung

    Versäumung liegt vor, wenn die Prozeßhandlung innerhalb des für sie vorgeschriebenen Zeitraums nicht oder lediglich unwirksam vorgenommen wird (…vgl. Thomas/Putzo ZPO 16. Aufl. Vorb. II vor § 230;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO. Übers. 1 vor § 230;… Zöller/Stephan aaO. Rn. 1 vor § 230; s. auch Stein/Jonas/Schumann ZPO 20. Aufl. § 230 Rn. 2 und BGH Beschluß vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/62 = BGHWarn 1962 Nr. 105 = NJW 1962, 1248).
  • BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99

    Nachholung der Prozeßhandlung

    Es macht für die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keinen Unterschied, ob die Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die Berufungsfrist überhaupt oder in wirksamer Weise einzuhalten (BGH, Beschluß vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/96, NJW 1962, 1248).
  • BGH, 18.12.1975 - VII ZR 123/75

    Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Unterzeichnung des für seine Akten bestimmten …

    Vielmehr darf der Rechtsanwalt, um seinen eigentlichen Aufgaben als Organ der Rechtspflege gerecht werden zu können, seinen geschulten, zuverlässigen und von ihm überwachten Angestellten auch die einfache, rein büromäßige Aufgabe der Unterschriftskontrolle bei Herausgabe von bestimmenden und anderen Schriftsätzen an das Gericht übertragen (vgl. BGH NJW 1957, 1678; 1962, 1248; 1975, 56; BAG NJW 1966, 799).
  • BFH, 16.08.1979 - I R 95/76

    Postulationsfähige Person - Revision - Einlegung der Revision - Frist - …

    a) Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Beschluß vom 2. Mai 1962 V ZB 10, 11/62 (Neue Juristische Wochenschrift 1962 S. 1248 - NJW 1962, 1248 -) den Fall zu beurteilen, daß innerhalb der Berufungsfrist eine Berufungsschrift eingegangen, aber nicht vom Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet war.
  • BGH, 11.07.1990 - XII ZR 55/89

    Umfang der Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts bei Versendung der …

    In beiden Fällen wird die Frist versäumt (BGH, Beschluß vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/62 - NJW 1962, 1248).
  • BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86

    Tarifvertraglicher Anspruch auf das Vorruhestandsgeld - Anspruch des Arbeitgebers …

    Näher liegt es, die fehlende Beifügung der Zustimmungserklärung ebenso zu bewerten wie einen Mangel der Revisionsschrift selbst und dagegen die Wiedereinsetzung zu eröffnen (vgl. zur fehlenden Unterzeichnung der Revisionsschrift BGH NJW 1962, 1248).
  • BAG, 12.01.1966 - 1 AZB 32/65

    Rechtsanwalt - Erledigung seiner Obliegenheiten - Hilfskräfte - Anwaltsbüro - …

    1" Durch die Zustellung der Urteilsausfertigung am 22" Juni 1965 ist die Berufungsfrist in Gang gesetzt worden" Rach dem von dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten am 22" Juni 1965 unterschriebenen Empfangsbekenntnis ist diesem, eine Ausfertigung des Urteils vom 28" Mai 1965 zugestellt worden" An der Wirksamkeit dieser von dem Prozeßbevollmächtigten selbst bestätigten Zustellung wird nichts dadurch geändert, daß die einzelnen Seiten dieser Urteilsausfertigung mit Heftklammern verbunden gewesen sein sollen" Die Beklagte macht nicht geltend, daß die ihrem Prozeßbevollmächtigten zugestellte Ausfertigung mit der Urteilsurschrift nicht über eins tiinme oder unvollständig sei" 2" Eine Wiedereinsetzung kommt auch dann in Betracht, wenn zwar eine Rechtsmittolschrift rechtzeitig eingegangen ist, es aber an dem Formerfordernis der anwaltlichen Unterschrift fehlt (BGH NJW 62, 1248.- LM Nr" 5 zu § 233(B) ZPO)" 5.
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZB 14/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist …

    Es ist anerkannt, daß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO auch dann gewährt werden kann, wenn zwar innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen Fristen eine Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift bei Gericht eingeht, diese jedoch infolge fehlender Unterschrift wegen Formmangels unwirksam ist (BGH Beschlüsse vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/62 - NJW 1962, 1248 und vom 16. Juni 1971 - V ZB 12/71 - NJW 1971, 1749).
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